Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

976  Beussetes  Reich.  (November  21.1

1.  Gebiet  zwischen:  Punkt  52°  40°  N  4°%  0°  O  Punkt  52°  40°  N  3%
40  0  Punkt  54°%  45°  N  3  40°  O  Punkt  55°  10°7  N  4°  0°  0.

2.  Gebiet  zwischen:  dem  Endpunkt  der  belgisch-holländischen  Landgrenze,
  Punkt  51°  35°  N  2°  57°0O  und  dem  Schnittpunkt  der  Verbindungslinie
  zwischen  dem  zuletzt  genannten  Punkte  und  dem  Punkt  52°  2°  N  3
52°  0  mirt  der  bisher  gültigen  östlichen  Sperrgebietsgrenze  vor  der  holländischen
  Küste.

III.  Neutrale  Schiffe  und  Schiffe  der  belgischen  Unterstützungskommission,
die  zur  Zeit  der  Veröffentlichung  dieser  Erklärung  in  Häfen  innerhalb  des
neuen  Sperrgebietsteiles  um  die  Azoren  und  in  griechischen  Häfen  liegen,
können  diese  Gebiete  noch  verlassen,  ohne  daß  das  für  das  Sperrgebiet  angeordnete
  militärische  Verfahren  Anwendung  findet,  wenn  sie  bis  29.  November
  auslaufen  und  den  kürzesten  Weg  in  freies  Gebiet  nehmen.  Es  ist
Vorsorge  getroffen,  daß  gegen  neutrale  Schiffe  und  Schiffe  der  belgischen
Unterstützungskommission  innerhalb  völlig  ausreichender  Schonfristen  das
für  das  Sperrgebikt  angeordnete  militärische  Verfahren  keine  Anwendung
findet,  wenn  sie  in  die  neuerklärten  Sperrgebietsteile  geraten,  ohne  daß  sie
Kenntnis  der  vorliegenden  Erweiterungen  haben  oder  haben  erhalten  können.
Es  wird  dringend  geraten,  die  neutrale  Schiffahrt  mit  allen  verfügbaren
Mitteln  zu  warnen  und  umzuleiten.

Berlin,  den  22.  November  1917.

Der  Erklärung  ist  folgende  Denkschrift  beigegeben:  Die  Vergewaltigungen
  der  Neutralen  Europas  durch  unsere  Feinde  haben  sich  in  verschärfter
  Form  fortgesetzt.  Nicht  genug  damit,  daß  die  feindlichen  Regierungen
  seit  einiger  Zeit  neutrale  Schiffe,  deren  sie  in  ihren  Häfen  oder
auf  hoher  See  habhaft  werden  konnten,  weggenommen  haben,  um  die  durch
die  Tätigkeit  unserer  U.--Boote  bedrohlich  gelichteten  Bestände  ihrer  Handelsslotten
  aufzufüllen  und  um  ihre  eigene  Flagge  zu  entlasten,  versuchen  sie
jetzt  durch  Anwendung  zahlreicher  Druckmittel,  besonders  aber  durch  Berschärfung
  der  Hungerblockade  gegen  die  neutralen  Länder  den  vor  ihrem
gewaltsamen  Zugriff  bisher  in  die  eigenen  schützenden  Häfen  geretteten  und
dort  aufgelegten  neutralen  Schiffsraum  herauszupressen  und  in  ihre  Dienste
zu  zwingen.  Unser  Handelskrieg  auf  dem  Meere  richtet  sich  gegen  die  Zufuhren
  über  See  nach  feindlichen  Ländern  und  damit  gegen  den  feindlichen
und  im  feindlichen  Interesse  fahrenden  Schiffsraum.  Da  dieser  Schiffsraum
durch  Gewaltmaßregeln  ergänzt  wird,  so  sieht  sich  die  Deutsche  Regierung
im  Kampfe  gegen  die  rücksichtslose,  über  alle  Rechte,  besonders  die  der
kleineren  Nationen  hinwegschreitende  Gewaltherrschaft  Englands  genötigt,
das  Operationsfeld  ihrer  Unterseeboote  zu  vergrößern.  Die  Erweiterung
erstreckt  sich  in  der  Hauptsache  auf  eine  Ausdehnung  des  um  England  gelegten
  Sperrgebietsgürtels  nach  Westen,  um  den  für  England  zunehmend
wichtiger  werdenden  Verkehr  aus  dieser  Richtung  zu  treffen,  und  auf  ein
neues  Sperrgebiet  um  die  Azoren,  die  zu  einem  wirtschaftlich  und  militärisch
  wichtigen  feindlichen  Stützpunkt  des  atlantischen  Seeverkehrs  geworden
  sind;  außerdem  auf  die  Schließung  des  bisher  im  Mittelmeer  freigelassenen
  Kanals  nach  Griechenland,  da  dieser  von  der  venizelistischen

egierung  nicht  sowohl  zur  Versorgung  der  griechischen  Bevölkerung  mit
Lebensmitteln  als  vielmehr  zur  Beförderung  von  Waffen  und  Munition
verwandt  worden  ist.

Der  „Köln.  Ztg.“  wird  dazu  aus  Berlin  am  22.  geschrieben:  Die
Erklärung  der  deutschen  Regierung  betont  ausdrücklich,  welche  Rücksicht  auf
die  neutrale  Schiffahrt  genommen  wird  und  zählt  die  Maßregeln  aus,  die
zur  Sicherung  der  rechtmäßigen  neutralen  Schiffahrt  getroffen  sind.  Die
deutsche.  Regierung  ist  zu  ihrer  neuesten  Maßnahme  durch  das  Vorgehen