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des Me. Desaegher und erklärte unter dem Bei-
fallsjubel der Zuhörer, den der Präsident rügte:
„Messieurs, éclairé par les débats et
obéissant à ma conscience, je reconnais due
T’action est non fondée. En conséquence,
je requiers D’acquittement du commuandant
Lothaire.“
Der Gerichtshof, bestehend aus dem Juge
d’appel und 4 Zivilbeisitzenden zieht sich zurück
und verkündet nach einer Beratungszeit von einer
Le Gouvernement Impérial ne saurait tolérer blus
longtemp cette situation qui est contraire aux traités.
diese scharfe Note antwortete der Kongostaat
am uir. Dezember 1895 kurz folgendes
NM. le Comte (Abeneleben)
„Comme suite à la communication de Votre Ex--
ecllence du 9 de ce mois ’ai PFhonneur, sans entrer
dans I’examen de la rqucstion du# droit, de Lui deelarer
formellement du’il n’existe pas de primes commerciales
accordées aux ugents de I’Etat Indép. du Congo. et
duc le Gouvernement M’'a pas Dintention d'en établir.
Pas plus sur le caoutchonc duc sur Tivoirc ou tout
autre produit.“
Es geht aus dem Eutwurf dieser mehr als unver-
frorenen Antwort, der sich in dem Dossier der Stokes-
Affaire befindet, hervor, daß sie dem König vorgelegen
und daß dieser, wie die Handschrift ergibt, sie selbst
umredigiert hat. Er betrachtete also die von Deutschland
geforderte Abschaffung des Prämiensystems als eine
mit der Souveränität des „Unabhängigen“ Kongostaates
unvereinbaren Anspruch und als eine unberechtigte Ein-
mischung in die inneren Verwaltungsverhältnisse des-
selben.
doch war das Vorhandensein eines solchen
Prämiensystems, das sich nicht nur auf Elfenbein und
Kautschuk, sondern auch auf die Anzahl der zusammen-
gebrachten Arbeiter und Soldaten erstreckte, offenkundig.
Das System war 1888 auf Anregung des Capt. Coquilhat
eingeführt worden. In der Sitzung der belgischen
Deputiertenkammer vom 16. März 1905 brachte der
Abgeordnete Vandevelde einen Geheimerlaß des Staats-
selretärs van Eetbelde vom 20. Juni 1892 zur Ver-
lesung, in dem Gratifikationen „proportinces aux krais
d’exploitation“ zugesagt wurden. Der Prämientarif
war um so höher, je niedriger sich die Einstandspreise
des Kautschuks und Elfenbeins für den Staat stellten.
Infolge der Stokes- Affaire wurden, um die Sache mehr
zu verschleiern, oints de mérite“ eingeführt, was nur
ein anderer Name für dieselbe Sache war. Seit dem
31. Dezember 1896 wurde das System durch „allocations
de retraite uux agents dJui se seraient le plus distingués-
ersebt. Diese Sonderentlohnungen stiegen bis auf
10 000 Fr. pro Jahr.
