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tasie des Königs überhaupt ausführbar gewesen
wären, zunächst nur wissenschaftlicher und kom-
merzieller Natur. Sie sollten Belgien nur neue
Absatzmöglichkeiten für seine Industrie und seinen
Handel öffnen. An den Erwerb von Kolonien
oder überhaupt von politischen Rechten dachte er
im Augenblick der Gründung des „Comité d’Etudes
du Haut Congo“ (25. November 1878) bestimmt
noch nicht. Denn das Komitee entsagte nach
seinen, vom König herrührenden Statuten aus-
drücklich jeder politischen Aktion. Der Gedanke
an die Gründung eines großen afrikanischen
Staates lag Leopold in jenem Augenblick also
noch so fern, daß er sich freiwillig und gründlich
die Möglichkeit hierzu durch diese statutenmäßige
Bestimmung verschlossen hatte.
Erst der Oberst Strauch'") als Präsident des
Komitees war es, der diesen für die späteren Ab-
sichten des Herrschers kapitalen Fehler, der, wenn
er den Gegnern derselben im Ausland bekannt
geworden wäre, das Unternehmen von vornherein
zur Fruchtlosigkeit verurteilt haben würde, be-
seitigte. Auf Strauchs Initiative ist es zurück-
zuführen, daß das Programm des Komitees 1879
eine grundlegende Anderung erfuhr und daß seine
politischen Zwecke in den Vordergrund traten.
Strauch wußte dem König den Gedanken zu in-
sinnieren, durch Abschluß einer möglichst großen
Zahl von Verträgen mit den Häuptlingen am
Kongo eine Art von Konföderation von Neger-
staaten zu bilden, sich von ihnen ihre Gebiete und
ihre Souveränität abtreten zu lassen und auf
diese Weise einen Staat zu errichten, der von
einem durch den König zu ernennenden Präsi-
denten von Europa aus regiert werden würde.
Strauch ließ die Frage, ob ein Privatunternehmen
derartige Verträge mit Häuptlingen wilder Völker-
schaften rechtsgültig abschließen könne, durch zwei
Völkerrechtskundige prüfen. Als diese Gutachten
günstig ausgefallen waren, sorgte er für die prak-
tische Durchführung der Idee durch entsprechende
nach dem Kongo erteilte Anweisungen.
Strauch war es ferner, der, durch die Lektüre
von Bancrofts „History of the United States“
Das Nähere hierüber enthalten die auf persön-
# Informationen gestützten interessanten Artikel
A. 2. J. Wauters in. Fw Béographidue“
S. 235 ff., 259 ff.,
Hinsichtlich der Fermwann . Kongoakten hatte
ihm General Strauch noch kurz vor seinem Ableben
geschrieben: „Quant aux documents dui se rapportent
à la phase initiale de T’ocuvre, i#l cst probable. il Cst#.
Dresdue certain meme du'vils n'existent plus; et, par
suite. Phistoire de I’Etat Indépendant du Conko. de-
Puis le de bbut de sa kestation jus/u#n moment de sn
naissance. u la clöture de la Conférence de Berlin,
osl à jamais condamnée à rester une histoire con-
ventionellc on la Lgende tiendra licu de vérité.-
*%%
einer
beeinflußt, später auf den Gedanken kam, die Ana-
logie zwischen der Entstehung der ersten Staaten
der Union durch die mit den Indianerhäupt-
lingen abgeschlossenen Verträge und der bes
Kongounternehmens, ferner die Gründung der
Negerrepublik Liberia durch die Union dazu zu
benutzen, die Sympathie der Vereinigten Staaten
für das Werk des Königs und seine humanitären,
auf die Abschaffung der Sklavenjagden, des
Sklavenhandels, des Kannibalismus und der
Menschenopfer gerichteten Ziele vermöge des fried-
lichen Mittels eines allen Nationen offenstehenden
Handels zu gewinnen. Er schlug dem König die
Entsendung des Generals Sanford nach Wa-
shington vor, um dort durch diesen die Anerkennung
der Flagge der Association Internationale als die
befreundeten Macht zu erwirken"). Wie
und durch welche Mittel es diesem, mit den Ver-
hältnissen im Kapitol wohlvertrauten Mann ge-
lang, sich seines Auftrages mit einem alle Er-
wartungen übersteigenden Erfolg zu entledigen,
ist bereits an dieser Stelle (vgl. „Deutsches Ko-
lonialblatt“ 1917, Heft 13/14, S. 201) angedentet
worden.
Neben Banning und Strauch stand dem
König in Baron Lambermont, dem General-
sekretär im Ministerium des Außeren, eine in der
Behandlung internationaler politischer Fragen
äußerst bewanderte und treu ergebene Kraft zur
Verfügung, die ihm namentlich als Vertreter Bel-
giens auf der Berliner Kongokonferenz die aller-
wichtigsten Dienste geleistet hat. Ohne die klugen
Ratschläge und die günstige Einwirkung dieser
drei Männer würde der König nie das Ziel seiner
Wünsche erreicht haben, und es würde ihm nicht
möglich gewesen sein, die zahllosen Schwierig=
keiten, die sich seinem Kongounternehmen bis zu
dessen offizieller Anerkennung am Schluß der Ber-
liner Konferenz in den Weg stellten, zu Über-
winden.
Die oben erwähnten Beispiele, an die die Er-
innerung trotz der Vernichtung fast aller Akten
zufällig erhalten geblieben ist, beweisen das zur
Genüge. Bei einer späteren Würdigung der
“) General Sanford hatte in zwei Dienit-
perioden, vom März 1861 und vom August. 1866 ab,
die Vereinigten Staaten in Brüssel vertreten und u. u-
wesentlich bei den Verhandlungen über die Ablösung
der Zölle, die Belgien von der fremden Schiffahrt am
der Schelde erhob und die durch ein internationales
Abkommen vom 16. Juli 1863 abgelöst wurden, mit-
gewirkt. Er gehörte lange geit zu den Intimen der
Königs. Ob er die erheblichen K Kosten seiner Mission
nach Washington vielleicht aus Ehrgeiz selbst getragen
hat, steht dahin. Jedenfalls geht aus einer Akten-
notiz Lambermonts hervor, daß bei seinem Ableben
seine Vermögensverhältnisse noch nicht wieder ihren
früheren günstigen Stand erreicht hatten.