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die Südafrikanische Union begonnen worden sind,
daß vielmehr die Regierung Bothas auf
Grund einer besonderen Abmachung mit der
Londoner Regierung der Angreifer gewesen
ist. Die von London völlig abhängig gewordene
Regierung Bothas scheint nun weder auf die
beachtenswerte Warnung eines ihrer früheren
Mitglieder noch auf andere hören zu wollen.
Nach dem südwestafrikanischen Abenteuer soll
das ostafrikanische folgen, ob zum Vorteil der
Südafrikanischen Union, wird sich ja später noch.
herausstellen. -·
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Ersatz für die in den deutschen Kolonien
entstandenen Kriegsschäden.
Das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee hat
an den Reichstag eine Eingabe gerichtet, in der
es heißt:
Dem Hohen Reichstage beehren sich das Kolonial-=
Wirtschaftliche Komitce, wirtschaftlicher Ausschuß der
Deutschen Kolonialgesellschaft, und die ihm ange-
schlossenen 1100 Handelskammern, Städte. Missionen,
wissenschaftlichen, kaufmännischen, industriellen und ko-
lonialen Institutre, Körperschaften und Firmen die er-
gebenste Bitte zu unterbreiten, bei der Reichsregierung
dafür eintreten zu wollen, daß
1. den Deutschen für die in den deutschen
Kolonien durch den Krieg entstandenen
Schäden von Reichs wegen voller Ersatz
in gleichem Umfange wie in anderen
deutschen Gebieten, z. B. in Ostpreußen,
gewährt wird;
seinerzeit das Entschädigungsverfahren
möglichst vereinfacht und beschleunigt
wird, sowie daß den Geschädigten schon vor
endgültiger Feststellung des Schadens erforder-
lichenfalls durch Vorschüsse die rasche Wieder-
aufnahme ihrer Betriebe ermöglicht wird;
Z3Z. vor Festsetzung der Grundsätue des Entschädi-
gungsverfahrens das Kolonial-Wirtschaft-
liche Komitce gutachtlich gehort wird.
Durch feindselige Handlungen der Engländer und
Frangosen gegen unsere Kolonien sind diese leider in
den jetigen Weltkrieg einbe zogen worden. Deutsch-
Südwestafrika, Togo, die Südsee-Kolonien und Kiau—
tschou sind völlig vom Feinde besetzt, und auch von
Kamerun befindet sich ein beträchtlicher Teil in feind-
licher Oand. In Deutsch-Ostafrika ist es zwar bislang
gelungen, die Feinde von den Grenzen fernzuhalten:
indessen ist dort nach beglaubigten Nachrichten die Insel
Mafia von den Engländern besetzt worden. Infolge
der feindlichen Angriffe sind vielen deutschen wirtschaft-
lichen Unternehmungen und zahlreichen einzelnen
to
Deutschen in unseren Kolonien schwere Schäden zu—
gefügt worden, und zwar sowohl durch Maßnahmen
unserer Feinde als auch durch Verfügungen der eigenen
Gouvernements, die mit der Verteidigung der Kolonien
im Zusammenhang stehen. Es erscheint dem Komitee
als unabweisbare Pflicht des Deutschen Reiches, allen
geschädigten Unternehmungen, die seinerzeit im Ver-
trauen auf den Schutz des Reiches in den Kolonien
begründet wurden, vollen Ersatz der durch den Krieg
entstandenen Schäden zu gewähren, und zwar in
gleichem Umsange und nach möglichst gleichen Grund-
sätzen, wie dies in anderen Gebieten des Reiches
geschieht.
Das Komitee hält es außerdem für wünschens-
wert, daß das Cntschädigungsverfahren möglichst ver-
einfacht und beschleunigt wird. Eine große Anzahl.
von wirtschaftlichen Unternehmungen und zgahlreiche
Einzelbetriebe werden durch die Ereignisse des Krieges
in eine schwicerige, wenn nicht bedrohliche Lage ge-
kommen sein. Solche Unternehmungen werden häufig
nicht in der Lage sein, die Aufwendungen für Instand-
setzung ihrer Betriebe. für Beschaffung von Saatgutr
und Erntebereitungemaschinen sowie für die ersten
Lohnzahlungen usw. aus eigenen Mitteln zu bestreiten:
es erscheint dabher unerläßlich, in solchen Fällen nicht
erst die endgültige Festsetzung der Schäden abzuwarten.
sondern den Geschädigten schon vorher Vorschüsse auf
die ihnen später zugubilligenden Entschädigungen zu
gewähren, die sie in den Stand setzen, ihre geschä-
digten oder zerstörten Betriebe so schnell wie möglich
wieder aufzunehmen.
Eine ausreichende Entschädigung der in den Ro-
lonien infolge des Krieges entstandenen Schäden ist
um so dringlicher, als es gilt, das Vertrauen des
deutschen Volkes zu den in seinen Kolonien
errichteten wirtschaftlichen Unternehmungen
und zu dem darin investierten Kapital nicht
nur zu erhalten und zu festigen. sondern es
auch für die zweifellos kommenden neuen Auf-
gaben wirtschaftlicher Betätigung zu ge-
winnen.