976 Beussetes Reich. (November 21.1
1. Gebiet zwischen: Punkt 52° 40° N 4°% 0° O Punkt 52° 40° N 3%
40 0 Punkt 54°% 45° N 3 40° O Punkt 55° 10°7 N 4° 0° 0.
2. Gebiet zwischen: dem Endpunkt der belgisch-holländischen Landgrenze,
Punkt 51° 35° N 2° 57°0O und dem Schnittpunkt der Verbindungslinie
zwischen dem zuletzt genannten Punkte und dem Punkt 52° 2° N 3
52° 0 mirt der bisher gültigen östlichen Sperrgebietsgrenze vor der holländischen
Küste.
III. Neutrale Schiffe und Schiffe der belgischen Unterstützungskommission,
die zur Zeit der Veröffentlichung dieser Erklärung in Häfen innerhalb des
neuen Sperrgebietsteiles um die Azoren und in griechischen Häfen liegen,
können diese Gebiete noch verlassen, ohne daß das für das Sperrgebiet angeordnete
militärische Verfahren Anwendung findet, wenn sie bis 29. November
auslaufen und den kürzesten Weg in freies Gebiet nehmen. Es ist
Vorsorge getroffen, daß gegen neutrale Schiffe und Schiffe der belgischen
Unterstützungskommission innerhalb völlig ausreichender Schonfristen das
für das Sperrgebikt angeordnete militärische Verfahren keine Anwendung
findet, wenn sie in die neuerklärten Sperrgebietsteile geraten, ohne daß sie
Kenntnis der vorliegenden Erweiterungen haben oder haben erhalten können.
Es wird dringend geraten, die neutrale Schiffahrt mit allen verfügbaren
Mitteln zu warnen und umzuleiten.
Berlin, den 22. November 1917.
Der Erklärung ist folgende Denkschrift beigegeben: Die Vergewaltigungen
der Neutralen Europas durch unsere Feinde haben sich in verschärfter
Form fortgesetzt. Nicht genug damit, daß die feindlichen Regierungen
seit einiger Zeit neutrale Schiffe, deren sie in ihren Häfen oder
auf hoher See habhaft werden konnten, weggenommen haben, um die durch
die Tätigkeit unserer U.--Boote bedrohlich gelichteten Bestände ihrer Handelsslotten
aufzufüllen und um ihre eigene Flagge zu entlasten, versuchen sie
jetzt durch Anwendung zahlreicher Druckmittel, besonders aber durch Berschärfung
der Hungerblockade gegen die neutralen Länder den vor ihrem
gewaltsamen Zugriff bisher in die eigenen schützenden Häfen geretteten und
dort aufgelegten neutralen Schiffsraum herauszupressen und in ihre Dienste
zu zwingen. Unser Handelskrieg auf dem Meere richtet sich gegen die Zufuhren
über See nach feindlichen Ländern und damit gegen den feindlichen
und im feindlichen Interesse fahrenden Schiffsraum. Da dieser Schiffsraum
durch Gewaltmaßregeln ergänzt wird, so sieht sich die Deutsche Regierung
im Kampfe gegen die rücksichtslose, über alle Rechte, besonders die der
kleineren Nationen hinwegschreitende Gewaltherrschaft Englands genötigt,
das Operationsfeld ihrer Unterseeboote zu vergrößern. Die Erweiterung
erstreckt sich in der Hauptsache auf eine Ausdehnung des um England gelegten
Sperrgebietsgürtels nach Westen, um den für England zunehmend
wichtiger werdenden Verkehr aus dieser Richtung zu treffen, und auf ein
neues Sperrgebiet um die Azoren, die zu einem wirtschaftlich und militärisch
wichtigen feindlichen Stützpunkt des atlantischen Seeverkehrs geworden
sind; außerdem auf die Schließung des bisher im Mittelmeer freigelassenen
Kanals nach Griechenland, da dieser von der venizelistischen
egierung nicht sowohl zur Versorgung der griechischen Bevölkerung mit
Lebensmitteln als vielmehr zur Beförderung von Waffen und Munition
verwandt worden ist.
Der „Köln. Ztg.“ wird dazu aus Berlin am 22. geschrieben: Die
Erklärung der deutschen Regierung betont ausdrücklich, welche Rücksicht auf
die neutrale Schiffahrt genommen wird und zählt die Maßregeln aus, die
zur Sicherung der rechtmäßigen neutralen Schiffahrt getroffen sind. Die
deutsche. Regierung ist zu ihrer neuesten Maßnahme durch das Vorgehen