Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

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(No.  1734.)  Allerhöchste  Kabineksorber  vom  Seen  August  1836.,  die  Ressortverhälenisse  der
Gerichte  in  der  Grafschaft  Wernigerode  betreffend.

Ar#  Ihren  Bericht  vom  1Iten  v.  M.  bestimme  Ich  nach  dem  von  Ihnen  bevorworteten
  Antrage  des  Grafen  zu  Stolberg-Wernigerode,  in  Beziehung  auf
die  Ressortverhältnisse  der  Gerichte  in  der  Grafschaft  Wernigerode,  daß,  wenn
in  Kriminal=  oder  fiskalischen  1rersuchuren  gegen  ein  von  der  Regierung  zu
Wernigerode  in  erster  Instanz  abgefaßtes  Erkenntniß  ein  gesetzlich  zuldssiges  Aggravationsgesuch
  angebracht  wird,  der  Kriminalsenat  des  Ober-Landesgerichts
zu  Magdeburg  erkennen  soll.  Auf  das  eingewendete  Rechtsmittel  gegen  ein  aggravirendes
  Urtheil  der  Regierung  zu  Wernigerode  oder  des  Kriminalsenats,
so  wie  in  allen  Fällen,  worin  es  auf  die  Entscheidung  der  letzten  Instanz  ankommt,
  soll  der  zweite  Senat  des  Ober-Landesgerichts  zu  Magdeburg  das  Erkenmtniß
  abfassen.

In  Civilsachen  soll,  wenn  die  Regierung  zu  Wernigerode  nach  99.  5.  6.
der  Verordnung  vom  14t6en  Dezember  1833.  zur  Verhücung  einer  Nichtigkeits-Beschwerde
  sich  des  Erkenntnisses  zu  enthalten  hat,  ein  Urkheil  erster  Instanz
vom  ersten,  und  ein  Urtheil  zweiter  Instanz  vom  zweiten  Senate  des  Ober-Landesgerichts
  #  Magdeburg  Kesrrochen  werden.

Sie  haben  diesem  gemäß  weiter  zu  verfügen  und  die  betreffenden  Gerichte
  mit  Anweisung  zu  versehen.

Teplitz,  den  Sten  August  1836.

Friedrich  Wilhelm.
An  den  Staats=  und  Justizminister  Mühler.