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eine Zeitlang bleiben. Dann in's Novizenzimmer. Hier
schickt man einen aͤlten Bruder zu ihm, der ihn verhdren
muß, warum er in's Kloster treten wolle, ihm alle seine Fehler
vorhalten, mit ihm vornehmen, was vorber auf der Straße
mit ihm vorgenommen worden war. Hatte er die Exploration
ausgestauden, so legte man ihm die Regel vor. Dann gab man
ihm sechs Monate Bedenkzeit. Hierauf las man ihm wieder
die Regel vor, wartete wieder vier Monate, ehe man sie zum
dritten Male ihm vorlas. So dauerte es ein ganzes Jabr.
Endlich wurde er recipirt. Die Solennität war die. Der
Aufzunehmende wurde in'é Oratorium geführt, wo sich der
ganze Convent versammelte. Hier mußte er vor dem Altar
drei Punkte versprechen: Stabilitatem, Conversionem morum
secundum regulam und Obedientiam. Dann mußte
er ein Dokument auf den Altar legen, worin er seine Güter,
die er damals besaß, den Armen schenkte. Dann zog man
ihn ganz nackt aus, und zog ihm die gewöhnliche Kloster-Kleidung
an. Seine Kleider hob man sorgfältig auf, daß,
wenn er untreu werden sollte, man ihm seine alten wieder geben
könne. Die ganze Art der Aufnahme stimmt mit dem
zusammen, was man überhaupt im Mittelalter findet, wobei
besondere Absicht war: Neugierde zu reizen, und Gefühl
der Wichtigkeit der Sache zu erregen.
AUber sreilich harmonirt damit gar nicht, daß Benedikt
erlaubt hat, daß man auch Kinder dem Orden zur Aufnahme
bringen durfte. Der Vater verrichtete hier Alles Namens des
Kindes, nur war bei der letzten Profession die Ceremonie diese,
daß die Hand des Kindes in das Alrartuch eingewickelt werden
sollte. Ein solches Kind durfte dann nicht zurücktreten,
wenn es zu Verstande kam, wenigstens nach der Regel von
Benedikt. Partikular-Gesetze änderten es freilich nachher ab.
Ein Hauptpunkt der ganzen Verfassung sind auch die
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