Amtliche Mitteilungen unden
Schriftleltung: Berlin Vs
: Leipziger Plag 13 :
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Berlin, den 6. Hugust 1918
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Inhalt vertraulich. Mur dle mit einem Stern s bezeichneten Abschnitte Und zum fbdrucke
frelgegeben. Das Inhaltsverzeichnis befindet lich auf Seite 8.
Am 22. Juli 1918 starb während eines Erholungsurlaubs am Herzschlage der
Konteradmiral z. D.
v. Bassewiß
Inhaber des Eisernen Kreuzes II. Klasse.
Seit 10. Januar 1917 Vorstand der Kriegsamttstelle Allenstein hat er an arbeitsreicher
Dienststelle unter schwierigen Verhältnissen Tüchtiges geleistet und unter Hintansetzung seiner
Person seiner Pflicht getren zum Wohle seines Varerlandes bis zuletzt sein Bestes hergegeben.
Ein bewährter Offizier des Heimatheeres starb auch er den Tod für Deutschlands Größe.
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Hilfsdienst
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fus der Rechtsabtellung.
Ueberweilung eines Hilfsdienstpflichtigen
in den Bezirk eines anderen Einberufungsausschusses.
Von mehreren Einberufungsausschüssen ist darüber
Klage geführt worden, daß, wenn ein Hilfsdiensipflichtiger
seinen Wohnort wechselt, und in den Bezirk eines großstädtischen
Einberufungsausschusses verzieht, der bisherige
Einberufungsausschuß den Hilfsdienstpflichtigen ohne
weibere Angaben und ohne Beifügung der Meldekarte in
den großstädtischen Bezirk überweist. Dort kann er aber
auf Grund derartiger mangelhafter Angaben naturgemäß
nicht oder nur mit großen Schwierigbeiten gefunden
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Scheüch.
Generalmasor und Chef des Kriegsamtes.
werden. Auch werden großstädtische- Einberufungsausschüsse
vielsach um Uebersendung von Meldekarten
Oilfsdienstpflichtiger, die die Großstadt verlassen haben,
ohne nähere Bezeichnung des Hilfsdienstpflichtigen
ersucht. Solchen Ersuchen kann von dem
Goßstädtischen Ausschusse nur in ganz seltenen Fällen und
auch dann nur unter Unverhaltnismäßig großem Anfwand
von Zeit und Mühe entsprochen werden.
Bei allen darartigen Ueberweisungen, Ersuchen und
deroleichen, namentlich wenn dabei großstädtische Verhältnisse
in Jrage kommen, empfiehlt es sich daher dringend,
über den betreffenden Hilfsdienstpflichtigen m ög lich "“
genaue Mitteilungen zu machen und insbesondere
das vollständige „Nationale“", den von dem Hilfsdienst-Pflichtigen
gemeldeten gelernten Beruf und, wenn möglich,
auch Straße und Hausnummer des früheren und späteren
Wohnorts anzugeben. Durch Befolgung dieser Grundsätze
wird sich der Geschäftsgang der Einberufungsausschüsse
wesentlich vereinfachen lassen. 6 1