Metadata : Die Deutsche Sprache.

Amtliche  Mitteilungen  unden

Schriftleltung:  Berlin  Vs
:  Leipziger  Plag  13  :

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Berlin,  den  6.  Hugust  1918

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Fernlpr.:  Kmt  Zentrum
Ir.  6054  finlchluß  3  u.4

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Inhalt  vertraulich.  Mur  dle  mit  einem  Stern  s  bezeichneten  Abschnitte  Und  zum  fbdrucke

frelgegeben.  Das  Inhaltsverzeichnis  befindet  lich  auf  Seite  8.

Am  22.  Juli  1918  starb  während  eines  Erholungsurlaubs  am  Herzschlage  der

Konteradmiral  z.  D.

v.  Bassewiß

Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes  II.  Klasse.

Seit  10.  Januar  1917  Vorstand  der  Kriegsamttstelle  Allenstein  hat  er  an  arbeitsreicher
Dienststelle  unter  schwierigen  Verhältnissen  Tüchtiges  geleistet  und  unter  Hintansetzung  seiner
Person  seiner  Pflicht  getren  zum  Wohle  seines  Varerlandes  bis  zuletzt  sein  Bestes  hergegeben.
Ein  bewährter  Offizier  des  Heimatheeres  starb  auch  er  den  Tod  für  Deutschlands  Größe.

Wi—M—□—]U□Ull—]j°]]ui:  e——evaterländischer

  Hilfsdienst

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fus  der  Rechtsabtellung.

Ueberweilung  eines  Hilfsdienstpflichtigen
in  den  Bezirk  eines  anderen  Einberufungsausschusses.


Von  mehreren  Einberufungsausschüssen  ist  darüber
Klage  geführt  worden,  daß,  wenn  ein  Hilfsdiensipflichtiger
seinen  Wohnort  wechselt,  und  in  den  Bezirk  eines  großstädtischen
  Einberufungsausschusses  verzieht,  der  bisherige
Einberufungsausschuß  den  Hilfsdienstpflichtigen  ohne
weibere  Angaben  und  ohne  Beifügung  der  Meldekarte  in
den  großstädtischen  Bezirk  überweist.  Dort  kann  er  aber
auf  Grund  derartiger  mangelhafter  Angaben  naturgemäß
nicht  oder  nur  mit  großen  Schwierigbeiten  gefunden

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Snrto  #so#l#

Scheüch.

Generalmasor  und  Chef  des  Kriegsamtes.

werden.  Auch  werden  großstädtische-  Einberufungsausschüsse
  vielsach  um  Uebersendung  von  Meldekarten
Oilfsdienstpflichtiger,  die  die  Großstadt  verlassen  haben,
ohne  nähere  Bezeichnung  des  Hilfsdienstpflichtigen
  ersucht.  Solchen  Ersuchen  kann  von  dem
Goßstädtischen  Ausschusse  nur  in  ganz  seltenen  Fällen  und
auch  dann  nur  unter  Unverhaltnismäßig  großem  Anfwand
von  Zeit  und  Mühe  entsprochen  werden.

Bei  allen  darartigen  Ueberweisungen,  Ersuchen  und
deroleichen,  namentlich  wenn  dabei  großstädtische  Verhältnisse
  in  Jrage  kommen,  empfiehlt  es  sich  daher  dringend,
über  den  betreffenden  Hilfsdienstpflichtigen  m  ög  lich  "“
genaue  Mitteilungen  zu  machen  und  insbesondere
das  vollständige  „Nationale“",  den  von  dem  Hilfsdienst-Pflichtigen
  gemeldeten  gelernten  Beruf  und,  wenn  möglich,
auch  Straße  und  Hausnummer  des  früheren  und  späteren
Wohnorts  anzugeben.  Durch  Befolgung  dieser  Grundsätze
wird  sich  der  Geschäftsgang  der  Einberufungsausschüsse
wesentlich  vereinfachen  lassen.  6  1