Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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der Holzkonzessionen, Aufsicht über die Jagd- 
ausübung und ferner die Einrichtung und 
Pflege von Palmwaldungen. 
Der Forststation Kamerun-West 
unterstellt: 
2. Die Försterei Johann-Albrechtshöhe, 
deren Aufgabe in der Pflege des forstlichen 
Versuchsgartens und in der Anstellung von 
Versuchen mit natürlicher und künstlicher 
Verjüngung der Bestände besteht. Leiter ist 
ein Förster. 
3. Die Försterei Dschang. Sie bezweckt die 
Erschließung der in dem Verwaltungsbezirk 
Dschang gelegenen Palmbestände und die 
Einleitung von Aufforstungsversuchen im 
Graslande. Junge Eingeborene werden in 
der der Versuchsstation angegliederten Forst- 
schule zu Waldwärtern erzogen. 
Leiter ist ein Förster. 
Dem forstlichen Dienste ist auch die Auf- 
schließung, Reinigung und Überwachung der 
wilden Olpalmbestände des Schutzgebietes über- 
tragen. Mit der Bearbeitung dieser Angelegen- 
heiten ist ein höherer Forstbeamter beauftragt. 
Diesem sind ferner unterstellt: 
4. Die Försterei Dibombari im Verwal- 
tungsbezirk Duala. Leiter ist ein Förster. 
5. Die Försterei Edea. Leiter ist ein Förster. 
6. Die Försterei Jaunde. Leiter ist ein 
Förster. · 
Die Aufgaben dieser drei Förstereien bestehen 
in der Durchführung der Forstpolizei und in der 
Forsteinrichtung der ausgedehnten Palmenbestände 
der betreffenden Verwaltungsbezirke. 
sind 
III. Deutsch-Südwestafrika. 
Zwecks Untersuchung und Erforschung der 
Wald= und Holzbestände im nördlichen Teile des 
Schutzgebiets, Prüfung der Aufforstungsfrage und 
Aufstellung eines Programms für die künftige 
Forstwirtschaft des Schutzgebiets ist im vergangenen 
ahre ein im kolonialen Forstwesen erprobter 
Beamter vorübergehend nach Südwestafrika ent- 
sandt worden. Die dauernde Einstellung eines 
höheren Forstbeamten ist in Aussicht genommen. 
IV. Togo. 
Die Bearbeitung aller forstlichen Angelegen- 
beiten beim Gouvernement in Lome liegt in 
Händen des Referenten für Forstwirtschaft. 
Im äußeren forstwirtschaftlichen Dienst, dessen 
Organisation und Leitung dem Forstreferenten 
  
untersteht, ist außerdem noch ein zweiter höherer 
Forstbeamter tätig, dessen Hauptaufgabe unter 
anderem in der Feststellung von Schutzwaldungen 
und deren Ausscheidung zu Waldreservaten besteht. 
Neben der Ausnutzung der natürlich vor- 
kommenden Holzarten für den einheimischen Ge- 
brauch liegt der Schwerpunkt der Forstwirtschaft 
in der systematischen Aufforstung von Teilen der 
weitverbreiteten Baumsteppen. 
Das Schutzgebiet verfügt jetzt über drei je 
25 000 bis 30 000 ha große unbewohnte Baum- 
steppengebiete, die systematisch bewaldet werden. 
1. Aufforstung Haho Baloe: 
Gegründet 1907. Weißes Personal: ein Forst- 
assistent zur Ausführung der Kulturarbeiten nach 
den vom Forstreferenten aufgestellten Kulturplänen. 
Bisher aufgeforstete Fläche 1500 ha. 
2. Aufforstung Mo Kamaa: 
Gegründet 1909. Bisher aufgeforstete Fläche 
ungefähr 150 ha. Seit 1911 außer Betrieb, bis 
die definitive Festlegung der Trace der Hinter- 
landbahn stattgefunden hat. 
3. Aufforstung Kalangaschi: 
Gegründet 1909. Bisher aufgeforstete Fläche 
ungefähr 500 ha. Die Aufforstung wird durch 
die Bezirksleitung von Mangu Jendi nach den 
von dem Forstreferenten aufgestellten Kulturplänen 
unter Heranziehung von Steuerarbeitern aus- 
geführt. 
V. Deutsch-Neuguinea. 
Ein eigentliches forstliches Versuchswesen und 
forstlicher Dienst besteht in diesem Schutzgebiet 
noch nicht. Im vergangenen Jahre ist ein im 
kolonialen Forstwesen erfahrener Beamter vor- 
übergehend nach Neuguinea entsandt worden, 
welcher nach Prüfung der Verhältnisse die Grund- 
linien für die Schaffung eines geregelten Forst- 
dienstes ausarbeiten soll. Ferner ist die im Etat 
vorgesehene Stelle eines höheren Forstbeamten 
mit einem Forstassessor aus der heimischen Ver- 
waltung besetzt worden, der zur Zeit durch den 
Erstgenannten in seinen Wirkungskreis eingeführt 
wird. 
VI. Samoa. 
In dieser Kolonie hat sich ein Bedürfnis zur 
Einrichtung eines forstlichen Bersuchswesens und 
forstlichen Dienstes bis jetzt noch nicht geltend 
gemacht.
	        
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