Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

W 262 20 
besondere Holzposten einzurichten, in denen sie durch 
Kontraktarbeiter unter Aufsicht eines Kapitas das Holz 
für ihre Dampfer schlagen und herstellen ließ. Das 
Gonvernement hatte im Jahre 1913 auf der Strecke 
Léopoldville—Stanleyville 34, auf der Strecke Léopold- 
ville —Lusambo 32, außerdem noch auf kleineren Flüssen 
etwa 40 derartige Holzposten eingerichtet. Diese 
Posten geben Holz an die Privatdampfer, die ja in 
Nonkurrenz mit den Regierungsdampfern fahren, nicht 
ab. Es ist dies eine schwere Benachteiligung des 
privaten Schiffahrtsbetriebes. Infolge der hohen Ab- 
gaben, die bisber auf belgischem Gebiet für die Be- 
rechtigung zum Holzschlagen zu zahlen waren, und des 
geringen Interesses, das die belgische Regierung be- 
greiflicherweise der Beschaffung des Feuerungsmaterials 
für die privaten Konkurrenten entgegenbrachte, ist es 
biosher im belgischen Kongo, sehr im Gegensatz zu 
Frangösisch-Aquatorialafrika, nicht gelungen, enropäische 
Unternehmer oder intelligente Eingeborene zu veran- 
lassen, die Beschaffung und den Verkauf des Holzes 
für die Dampfer gewerbsmäßig zu betreiben. Infolge- 
dessen kaufen noch heute auch die nicht französischen 
Dampfer, soweit es möglich ist, das benötigte Holz 
auf fraugösischem Gebiet, auf welchem der Holzverkauf 
für eine ganze Anzahl von Unternehmern eine lohnende 
Erwerbsquelle bildet. Auf den übrigen Flußläufen 
sind die Privatdampfer noch heute auf den meist recht 
unsicheren Ankauf des Holzes von den Anwohnern oder 
auf eigenes Schlagen angewiesen. Gerade die hierbei 
enstehenden Schwierigkeiten wiesen immer wieder 
darauf hin, die Holzfeuerung durch eine andere zweck- 
mäßigere Feuerungoart zu ersetzen. 
Der Gesamtbedarf sämtlicher Gouvernements- 
dampfer an Holz beträgt nach den Angaben des 
Ihrecicur de la Alarinc zur Zeit etwa 120 000 Sters 
(ein Ster gleich 1 chm|. Der Gesamtbedarf der Privat- 
dampfer dürfte auf etwa ebensoviel anzunehmen sein. 
Dem Gouvernement kommt ein Sier auf den Holz= 
doften selbst, d. h. ohne die für die Holgbeschaffung 
erforderliche Schiffsbesaznung, auf 1 bis 1,25 Fr. zu 
steben. Die Privatdampfer zahlen an die Unternehmer 
oder die Eingeborenen 2 Fr. pro Ster. Hierbei ist 
der den Privatdampfern verkaufte Ster noch wesentlich 
kleiner als der von den Regierungsdampfern auf den 
amtlichen Holzposten und unter amtlicher Kontrolle 
übernommene Ster. Die Alessageries fluviales“ setzen 
in ihren Berechnungen die Gesamtkosten für einen 
Ster einichließlich aller Unkoften und Arbeitslöhne 
mit 3.25 Fr. ein. Der Gesambetrag, der den An- 
wohnern der Ufer aus der Verwendung des Holzes 
ihrer Walder als Feucrungematerial auf den Schiffen 
direkt oder indirekt jährlich zufließt, kann sonach auf 
mindesteus 600 000 Fr. angenommen werden. Auch 
für die Unternehmer auf frangösischem Gebiet ist der 
Holzverkauf zum Teil eine recht lohnende Sache, zumal 
wenn er ihnen gelingt, sich unter den Dampferkapitänen 
sene Nunden heranzuzieben. Einzelne Posten haben 
alsdann einen beträchtlichen Umsatz. Zum Beispiel 
wurden in Mossaka am Zusammenfluß des Likuala 
und NRongo monatlich 2000 Sters verkauft. Ein Posten 
eines Farbigen im Kanal setzte monatlich etwa 500, 
sa manchmal bis 900 Sters ab. Der Unternehmer 
zahlt im allgemeinen seinen eingeborenen Arbeitern 
im Akkord 1 Fr. pro Ster. Der Uberschuß des Ver- 
kanispreises, d. h. etwa 1 Fr. pro Ster, ist sein Ver- 
dienst, von dem er allerdings noch die Abgabe an die 
Regierung, zur zeit 600 Fr. pro Jahr, zu bestreiten hat. 
