Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Truppen für die rund 90 km betragende Strecke 
bis Otjimbingwe 43 Tage gebraucht. Daraus 
ist zu entnehmen, daß deutscherseits ihrem Vor- 
dringen weiterer Widerstand geleistet worden ist, 
oder — die Schäden der Unionstruppen in den 
Treffen von Pforte und Riet stärker waren, als 
Reuter es glauben machen möchte. 
Gegen Ende April scheinen auch die an der 
Bahn Swakopmund—Omaruru vorgerückten 
südafrikanischen Streitkräfte mit einer Abteilung 
der Schutztruppe zusammengestoßen zu sein. 
Nach Reuter soll es diesen, bis zur Station 
Trekkkopjes gelangten Streitkräften gelungen 
sein, dort den Angriff einer 700 Mann und 
12 Geschütze starken deutschen Abteilung abzu- 
weisen, wobei letztere einen Verlust von 25 Toten 
und Verwundeten gehabt haben soll. 
Aus allen diesen Mitteilungen der englischen 
Berichte ergibt sich also, daß den ins Innere vor- 
rückenden Streitkräften der südafrikanischen Union 
deutscherseits bisher nur schwächere Kräfte ent- 
gegengetreten sind. Mit den Hauptkräften 
unserer Schutztruppe sind sie, soweit bis 
jetzt bekannt, noch nicht in Berührung ge- 
kommen. 
Nicht unerwähnt darf bleiben, daß auch für 
diesen Kriegsschauplatz Nordamerika als 
Lieferant von Kriegsmaterial England 
hilfreiche Dienste leistet. Der englische 
Dampfer „Mauretania“ kam nämlich vor kurzem 
mit Geschützen, u. a. auch schweren Kalibers, Ge- 
wehr= und Geschützmunition sowie einigen Flug- 
zeugen von New vork in Kapstadt an. 
Während des Druckes vorstehender Mittei- 
lungen sind noch weitere Nachrichten hier ein- 
getroffen, die die Lage in Südwestafrika in einem 
allerdings für uns recht ungünstigen Lichte er- 
scheinen lassen. 
Danach gelang es Botha, nach der am 
2. Mai erfolgten Besetzung von Otjimbingwe, 
auch Karibib, Johann Albrechtshöhe und 
Wilhelmstal zu erreichen, wobei den Unions- 
truppen u. a. viel rollendes Eisenbahnmaterial 
in die Hände gefallen sein soll. 
Eine weitere, noch viel schwerer wiegende 
Nachricht lautet dahin, daß der Gegner am 
12. d. Mts. Windhuk besetzt habe. Den 
betreffenden englischen Mitteilungen zufolge soll 
der Besetzung der Landeshauptstadt deutscherseits 
kein Widerstand entgegengestellt worden sein. 
Es mag noch betont werden, daß auch über 
diese neuerlichen Vorgänge weder amtliche noch 
private deutsche Meldungen vorliegen, und daß 
solche nach Lage der Verhältnisse in absehbarer 
Zeit auch nicht zu erwarten sind. 
  
(Abgeschlossen am 11. Mai 1915.) 
  
V. Besitzungen in der Südsee. 
1. Deutsch-Neuguinea. 
A. Altes Schutzgebiet. Wie in den früheren 
Mitteilungen bereits zum Ausdruck gebracht worden 
war, hatte der Feind im September 1914 vor Ra- 
baul und Herbertshöhe eine so ansehnliche, von 
einem britischen und einem französischen Admiral 
und einem australischen Brigadekommandeur befeh- 
ligte Streitmacht versammelt, daß ein erfolgreicher 
militärischer Widerstand der kleinen, aus 50 bis 60 
zu den Waffen gerufenen weißen Angehörigen des 
Beurlaubtenstandes und etwa 240, größtenteils 
kaum ausgebildeten Polizeijungen bestehenden be- 
waffneten Macht des Schutzgebiets ganz aussichts- 
und hoffnungslos erschien. Der stellvertretende 
Gouverneur war daher zu dem Ergebnis ge- 
kommen, daß er versuchen müüsse, vielleicht durch 
Verhandlungen etwas zu erreichen. Um hierfür 
einen günstigen Boden zu schaffen, hatte er zunächst 
einen Teil der bewaffneten Macht des Schutz- 
gebiets in einem hartnäckigen Gefechte bei der 
Funkenstation Bitapaka eingesetzt und dann an- 
geordnet, daß die in das Hinterland vordringen- 
den feindlichen Streitkräfte von den Patrouillen 
der bewaffneten Macht möglichst stark beunruhigt 
werden sollten. Leider war eine umfassende Aus- 
nutzung des Hinterlandes nicht tunlich, weil das 
Gebiet schon 15 bis 20 km hinter der Küste, und 
insbesondere die schwer zugänglichen Bainingberge 
gänzlich unerschlossen waren, so daß eine Ver- 
pflegung auch nur einer beschränkten Anzahl von 
Personen dort ganz unmöglich erschien. 
Für die Verhandlungen hatte der britische 
Admiral den australischen Brigadekommandeur 
ermächtigt. Der stellvertretende Gouverneur hatte 
sich entschlossen, den bewaffneten Widerstand nur 
aufzugeben, wenn wirklich vorteilhafte Bedingungen 
erzielt werden könnten. Letzteres trat schließlich 
ein. Die verlangte Ubergabe des Schutzgebiets 
wurde grundsätzlich abgelehnt. Die Einstellung 
des bewaffneten Widerstandes gegen die militärische 
Besetzung des Schutzgebiets wurde von folgenden 
Bedingungen abhängig gemacht: Freier Abzug 
nach Deutschland ohne eine Neutralitätsverpflich- 
tung gegenüber Großbritannien oder seinen Ver- 
bündeten für die sämtlichen Beamten einschließlich 
derjenigen, welche bereits im Gefechte gefangen 
oder in ihren Amtern festgenommen worden 
waren, und derjenigen, welche noch in der be- 
waffneten Macht des Schutzgebiets standen, ferner 
Rückkehr der in der bewaffneten Macht stehenden 
Privatleute, einschließlich derjenigen, welche bereits 
im Gefechte gefangen waren, auf ihre Pflanzungen 
und in ihre Geschäfte gegen Neutralitätseid. Dies 
letztere erschien erforderlich, um die deutschen wirt-
	        
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