Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

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tasie des Königs überhaupt ausführbar gewesen 
wären, zunächst nur wissenschaftlicher und kom- 
merzieller Natur. Sie sollten Belgien nur neue 
Absatzmöglichkeiten für seine Industrie und seinen 
Handel öffnen. An den Erwerb von Kolonien 
oder überhaupt von politischen Rechten dachte er 
im Augenblick der Gründung des „Comité d’Etudes 
du Haut Congo“ (25. November 1878) bestimmt 
noch nicht. Denn das Komitee entsagte nach 
seinen, vom König herrührenden Statuten aus- 
drücklich jeder politischen Aktion. Der Gedanke 
an die Gründung eines großen afrikanischen 
Staates lag Leopold in jenem Augenblick also 
noch so fern, daß er sich freiwillig und gründlich 
die Möglichkeit hierzu durch diese statutenmäßige 
Bestimmung verschlossen hatte. 
Erst der Oberst Strauch'") als Präsident des 
Komitees war es, der diesen für die späteren Ab- 
sichten des Herrschers kapitalen Fehler, der, wenn 
er den Gegnern derselben im Ausland bekannt 
geworden wäre, das Unternehmen von vornherein 
zur Fruchtlosigkeit verurteilt haben würde, be- 
seitigte. Auf Strauchs Initiative ist es zurück- 
zuführen, daß das Programm des Komitees 1879 
eine grundlegende Anderung erfuhr und daß seine 
politischen Zwecke in den Vordergrund traten. 
Strauch wußte dem König den Gedanken zu in- 
sinnieren, durch Abschluß einer möglichst großen 
Zahl von Verträgen mit den Häuptlingen am 
Kongo eine Art von Konföderation von Neger- 
staaten zu bilden, sich von ihnen ihre Gebiete und 
ihre Souveränität abtreten zu lassen und auf 
diese Weise einen Staat zu errichten, der von 
einem durch den König zu ernennenden Präsi- 
denten von Europa aus regiert werden würde. 
Strauch ließ die Frage, ob ein Privatunternehmen 
derartige Verträge mit Häuptlingen wilder Völker- 
schaften rechtsgültig abschließen könne, durch zwei 
Völkerrechtskundige prüfen. Als diese Gutachten 
günstig ausgefallen waren, sorgte er für die prak- 
tische Durchführung der Idee durch entsprechende 
nach dem Kongo erteilte Anweisungen. 
Strauch war es ferner, der, durch die Lektüre 
von Bancrofts „History of the United States“ 
Das Nähere hierüber enthalten die auf persön- 
# Informationen gestützten interessanten Artikel 
A. 2. J. Wauters in. Fw Béographidue“ 
S. 235 ff., 259 ff., 
Hinsichtlich der Fermwann . Kongoakten hatte 
ihm General Strauch noch kurz vor seinem Ableben 
geschrieben: „Quant aux documents dui se rapportent 
à la phase initiale de T’ocuvre, i#l cst probable. il Cst#. 
Dresdue certain meme du'vils n'existent plus; et, par 
suite. Phistoire de I’Etat Indépendant du Conko. de- 
Puis le de bbut de sa kestation jus/u#n moment de sn 
naissance. u la clöture de la Conférence de Berlin, 
osl à jamais condamnée à rester une histoire con- 
ventionellc on la Lgende tiendra licu de vérité.- 
*%% 
einer 
  
beeinflußt, später auf den Gedanken kam, die Ana- 
logie zwischen der Entstehung der ersten Staaten 
der Union durch die mit den Indianerhäupt- 
lingen abgeschlossenen Verträge und der bes 
Kongounternehmens, ferner die Gründung der 
Negerrepublik Liberia durch die Union dazu zu 
benutzen, die Sympathie der Vereinigten Staaten 
für das Werk des Königs und seine humanitären, 
auf die Abschaffung der Sklavenjagden, des 
Sklavenhandels, des Kannibalismus und der 
Menschenopfer gerichteten Ziele vermöge des fried- 
lichen Mittels eines allen Nationen offenstehenden 
Handels zu gewinnen. Er schlug dem König die 
Entsendung des Generals Sanford nach Wa- 
shington vor, um dort durch diesen die Anerkennung 
der Flagge der Association Internationale als die 
befreundeten Macht zu erwirken"). Wie 
und durch welche Mittel es diesem, mit den Ver- 
hältnissen im Kapitol wohlvertrauten Mann ge- 
lang, sich seines Auftrages mit einem alle Er- 
wartungen übersteigenden Erfolg zu entledigen, 
ist bereits an dieser Stelle (vgl. „Deutsches Ko- 
lonialblatt“ 1917, Heft 13/14, S. 201) angedentet 
worden. 
Neben Banning und Strauch stand dem 
König in Baron Lambermont, dem General- 
sekretär im Ministerium des Außeren, eine in der 
Behandlung internationaler politischer Fragen 
äußerst bewanderte und treu ergebene Kraft zur 
Verfügung, die ihm namentlich als Vertreter Bel- 
giens auf der Berliner Kongokonferenz die aller- 
wichtigsten Dienste geleistet hat. Ohne die klugen 
Ratschläge und die günstige Einwirkung dieser 
drei Männer würde der König nie das Ziel seiner 
Wünsche erreicht haben, und es würde ihm nicht 
möglich gewesen sein, die zahllosen Schwierig= 
keiten, die sich seinem Kongounternehmen bis zu 
dessen offizieller Anerkennung am Schluß der Ber- 
liner Konferenz in den Weg stellten, zu Über- 
winden. 
Die oben erwähnten Beispiele, an die die Er- 
innerung trotz der Vernichtung fast aller Akten 
zufällig erhalten geblieben ist, beweisen das zur 
Genüge. Bei einer späteren Würdigung der 
“) General Sanford hatte in zwei Dienit- 
perioden, vom März 1861 und vom August. 1866 ab, 
die Vereinigten Staaten in Brüssel vertreten und u. u- 
wesentlich bei den Verhandlungen über die Ablösung 
der Zölle, die Belgien von der fremden Schiffahrt am 
der Schelde erhob und die durch ein internationales 
Abkommen vom 16. Juli 1863 abgelöst wurden, mit- 
gewirkt. Er gehörte lange geit zu den Intimen der 
Königs. Ob er die erheblichen K Kosten seiner Mission 
nach Washington vielleicht aus Ehrgeiz selbst getragen 
hat, steht dahin. Jedenfalls geht aus einer Akten- 
notiz Lambermonts hervor, daß bei seinem Ableben 
seine Vermögensverhältnisse noch nicht wieder ihren 
früheren günstigen Stand erreicht hatten.
	        
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