Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Ueber  den  Abgang  eines  zu  Feldeisenbahnformationen  bestimmten  Offiziers  hat  das
heimathliche  Generalkommando  desselben  Mittheilung  an  den  Chef  des  Generalstabs  der
Armee  oder  zutreffenden  Falls  an  den  Inspekteur  der  Verkehrstruppen  zu  machen,  welche  den
Ersatz  bestimmen.“

Im  ersten  Absatz  der  Ziffer  4  wird  für  „Chef  des  Generalstabs  der  Armee“  gesetzt:

„Inspekteur  der  Verkehrstruppen.“

Im  zweiten  Absatz  der  Ziffer  4  wird  am  Schlusse  hinzugefügt:

„Treten  Aenderungen  hinsichtlich  der  bestimmten  Mannschaften  ein,  so  haben  die  Generalkommandos
  im  Benehmen  mit  den  Bahnverwaltungen  Ersatz  sicher  zu  stellen.  Mittheilung
über  solche  Neubestimmungen  erfolgt  durch  Vermittelung  der  Generalkommandos  an  die
Inspektion  der  Verkehrstruppen.“

S.  128.
In  Ziffer  3b  tritt  am  Schlusse  hinzu:
„Das  Ergebniß  ist  von  Ersterem  der  Inspektion  der  Verkehrstruppen  mitzutheilen.“
Muster  4.

In  der  Anmerkung  wird  zwischen  „bei  den  Pionieren:  braun“  und  „bei  dem  Train:  hellblau“
eingefügt:
„bei  den  Telegraphentruppen:  braun  mit  blauer  Einfassung“,

Muster  13.

In  der  Spalte  „Garde“  wird  hinter  „Eisenbahntruppen“  und  in  der  Spalte  „Provinzialwaffen“
hinter  „Pioniere“  je  eine  Längsspalte:  „Telegraphentruppen“  eingefügt.

In  der  Klammer  der  Spalte  „Bemerkungen“  wird  für  „Eisenbahn=  und  Luftschiffertruppe“
„Verkehrstruppen  —  Eisenbahn-,  Telegraphen=  und  Luftschiffertruppen“  —  gesetzt.

Muster  21.

In  Spalte  8  wird  für  „des  Chefs  des  Generalstabs  der  Armee“:  „der  Inspektion  der  Verkehrstruppen“
  gesetzt.