Sie wurden gerichtsnotorisch in einem Beleidigungs-
prozeß, den einige kongolesische Offiziere gegen den
ungliischen Capt. Gun Burrows im März 1904 vor dem
High Gourt of Justice, King's Bench Division in London
zum Austrag brachten. Nach den stenographisch auf-
genommenen Gerichtsverhandlungen, die gedruckt vor-
liegen (The Burrows Action in London. Short-Hand
Report. Brussels J. Lebèguc and Co. 1904), kam ein
Brief des Capt. Burrows an den Generalsekretär des
Konqostgat-. Veebrecht zur Verlesung, in dem es heißt:
-Sir, I have the honour to ask Fou to have the good-
noss to rwert the (orernment to permit mc to convert
into capital (i. c. sell) my allotment of the public debt
halben Stunde die Freisprechung Lothaires. Die
Kosten werden der Staatskasse auferlegt. Die dem
Kongostaat aus der Affaire Stokes erwachsenen
Kosten dürften keine geringen gewesen sein. Zu-
nächst hatte er auf die Forderung Englands
150 000 Franken an die Hinterbliebenen von
Stokes zu zahlen und die von Leutnant Heury
in dem Hauptlager von Stokes in Kwa Mpini
am Ituri am 1. Februar 1896 widerrechtlich
beschlagnahmten Waren und Elfenbeinvorräte
4% Congo Frec Stute, granted br Four letter No. 61.01
dated the 19tn April 1901.= Der Rechtsanwalt fügte
zur Erläuterung bei: „The explanation is thut when
an officer has served in the Congo for a certain time
and retires from the service there is allotted to him
a certain inrome from the Public Debt, and be is
allowed to inke that us a lump sum, instend ob recei-
ving the interest from Fear to Fear upon the proportion
which is allotted to him.“ (S. 27.)
Auf S. 146 ergibt sich, daß er bonus“, den Capt.
Burrows „for his good rr ices“ erhalten hatte. sich
auf etwa 20 000 Fr. belie
s geht also aus dichn beiden Stellen unzweifel-
haft hervor, daß noch 1901 trotz aller Ablengnungen
des Kongostaates solche Prämien= oder Bonusver-
gütungen für das Wolerhalten, d. h. für die sleißige
Kautschuk= und Elfenbein-Sammeltätigkeit den Agenten
gezahlt wurden.
Außerdem erhellt aus diesen Gerichtsverhandlungen
auch noch eine weitere interessante Tatsache. Bei dem
Prozeß der drei Töchter des Königs gegen den Bel-
gischen Staat ist 1910 durch zeugeneidliche Aussagen
der nächsten Vertranten des verstorbenen Königs fest-
gestellt worden, daß nur ein verhältmismäßig kleiner
Teil — etwa 15 Millionen — der 4% igen Anleihe des
Kongostaates von 1901 im Betrag von 50 Millionen Fr.
hat abgesetzt werden können. Der König hat sich von
dem Hauptkassenverwalter Pochez einen esheblichen Teil
der fertiggestellten Stücke der Anleihe nach und nach
aushändigen lassen, ohne den Gegenwert an die Staats-
kasse abzuführen und sie nach Gutdünken verwandt.
Diese dem Kongostaat entfremdeten Stücke scheinen zum
Teil also auch bei den Prämienzahlungen an die Agenten
Verwendung gefunden zu haben.
Von den belgischen Autoren, die sich mit dieser
Mißwirtschaft der geheimen Prämien beschäftigt haben,
ist seiner Zeit hervorgehoben worden, daß nur cin
belgischer Offizier, der Capt. Roget, es mit seiner Ehre
als lnvercinbar erachtet habe, sich derartige Gelder
von der Kongoverwaltung zustecken zu lassen.
Unter den vielen Zeugnissen, die für das Bestehen
des Prämiensystems in der Kongoliteratur angeführt
sind, wird immer der folgende Brief") besonders charak-
teristisch bleiben, den ein kongoltesischer Leutnant Tilkens
898 an seine Mutter schrie
„Lo commandant V. rstructen a visité ma station
et m’r hautement félicitc, II m’'a dit que la teneur
de son rapport deépendra de In duantité de caoutchoue
que j’aurni livrée. En septembre, j’en avais 300 kilo:
en octobre, jen ni cu 1500, et des janvier, il x en
aura 4000 par mois, cedui me vandra une augmen-
tation de solde de 500 franes. J’ai de la chance.
#o’est-ce pas? car si je fais encore pendant deux
ans dans le caoutschonc. i’aurai une plus-value de
12 000 francs.“
*7 R. Clapardde ct Dr. H. Christ-Socin, 7 Gaolution
d'un Etat phĩilantropique. iendre 1909.