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Die verbündeten Streitkräfte haben
von Anbeginn des Krieges an undiszi-
plinierte Eingeborene bewafsnet und als
Hilfsvölker gegen unsere Truppen ver-
wendet. (Beweis Anlage 6.) Den dort an-
geführten Fällen könnten zahllose weitere ange-
fügt werden. Wenn schließlich auch deutscher-
seits Hilfsvölker herangezogen wurden, so trifft
auch hierfür die Verantwortung lediglich unsere
Gegner, die uns zur Vergeltung zwingen.
IV. Ich muß entschieden in Abrede stellen,
daß in unseren Reihen fechtende Eingeborene
vergiftete Waffen führen. Beweise für diese Ihre
Behauptung sind nicht gegeben. Die Behauptung
der englischen Oberleitung, daß Eingeborene, die
in unseren Reihen kämpfen, vergiftete Waffen
führen, hat mir indessen Anlaß gegeben, die
Waffen erneut untersuchen zu lassen. Vergiftete
Waffen sind nicht gefunden. Daß die Führung
von Buschflinten mit gehacktem Eisen und Steinen
völkerrechtlich unzulässig ist, wird auch englischer-
seits nicht in Abrede gestellt werden können.
Trotzdem fechten zahlreiche, mit diesen in Artikel 23
des Vierten Abkommens der Zweiten Haager
Friedenskonferenz verbotenen Waffen ausgerüstete
Eingeborene in den englischen und französischen
Reihen. Es kann nicht bestritten werden, daß
die übliche Ladung eines Buschgewehrs in seiner
Wirkung die des Pfeilgifts an Grausamkeit bei
weitem übertrifft.
Des Weiteren ist einwandfrei festgestellt, daß
englische und französische Truppen mit Dum-
Dums-Geschossen verschiedener Art ausgerüstet sind.
Die Beweise find in meinen Händen. Der als
Parlamentär in Nsanakang anwesend gewesene
englische Stabsoffizier hat auch nicht in Abrede
stellen können, daß die englischen Truppen mit
Dum-Dums-Geschossen versehen sind. Er hat den
Gebrauch dieser völkerrechtlich verbotenen Geschosse
nur damit zu entschuldigen versucht, daß diese
verbotenen Patronen aus den Beständen zur
Unterdrückung von Eingeborenen-Unruhen her-
rührten. Im übrigen verweise ich auf Anlage 1,
Ziffer 16 bis 18.
Jch habe es bisher für nutzlos gehalten,
wegen aller dieser zahlreichen Verletzungen des
Völkerrechts förmlich Protest zu erheben, da ich
von der Annahme ausgehen mußte, daß diese
Auswüchse afrikanischer Kriegführung von der
englischen Oberleitung gewollt seien.
Wenn jetzt Euer Hochwohlgeboren durch Ihr
Schreiben zu erkennen geben, daß auch englischer-
seits man gewillt ist, das Völkerrecht zu achten,
so benutze ich gern die Gelegenheit, Ihnen eine
kleine Auslese der zahllosen Rechtsbrüche
zur Kenntnis zu bringen, die England
und Frankreich in diesem Kriege sich fort-
gesetzt zu Schulden kommen lassen, und
lege hiermit gegen alle die Ausschreitungen der
englisch-französischen Kriegführung, die schwere
Verletzungen des durch feierliche Verträge auch
englischerseits anerkannten internationalen Rechts
enthalten, feierlich Verwahrung ein.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Ebermaier.
An
den Oberbefehlshaber der englischen
und französischen Streitkräfte an der
Küste von Kamerun, Herrn
Brigadier-General C. M. Dobell
Duala-
— "r r—
Anlage 1.
Zusammenstellung einzelner völkerrechts-
widriger Handlungen englischer und
französischer Truppen.
1. In Viktoria hat am 3. Oktober 1914
der Kapitän Hughes der „Ivy“ in der Woermann-
Faktorei eigenhändig verschlossene Behältnisse er-
brochen und daraus Zigarren, Zigaretten und
Schaumwein ohne Bezahlung entnommen. Der
erste Offizier Hughes der „Ivy“ hat zur
selben Zeit aus Privatwohnungen Uhren
und silberne Becher mitgenommen.
Hiergegen ist — wie aus Anlage 2 ersicht-
lich — der stellvertretende Bezirksamtmann von
Viktoria bereits am 10. Oktober 1914 bei dem
Kommandanten der „Jvy“ vorstellig geworden.
Antwort ist bisher nicht erfolgt.
2. Das Privatvermögen der Katho-
lischen Mission in Deido ist Mitte Oktober
1914 beschlagnahmt worden. Den Bätern
und Brüdern dieser Mission wurde an Bord der
„Kamerun" ihr persönliches Eigentum weg-
genommen. Ich verweise auf den anliegenden
Protest der Missionsangehörigen vom 16. Ok-
tober 1914.
3. Bei der Besetzung Edeas haben die
Truppen der Verbündeten verschlossene
Koffer und Schränke aufgebrochen und
ihres Inhalts beraubt. Nicht einmal das
Eigentum der Kultusgemeinschaften wurde
geschont: so wurden in der Kirche der Katho-
lischen Mission die Tabernakeltüren und die Altar-
tische zerschlagen, Marmorstatuen zerbrochen und
seidene Tücher zerschnitten. Die Oberin der Ka-
tholischen Mission wurde von einem farbigen
Soldaten in Gegenwart eines weißen Vorgesetzten,
der lachend zusah, in rohester Weise am Schleier
gerissen und mit dem Messer bedroht.
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