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richten, wenn sie in ihrer Note vom 1. November
1915 (S. 47 der genannten Correspondence)
erklärt, daß die in der deutschen Note vom
31. Mai 1915 Nr. III. C 13208 behaupteten
Tatsachen „vollständig unwahr“ seien. Die wei-
tere Erklärung, es könne sich bei der Verletzung
des Privateigentums nur um Plünderungen von
seiten der Eingeborenen und an solchen Plätzen
handeln, die von den Deutschen verlassen, aber
von den englisch-französischen Streitkräften noch
nicht im Besitz genommen seien, steht angesichts
des eidlichen Zeugenmaterials mit dem wirklichen
Gang der Dinge in vollem Widerspruch.
Bei dem Vorgehen der Feinde handelt
es sich nicht um vereinzelte Fälle von
Ausschreitungen. Vielmehr haben sie unter
englischem Oberbefehl an allen Stellen,
wo sie von Togo und Kamerun Besitz er-
griffen, durchweg die gleichen Gewalt-
tätigkeiten gegen alles Deutsche verübt.
Ihre Absicht ging dahin, die von Deutschen
an der Westküste Afrikas geleistete Arbeit
und Kultur planmäßig zu vernichten.
Anhang.
Angaben von deutschen Männern und Frauen
zu den „Auszügen auf S. 44, 45, 46 der Cor-
respondence relative to the alleged JII-Treat-
ment of German Subjects captured in the
Cameroons vom November 1915“.
J.
Gießen, den 21. Mai 1916.
Die angeführten Worte rühren nicht von mir her.
Ich kann heute nicht mehr feststellen, ob sie dem Zu-
sammenhang nach richtig wiedergegeben sind. Es hat
uns Schwestern völlig fern gelegen, aus eigenem An-
trieb oder Wunsch dem Mr. Powl eine Quittung in
Gestalt eines schriftlichen Dankes für angemessenes
Verhalten uns gegenüber in die Hand zu drücken; wir
wurden vielmehr am Schlusse unserer Internierung
kurz vor unserer Uberführung nach Fernando Po von
einem Engländer, der täglich zu uns kam und sich als
Arzt ausgab, ausgefordert, dies zu tun. Es ist mir
noch in guter Erinnerung, daß wir uns dagegen
sträubten, daß uns darauf von deutscher Seite der Nat
gegeben wurde, es doch zu inn, da wir im Falle einer
Weigerung vielleicht nicht fortgelassen würden, und am
Ende gar in französische Gefangenschaft kämen: so
wurde uns vorher von den Engländern gesagt, als
wir energisch die Zumutung zurückwiesen, einen Schwur
zu leisten, nach dem wir im Falle einer Rückkehr nach
Deutschland für die Dauer des Krieges nicht im Dienste
des Roten Kreuzes tätig sein durften.
Kolonialschwester Emmy Güngerich.
Il.
Troppau, den 22. Mai 1916.
Schwester Aune von For, die die Zeilen schrieb,
wird genauer wissen, wie sie lauteten. Schwester
Anne hat aber bestimmt deutsch geschrieben, nicht
englisch. Mr. Powl ein Dankschreiben zu geben, wurde
uns von einem englischen Arzt, Dr. Briscoc, sehr nahe-
gelegt. Ich glaube nicht, daß uns von selbst auch nur
der Gedanke gekommen wäre; wir fanden ihn eigen-
artig.
Schwester Marie Reinecke.
III.
St. Quentin, den 21. Mai 1916.
Das erwähnte Schreiben mußten wir unter-
zeichnen; es wurde von uns verlangt: es war kein Akt
der Dankbarkeit.
Schwester Anne von Forx.
IV.
St. Luentin, den 27. Mai 1916.
Zu diesem Dank wurden wir gezwungen.
Schwester Luise Alm.
V.
St. Ouentin, den 21. Mai 1916.
Ich wurde gezwungen, meine Unterschrift zu
einigen anerkemenden Worten über meine gute Be-
handlung zu geben. An den Wortlaut des Schreibend
erinnere ich mich nicht genau; doch scheint mir das
„Dear A-’r. Powl“ unwahrscheinlich, da es meiner em-
pörten Stimmung über die Zumutung nicht entsprach.
Dieses Dankschreiben ist ein Gegenstück zu dem For-
mular, in dem wir unterzeichnen mußten, daß wir —
freiwillig — nach Fernando Po gehen wollten, ge-
trieben durch die Drohung, daß man uns sonst nach
Cotonou bringen würde.
Heuny Techel,
Schwester vom Roten Kreuz für die Kolonien.
VI.
Ingalin, den 28. Mai 1916.
Wir waren meiner Erinnerung nach vom 12. bis
15. Oktober 1914 in Duala interniert. Am Tage der
Freilassung verlangte der Political Ofsicer von Duala-
Mr. Powl, durch seinen Untergebenen, ich glaube, er hieß,
Briscoc, die Unterschrift der von den Engländern in
der erwähnten Correspondenece veröffentlichten Be-
scheinigung. Wir haben die Unterschrift gegeben, weil
die Unterzeichnung uns als unbedingt erforderlich
für die bevorstehende Freilassung hingestellt wurde. Die
Bescheinigung begog sich nur auf diese letzten Tage
meiner Internierung.
Prof. Dr. Werner,
Oberstabsarzt,
Korpshygieniker, Beslidenkorps.