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wohner Dualas, Männer, Frauen und Kinder,
in ihren Wohnungen oder von der Straße weg,
wie sie gingen und standen, festgenommen. Einzeln
und in Trupps wurden sie sodann, teilweise unter
Bedrohung und Stoßen mit der Waffe, in den
Garten des Regierungskrankenhauses gebracht.
Dabei wurde ihnen vorgetäuscht, sie sollten nur
ihre Namen im Regierungskrankenhaus zur Re-
gistrierung angeben, sie würden alsbald in ihre
Behausungen zurückkehren können. In den Fällen,
in denen die Betroffenen sich trotzdem mit dem
Notwendigsten versehen wollten, wurde ihnen von
den schwarzen englischen Soldaten nicht die Zeit
gelassen, ja sogar verboten, Geld oder sonstige
Habe mitzunehmen. Ebeuso erging es der Schiffs-
besatzung auf den Dampfern der „Woermann-
linie“, die im Hafen von Duala lagen.
1. Der Leiter der Baseler Mission in Duala
wurde am 28. September 1914 auf der Straße
gefangengenommen und nur im Besitze einer
Barschaft von 50 Pf. und in der Kleidung, die
er auf dem Leibe trug, in den Krankenhausgarten
abgeführt. Bei der Gefangennahme bedrohte ihn
der schwarze Soldat mit dem Bajonett.
2. Ein schwarzer englischer Soldat ließ am
28. September 1914, als er ein Ehepaar in
seiner Wohnung festnahm, diesem nicht Zeit, sich
vollständig anzukleiden. Er verließ den Schlaf-
raum selbst dann nicht, als die Frau sich erhob
und ankleidete, sondern blieb mit aufgepflanztem
Bajonett im Zimmer. Auf die Beschwerde über
diese Behandlung erwiderte der auf der Straße
vor dem Hause weilende englische Offizier, es
habe nichts auf sich, das Ehepaar solle nur mit-
gehen, es würde bald wieder nach Hause heim-
kehren können, was bewußt unwahr war.
3. Die Fran eines Unterbeamten konnte bei
dem üÜberaus schroffen Vorgehen der Engländer
nur mit Mühe erreichen, daß sie aus dem Garten
des Krankenhauses, wohin sie zu ihrem dort fest-
gehaltenen Manne geeilt war, in ihre nur wenige
Minuten entfernt liegende Wohnung gehen und
ihr dort zurückgelassenes drei Wochen altes Kind
abholen durfte. Genügende Kleidungsstücke mit-
zunehmen, wurde ihr nicht gestattet.
II.
Entgegen der ihnen erteilten Zusage, alsbald
in die Wohnungen zurückkehren zu dürfen,
wurden die weißen Bewohner Dualas, darunter
Frauen mit Säuglingen und in schwangerem Zu-
stand, am 28. September 1914 im Garten des
Regierungskrankenhauses bis in den Nachmittag
hinein unter den Augen der Eingeborenen von
Duala von schwarzen Soldaten mit aufgepflanztem
Seitengewehr bewacht und als Kriegsgefangene
festgehalten. Sie standen unter freiem
Himmel in der tropischen Mitttagssonne,
ohne daß ihnen Essen oder Trinken ge-
reicht worden wäre. Verschiedentlich wurden
sie unter den Augen von Offizieren von seiten
der schwarzen Soldaten mit Gewehrkolben ge-
stoßen.
1. So wurde Leutnant Dix von einem eng-
lischen schwarzen Soldaten mit dem Gewehrkolben
in den Rücken gestoßen. Seine Beschwerde be-
antworteten die anwesenden englischen Offiziere
mit einem Achselzucken.
Einer Frau, die ein zweijähriges Kind in
einem Wagen mit sich führte, wurde im Garten
des Krankenhauses der Wagen durch schwarze
Soldaten weggenommen, so daß sie gezwungen
war, das ungenügend belleidete Kind auf den
Arm zu nehmen und so ohne Bett nach dem
Schiff zu tragen.
3. Als Missionar Stahl bat, mit seiner Fran
aus dem Krankenhausgarten wieder nach Hause
gehen qu dürfen, wurde er von einem französi-
schen Oberst an der Schulter gepackt, zu dem zum
Abmarsch nach dem Schiff bereitstehenden Ge-
fangenenhaufen geschoben und gleich darauf ab-
geführt. Die Frau blieb zurück, konnte aber trotz
wiederholter an einen englischen Offizier gerichteter
Bitten nicht erreichen, zu den anderen Frauen
gehen zu dürfen, die in dem nur wenige Minuten
entfernten Gebäude der Missions-Handlungs-
Gesellschaft sich befanden. Erst längere Zeit
nachher wurde sie unter Bewachung eines schwarzen
Soldaten zusammen mit einer anderen deutschen
Frau dorthin geführt.
III.
Den Gefangenen im Krankenhausgarten
wurde nicht gestattet, vor dem Abtransport nach
dem Schiff, das sie nach Lagos bringen sollte,
nochmals in die Wohnungen zu gehen, um das
Notwendigste an Kleidungsstücken zu holen und
um ihr ungeordnet zurückgelassenes Eigentum zu
ordnen und zu sichern.
1. Leutnant Dix, der als Parlamentär an
Bord der „Ivy“ tätig gewesen war, wurde nicht
einmal gegen Abgabe seines Ehrenwortes gestattet,
sich in seine nur wenige Minuten vom Kranken-
haus entsernte Wohnung zu begeben, um dort
seine kranke Frau von seinem Abtransport zu
benachrichtigen.
2. Frau Dix eilte, von Angst getrieben, nur
mit dem, was sie auf dem Leibe trug, zu ihrem
Mann ins Krankenhaus. Als der Abtransport
der Gefangenen bekannt wurde, konnte sie nicht
die Erlaubnis erhalten, wenigstens einen Koffer
mit den notwendigsten Gegenständen aus ihrem
Wohnhaus zu holen.
Bankdirektor Lohff erging es ähnlich. Er
wurde sogar von schwarzen Soldaten zurück-