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besondere Holzposten einzurichten, in denen sie durch
Kontraktarbeiter unter Aufsicht eines Kapitas das Holz
für ihre Dampfer schlagen und herstellen ließ. Das
Gonvernement hatte im Jahre 1913 auf der Strecke
Léopoldville—Stanleyville 34, auf der Strecke Léopold-
ville —Lusambo 32, außerdem noch auf kleineren Flüssen
etwa 40 derartige Holzposten eingerichtet. Diese
Posten geben Holz an die Privatdampfer, die ja in
Nonkurrenz mit den Regierungsdampfern fahren, nicht
ab. Es ist dies eine schwere Benachteiligung des
privaten Schiffahrtsbetriebes. Infolge der hohen Ab-
gaben, die bisber auf belgischem Gebiet für die Be-
rechtigung zum Holzschlagen zu zahlen waren, und des
geringen Interesses, das die belgische Regierung be-
greiflicherweise der Beschaffung des Feuerungsmaterials
für die privaten Konkurrenten entgegenbrachte, ist es
biosher im belgischen Kongo, sehr im Gegensatz zu
Frangösisch-Aquatorialafrika, nicht gelungen, enropäische
Unternehmer oder intelligente Eingeborene zu veran-
lassen, die Beschaffung und den Verkauf des Holzes
für die Dampfer gewerbsmäßig zu betreiben. Infolge-
dessen kaufen noch heute auch die nicht französischen
Dampfer, soweit es möglich ist, das benötigte Holz
auf fraugösischem Gebiet, auf welchem der Holzverkauf
für eine ganze Anzahl von Unternehmern eine lohnende
Erwerbsquelle bildet. Auf den übrigen Flußläufen
sind die Privatdampfer noch heute auf den meist recht
unsicheren Ankauf des Holzes von den Anwohnern oder
auf eigenes Schlagen angewiesen. Gerade die hierbei
enstehenden Schwierigkeiten wiesen immer wieder
darauf hin, die Holzfeuerung durch eine andere zweck-
mäßigere Feuerungoart zu ersetzen.
Der Gesamtbedarf sämtlicher Gouvernements-
dampfer an Holz beträgt nach den Angaben des
Ihrecicur de la Alarinc zur Zeit etwa 120 000 Sters
(ein Ster gleich 1 chm|. Der Gesamtbedarf der Privat-
dampfer dürfte auf etwa ebensoviel anzunehmen sein.
Dem Gouvernement kommt ein Sier auf den Holz=
doften selbst, d. h. ohne die für die Holgbeschaffung
erforderliche Schiffsbesaznung, auf 1 bis 1,25 Fr. zu
steben. Die Privatdampfer zahlen an die Unternehmer
oder die Eingeborenen 2 Fr. pro Ster. Hierbei ist
der den Privatdampfern verkaufte Ster noch wesentlich
kleiner als der von den Regierungsdampfern auf den
amtlichen Holzposten und unter amtlicher Kontrolle
übernommene Ster. Die Alessageries fluviales“ setzen
in ihren Berechnungen die Gesamtkosten für einen
Ster einichließlich aller Unkoften und Arbeitslöhne
mit 3.25 Fr. ein. Der Gesambetrag, der den An-
wohnern der Ufer aus der Verwendung des Holzes
ihrer Walder als Feucrungematerial auf den Schiffen
direkt oder indirekt jährlich zufließt, kann sonach auf
mindesteus 600 000 Fr. angenommen werden. Auch
für die Unternehmer auf frangösischem Gebiet ist der
Holzverkauf zum Teil eine recht lohnende Sache, zumal
wenn er ihnen gelingt, sich unter den Dampferkapitänen
sene Nunden heranzuzieben. Einzelne Posten haben
alsdann einen beträchtlichen Umsatz. Zum Beispiel
wurden in Mossaka am Zusammenfluß des Likuala
und NRongo monatlich 2000 Sters verkauft. Ein Posten
eines Farbigen im Kanal setzte monatlich etwa 500,
sa manchmal bis 900 Sters ab. Der Unternehmer
zahlt im allgemeinen seinen eingeborenen Arbeitern
im Akkord 1 Fr. pro Ster. Der Uberschuß des Ver-
kanispreises, d. h. etwa 1 Fr. pro Ster, ist sein Ver-
dienst, von dem er allerdings noch die Abgabe an die
Regierung, zur zeit 600 Fr. pro Jahr, zu bestreiten hat.
