GV 52 20
F. Wettrock, Kaufmann, Rabaul;
K. Tielske, Kaufmann, Rabaul;
Heinrich Stegmann, Kaufmann, Rabaul;
H. H. W. Zerssen, Kaufmann, Rabaul;
J. Krakowski, Kaufmann, Rabaul;
P. Hagen, Kaufmann, Nabaul;
A. Becker, Pflanzer, Rabaul;
G. Bernhardt, Kapitän, Rabaul;
Otto Wortmann, Pflanzungsleiter, Kabakaul;
August Lembach, Schriftsteller, Rabaul;
Gustav Thurm, Pflanzungsleiter, Buka;
Klink, Kaiserlicher Stationsleiter, Rabaul.
Die Amtsblätter der australischen Regierung
liegen hier vor für die Zeit vom 15. Juni bis
15. September 1915. Sie enthalten Veröffent-
lichungen über den Außenhandel mit dem Schutz-
gebiet und die Einnahmen der Verwaltung. Da-
nach wurden eingeführt an Gütern:
Mai 1915 für 299 712,40.
Juni 1915 4477 181,16 )
Juli 1915 - 217 872,48 -
August 1915 = 287 100,74 =
Ausgeführt wurden:
Mai 1915: Kopra 495 540.—
Trokasmuscheln. 1 815.—
*—
Juni 1915: Kopra. 189 415,— AM
Sonstiges. 1 500—.
190 915,— 4
Juli 1915: Kopra. 333 818,— A
Kakao 2 000,— =
335 818,— 4+
August 1915: Kopra. 138 815.— 4
Kakao 105 800,— =
Muscheln. 8 445,60 =
Kautschuk. 2 000.—=
Elfenbeinnüsse 617,40=
Trepang 054.—
Kupferplatten nach
Japan (offenbar
aus eingeführten
Beständen). 1 194,10.
257 926,10 #
An Zöllen gingen ein:
Mai 1915: a) Einfuhrzölle
b) Ausfuhrzölle.
17 350,05
9 864,39.
27214,44
Dazu an Werft= und basenr-
gebühren 1 671,75
a) Einfuhrzölle 44 569,33
b) Ausfuhrzölle 465,37
4 45 034,70 M
Dazu an Hafen= und Werft-
Juni 1915:
gebühren .·. 2394,38."
für Wasserabgabe 570,— --
Juli 1915: a) Einfuhrzölle 17 189,73 /7
b) Ausfuhrzölle 2 561,25
19 750,98.
Dazu an Werft= und Vafen.
gebühren. 787.—
August 1915: a) Einfuhrzole .147724,18 M
b) Ausfuhrzölle. 3 646,90 =
51 371,08 "
Dazu an Derst= und Hafen.
gebühren 1 995,87.
Verordnungen sind in der genannten Zeit
erlassen worden:
1. Gegen den Gebrauch von Dynamit beim
Fischen in der Blanche-Bucht
2. betreffend die Neuregelung der zu zahlenden
Handels= und Gewerbesteuern;
betreffend den Gebrauch von Feuerwaffen;
betreffend Hafengebühren;
.betreffend die Anwerbung und Verwendung
von eingeborenen Arbeitern;
6. betreffend die Registrierung von Küstenschiffen
und sonstigen kleinen Fahrzeugen im Schutz-
gebiete;
7. betreffend das Verbot des Erlegens von
Hirschen;
betreffend Neuregelung der Gerichtsbehörden;
.betreffend die Anordnung von Vorsichtsmaß-
regeln, die aus Anlaß des Krieges geboten
sind;
10. betreffend die Regelung des Verkaufs von
alkoholhaltigen Getränken.
Eine Zeitlang, nämlich vom 23. Juli bis
10. September v. Is., war durch eine besondere
Verordnung das Kriegsrecht für das Schutzgebiet
proklamiert.
Die Verordnung, betreffend die Anwerbung
und Beschäftigung von eingeborenen Arbeitern,
sowie betreffend die Gewerbesteuern, enthalten
zum Teil sehr einschneidende Anderungen, so daß
die Ansiedler bei der australischen Verwaltung
wegen entsprechender Abänderung vorstellig ge-
worden sind. Ob und wieweit diese Vorstellungen
einen Erfolg gehabt haben, ist zur Zeit noch
nicht bekannt.
Mitte Januar erschien eine Nachricht in eng-
lischen Zeitungen, wonach im Weichbilde Rabauls
ein schweres Erdbeben stattgefunden haben solle.
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