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Truppen für die rund 90 km betragende Strecke
bis Otjimbingwe 43 Tage gebraucht. Daraus
ist zu entnehmen, daß deutscherseits ihrem Vor-
dringen weiterer Widerstand geleistet worden ist,
oder — die Schäden der Unionstruppen in den
Treffen von Pforte und Riet stärker waren, als
Reuter es glauben machen möchte.
Gegen Ende April scheinen auch die an der
Bahn Swakopmund—Omaruru vorgerückten
südafrikanischen Streitkräfte mit einer Abteilung
der Schutztruppe zusammengestoßen zu sein.
Nach Reuter soll es diesen, bis zur Station
Trekkkopjes gelangten Streitkräften gelungen
sein, dort den Angriff einer 700 Mann und
12 Geschütze starken deutschen Abteilung abzu-
weisen, wobei letztere einen Verlust von 25 Toten
und Verwundeten gehabt haben soll.
Aus allen diesen Mitteilungen der englischen
Berichte ergibt sich also, daß den ins Innere vor-
rückenden Streitkräften der südafrikanischen Union
deutscherseits bisher nur schwächere Kräfte ent-
gegengetreten sind. Mit den Hauptkräften
unserer Schutztruppe sind sie, soweit bis
jetzt bekannt, noch nicht in Berührung ge-
kommen.
Nicht unerwähnt darf bleiben, daß auch für
diesen Kriegsschauplatz Nordamerika als
Lieferant von Kriegsmaterial England
hilfreiche Dienste leistet. Der englische
Dampfer „Mauretania“ kam nämlich vor kurzem
mit Geschützen, u. a. auch schweren Kalibers, Ge-
wehr= und Geschützmunition sowie einigen Flug-
zeugen von New vork in Kapstadt an.
Während des Druckes vorstehender Mittei-
lungen sind noch weitere Nachrichten hier ein-
getroffen, die die Lage in Südwestafrika in einem
allerdings für uns recht ungünstigen Lichte er-
scheinen lassen.
Danach gelang es Botha, nach der am
2. Mai erfolgten Besetzung von Otjimbingwe,
auch Karibib, Johann Albrechtshöhe und
Wilhelmstal zu erreichen, wobei den Unions-
truppen u. a. viel rollendes Eisenbahnmaterial
in die Hände gefallen sein soll.
Eine weitere, noch viel schwerer wiegende
Nachricht lautet dahin, daß der Gegner am
12. d. Mts. Windhuk besetzt habe. Den
betreffenden englischen Mitteilungen zufolge soll
der Besetzung der Landeshauptstadt deutscherseits
kein Widerstand entgegengestellt worden sein.
Es mag noch betont werden, daß auch über
diese neuerlichen Vorgänge weder amtliche noch
private deutsche Meldungen vorliegen, und daß
solche nach Lage der Verhältnisse in absehbarer
Zeit auch nicht zu erwarten sind.
(Abgeschlossen am 11. Mai 1915.)
V. Besitzungen in der Südsee.
1. Deutsch-Neuguinea.
A. Altes Schutzgebiet. Wie in den früheren
Mitteilungen bereits zum Ausdruck gebracht worden
war, hatte der Feind im September 1914 vor Ra-
baul und Herbertshöhe eine so ansehnliche, von
einem britischen und einem französischen Admiral
und einem australischen Brigadekommandeur befeh-
ligte Streitmacht versammelt, daß ein erfolgreicher
militärischer Widerstand der kleinen, aus 50 bis 60
zu den Waffen gerufenen weißen Angehörigen des
Beurlaubtenstandes und etwa 240, größtenteils
kaum ausgebildeten Polizeijungen bestehenden be-
waffneten Macht des Schutzgebiets ganz aussichts-
und hoffnungslos erschien. Der stellvertretende
Gouverneur war daher zu dem Ergebnis ge-
kommen, daß er versuchen müüsse, vielleicht durch
Verhandlungen etwas zu erreichen. Um hierfür
einen günstigen Boden zu schaffen, hatte er zunächst
einen Teil der bewaffneten Macht des Schutz-
gebiets in einem hartnäckigen Gefechte bei der
Funkenstation Bitapaka eingesetzt und dann an-
geordnet, daß die in das Hinterland vordringen-
den feindlichen Streitkräfte von den Patrouillen
der bewaffneten Macht möglichst stark beunruhigt
werden sollten. Leider war eine umfassende Aus-
nutzung des Hinterlandes nicht tunlich, weil das
Gebiet schon 15 bis 20 km hinter der Küste, und
insbesondere die schwer zugänglichen Bainingberge
gänzlich unerschlossen waren, so daß eine Ver-
pflegung auch nur einer beschränkten Anzahl von
Personen dort ganz unmöglich erschien.
Für die Verhandlungen hatte der britische
Admiral den australischen Brigadekommandeur
ermächtigt. Der stellvertretende Gouverneur hatte
sich entschlossen, den bewaffneten Widerstand nur
aufzugeben, wenn wirklich vorteilhafte Bedingungen
erzielt werden könnten. Letzteres trat schließlich
ein. Die verlangte Ubergabe des Schutzgebiets
wurde grundsätzlich abgelehnt. Die Einstellung
des bewaffneten Widerstandes gegen die militärische
Besetzung des Schutzgebiets wurde von folgenden
Bedingungen abhängig gemacht: Freier Abzug
nach Deutschland ohne eine Neutralitätsverpflich-
tung gegenüber Großbritannien oder seinen Ver-
bündeten für die sämtlichen Beamten einschließlich
derjenigen, welche bereits im Gefechte gefangen
oder in ihren Amtern festgenommen worden
waren, und derjenigen, welche noch in der be-
waffneten Macht des Schutzgebiets standen, ferner
Rückkehr der in der bewaffneten Macht stehenden
Privatleute, einschließlich derjenigen, welche bereits
im Gefechte gefangen waren, auf ihre Pflanzungen
und in ihre Geschäfte gegen Neutralitätseid. Dies
letztere erschien erforderlich, um die deutschen wirt-