Die Schwierigkeiten in der Holzbeschaffung auf
den übrigen Strecken haben zu der Gründung der
Secite anonrme des Pétroles au (onge mit dem Sitze
in Ango-Augo bei Matadi geführt. Die Gesellschaft
pumpt mit Hilfe einer großen Röhrenleitung Petroleum
für die Dampferheizzwecke von Ango-Ango zum Stanley-
Pool. Die Länge der Leitung beträgt 398 km; sie
besteht aus Stahlröhren von 102 mm Weite. Auf der
ganzen Strecke sind acht Zwischenstationen eingebaut.
Innerhalb des oberen Flußspstems des Kongo sollen
schwimmende Tanks an verschiedenen Plätzen verankert
werden. Vorgesehen, aber noch nicht endgültig bestimmt,
sind folgende Plätze:
1. Wombali an der Mündung des Kwango.
2. Basongo am Zusammenfluß des Kasai und
Sankuru,
3. Gombe bei Jrebu, unterhalb der Mündung des
Ubangi in den Kongo,
4. Lisala oder Mobeka,
5. Basokv oder Bumba, die letzteren vier Orte
sämtlich am Kongo oberhalb der Mündung des Ubangi.
Endgultig sind diese Orte, wie gesagt. noch nicht
bestimmt.
Die neuesten Dampfer der Citas sind bereits für
Petroleumfenerung eingerichtet. Leider explodierte der
erste Dampfer der Citas, der Petroleumfeuerung hatte,
auf seiner zweiten Fahrt im „Kanal“ im Mai 19141
und ging total verloren. Da cußerdem sich die
Petrolcumfeuerung wesentlich teurer gestaltete, als
man zuerst annahm, so war im Sommer 1914 unter
den Schiffahrtskreisen am Stanley-Pool nur noch wenig
Neigung vorhanden, zur Petroleumfeuerung über-
zugehen. Für die ablehnende Haltung des belgischen
Gouvernements waren wohl zudem noch folgende Ge-
sichtspunkte maßgebend: Die Einführung der Petro-
leumfenerung an Stelle der Holgfeuerung würde den
oben berechneten, den Eingeborenen zur Zeit aus dem
Holgverkauf zufließenden Betrag diesen und damit auch
dem Handel entziehen. Sie würde außerdem auch eine
wesentliche Stärkung der Konkurrenz durch die Privat-
unternehmen bedeuten.
5. Die Tarife und die bisher aus dem Schiffahrts-
betrieb erzielten Gewinnc.
Die belgischen Privatdampfer fuhren bisher nach
dem gleichen Tarif wie die belgischen Regierungs-
dampfer. Der Tarif ist im „Bulletin officiel du Congo-
veröffentlicht. Doch pflegte die „Citas" ihren ständigen
Verfrachtern je nach der Frachtmenge eine Rück-
vergütung auf die gezgzahlte Fracht zu gewähren.
Die „Messageries fluvinles“ hatten folgenden Tarif
für ihre Fahrten von Brazzaville aus:
Am Kongo. Am Ubangi.
Ngantschn Dioundo
Boab ...... 80 Fr. Ballois . . ... 145 irr.
Lefi l
Mpoufa..... 95-T-e-:sbordes·:sville—
Jmpfondo....160-
N'Counda 100 = Dongon—Motaba 115.
Mossaaa Sbeng 175.—5
Lonkoltlnn 120 = Bétoo . .. 190 =
Lirang . 140 - Mongoumba . . .? —-—
Sceta :„
Bimon 200 =
Bangui . . . ... ?
(für 1chm oder 1000 kg nach Schiffswahl).
Die übrigen von Brazzaville aus fahrenden Dampfer
fahren nach den gleichen Sätzen. Die „Huileries
Au Congo- soll angeblich ihren ständigen Verfrachtern
für die Bergfahrt die Talfrachten unentgeltlich befördern.
Das Gouvernement hat der Grands-Lacs-Gesell-
schaft für den Transport des Eisenbahnmaterials einen