Die Schwierigkeiten in der Holzbeschaffung auf 
den übrigen Strecken haben zu der Gründung der 
Secite anonrme des Pétroles au (onge mit dem Sitze 
in Ango-Augo bei Matadi geführt. Die Gesellschaft 
  
pumpt mit Hilfe einer großen Röhrenleitung Petroleum 
für die Dampferheizzwecke von Ango-Ango zum Stanley- 
Pool. Die Länge der Leitung beträgt 398 km; sie 
besteht aus Stahlröhren von 102 mm Weite. Auf der 
ganzen Strecke sind acht Zwischenstationen eingebaut. 
Innerhalb des oberen Flußspstems des Kongo sollen 
schwimmende Tanks an verschiedenen Plätzen verankert 
werden. Vorgesehen, aber noch nicht endgültig bestimmt, 
sind folgende Plätze: 
1. Wombali an der Mündung des Kwango. 
2. Basongo am Zusammenfluß des Kasai und 
Sankuru, 
3. Gombe bei Jrebu, unterhalb der Mündung des 
Ubangi in den Kongo, 
4. Lisala oder Mobeka, 
5. Basokv oder Bumba, die letzteren vier Orte 
sämtlich am Kongo oberhalb der Mündung des Ubangi. 
Endgultig sind diese Orte, wie gesagt. noch nicht 
bestimmt. 
Die neuesten Dampfer der Citas sind bereits für 
Petroleumfenerung eingerichtet. Leider explodierte der 
erste Dampfer der Citas, der Petroleumfeuerung hatte, 
auf seiner zweiten Fahrt im „Kanal“ im Mai 19141 
und ging total verloren. Da cußerdem sich die 
Petrolcumfeuerung wesentlich teurer gestaltete, als 
man zuerst annahm, so war im Sommer 1914 unter 
den Schiffahrtskreisen am Stanley-Pool nur noch wenig 
Neigung vorhanden, zur Petroleumfeuerung über- 
zugehen. Für die ablehnende Haltung des belgischen 
Gouvernements waren wohl zudem noch folgende Ge- 
sichtspunkte maßgebend: Die Einführung der Petro- 
leumfenerung an Stelle der Holgfeuerung würde den 
oben berechneten, den Eingeborenen zur Zeit aus dem 
Holgverkauf zufließenden Betrag diesen und damit auch 
dem Handel entziehen. Sie würde außerdem auch eine 
wesentliche Stärkung der Konkurrenz durch die Privat- 
unternehmen bedeuten. 
5. Die Tarife und die bisher aus dem Schiffahrts- 
betrieb erzielten Gewinnc. 
Die belgischen Privatdampfer fuhren bisher nach 
dem gleichen Tarif wie die belgischen Regierungs- 
dampfer. Der Tarif ist im „Bulletin officiel du Congo- 
veröffentlicht. Doch pflegte die „Citas" ihren ständigen 
Verfrachtern je nach der Frachtmenge eine Rück- 
vergütung auf die gezgzahlte Fracht zu gewähren. 
Die „Messageries fluvinles“ hatten folgenden Tarif 
für ihre Fahrten von Brazzaville aus: 
Am Kongo. Am Ubangi. 
Ngantschn Dioundo 
Boab ...... 80 Fr. Ballois . . ... 145 irr. 
Lefi l 
Mpoufa..... 95-T-e-:sbordes·:sville— 
Jmpfondo....160- 
N'Counda 100 = Dongon—Motaba 115. 
Mossaaa Sbeng 175.—5 
Lonkoltlnn 120 = Bétoo . .. 190 = 
Lirang . 140 - Mongoumba . . .? —-— 
Sceta :„ 
Bimon 200 = 
Bangui . . . ... ? 
(für 1chm oder 1000 kg nach Schiffswahl). 
Die übrigen von Brazzaville aus fahrenden Dampfer 
fahren nach den gleichen Sätzen. Die „Huileries 
Au Congo- soll angeblich ihren ständigen Verfrachtern 
für die Bergfahrt die Talfrachten unentgeltlich befördern. 
Das Gouvernement hat der Grands-Lacs-Gesell- 
schaft für den Transport des Eisenbahnmaterials einen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.