Contents : Die Verfassung des Deutschen Reichs mit Erläuterungen.

Russische  Einwände  gegen  die  Annexionen.  Schwanken  Wilbelms  I.  131

gebenen  Formulierung  gehalten.  Wir  hätten  vorgezogen,  Unterhaltung  und  Abschluß  gemeinschaftlich
  in  Prag  zu  bewirken;  unter  den  gegenwärtigen  Umständen  aber  würden
wir  zu  viel  Zeit  verloren  haben,  wenn  wir  darauf  hätten  bestehen  wollen.  Wir  erwarten
noch  die  Außerung  Österreichs  über  die  vorgeschlagene  Fassung.

*571.  Telegramm  an  den  Generaladjutanten  Generalleutnant
Freiherrn  von  Manteuffel,  z.  Zt.  in  Petersburg.

(Konzept  nach  Diktat  Bismarcks.)

Am  14.  August  traf  in  Berlin  ein  Schreiben  Kaiser  Alexanders  II.  an  König  Wilhelm  I.
vom  12.  ein,  begleitet  von  einem  ausführlichen  Immediatbericht  und  einem  für  Bismarck  bestimmten
  Privatbriefe  General  v.  Manteuffels.  Das  Schreiben  des  Kaisers  entwickelte  noch
einmal  in  aller  Ausführlichkeit  dessen  Bedenken  gegen  die  Entthronung  ganzer  Fürstenhäuser
und  seine  Besorgnisse  vor  einem  deutschen  Parlament,  in  dem  er  einen  Vorläufer  der  Revolution
  erblicken  wollte.  Eindringlich  mahnte  das  Schreiben  des  Kaisers  zur  Mäßigung,  doch
ließ  es  keinen  Zweifel  daran,  daß  auch  ein  Beharren  Wilhelms  I.  bei  den  gefaßten  Beschlüssen
  nichts  an  dem  freundschaftlichen  Verhältnisse  der  beiderseitigen  Höfe  und  Regierungen
  ändern  solle.  In  seinem  charatkteristischen  Briefe  an  Bismarck  unterstrich  Manteuffel,
daß  das  letztere  das  Wesentliche  sei,  obgleich  ihm  selbst  die  Annexionen,  vor  allem  die  Hannovers,
  unsympathisch  waren.  Es  hieß  in  dem  Briefe,  der  übrigens  im  Gegensatz  zu  den  bisherigen
  Meldungen  Manteuffels,  wonach  Rußland  fürs  erste  weder  Galizien  noch  die  Aufhebung
  der  Bedingungen  des  Pariser  Friedens  wünschte,  hervorhob,  daß  sowohl  Kaiser
Alexander  wie  Gortschakow  in  beiden  Punkten  höchlich  interessiert  seien,  u.  a.:  „Der  Brief
enthält  viel  Doktrin,  aber  das  Wesentliche  ist,  daß  Rußland  in  gutem  Verhältnis  bleibt,
wir  mögen  tun,  was  wir  wollen.  Ich  würde  über  die  Doktrin  nicht  streiten  in  der  Antwort,
sondern  bloß  das  Wesentliche  dankbar  akzeptieren.  Wenn  in  Bezug  auf  die  Dynastien  in  formaler
  Beziehung,  ohne  daß  das  Wesen  unserer  Macht  leidet,  Rückisicht  auf  die  Ansichten  des
Kaisers  zu  nehmen  möglich  ist,  so  halte  ich  das  für  gut,  nicht  nur,  weil  es  meinem  Prinzip
entspricht,  sondern  auch  weil  ich  es  politisch  für  wichtig  und  richtig  halte.  Außerdem  möchte
ich  wahrhaftig  nicht,  daß  mein  König  unter  Bismarcks  Rat  täte,  was  selbst  der  Hohenstaufe
nicht  getan,  sondern  nur  gewollt.  Es  paßt  für  beide  Namen  nicht  in  die  Geschichte.  Den
Welfen  dürfen  Sie  wahrhaftig  nicht  gan:  tot  machen.“

Es  ist  für  Bismarck  wie  für  den  König  gleich  bezeichnend,  wie  sie  auf  die  Sendung
Manteuffels  vom  11./12.  reagierten.  Bismarck  begnügte  sich  damit,  den  Passus  des  Manteuffelschen
  Briefes  anzustreichen,  daß  es  gelte,  das  Wesentliche  in  dem  Briefe  des  Kaisers
dankbar  zu  akzeptieren.  Dem  König  aber  machten  die  doktrinären  Ausführungen  seines
kaiserlichen  Verwandten  solchen  Eindruck,  daß  er  am  liebsten  alles  bereits  Errungene  wieder
halbwegs  aufgegeben  und  die  Vollannexion  mit  Teilannexion  vertauscht  hätte.  Unter  dem
frischen  Eindruck  des  Zarenbriefes  schrieb  er  am  14.  an  Bismarck:

„Hierbei  die  Papiere  aus  Petersburg.  .  

Die  Dynastischen  und  Annexionsbedenken  stimmen  überein  mit  unseren  ersten  Ansichten,
bis  wohin  wir  uns  hätten  handeln  lassen,  wenn  Frankreich  und  Österreich  nicht  sofort  die
große  Annexion  zugestanden  hätten.  Und  ich  glaube,  wir  sollten  diesen  unsern  ersten  Gedanken
über  Erhaltung  der  Dynastien  in  kleinen  Teilen  ihrer  Länder  wieder  aufnehmen.

Also:

1)  König  von  Hannover  abdiziert  zugunsten  des  Kronprinzen.  Der  behält  die  Stadt
Hannover  und  einen  Landstrich  von  Riepe,  (nordwestlichste  Spitze  Braunschweigs)  gemeint  ist
wohl  Rüper  bei  Peine)  nach  Celle,  was  bei  Hannover  bleibt,  nach  Wunstorff  und  zurück  über
Springe  (Hildesheim  ausschließend)  nach  Lafferde  (Braunschweigische  Grenze).  Dazu  die  Anwartschaft
  auf  Braunschweig,  —  das  Ganze  als  Großherzog  von  Hannover.

2)  Kurfürfst  abdiziert,  und  sein  Kleinneffe  wird  unter  Preußischer  Vormundschaft  Großherzog
  von  Fulda  und  Hanau.

3)  Großherzogtum  Hessen  tritt  mit  Oberhesen  zum  Nordbund,  cediert  an  Preußen
Mainz,  Bingen  (Kreuznach),  Oppenheim;  cediert  Alzay    an  Bayern  und  Worms  an  Baden  und
erhält  dagegen  von  diesem  einen  Teil  der  Nordostecke  des  Großherzogtums  Baden;  den  andern
Teil  erhält  Bayern.  

4)  Nassau  wird  annektiert  und  behält  viele  Domainen.“

Diesen  seinen  Standpunkt  hat  König  Wilhelm  I.  auch  in  einem  Ministerkonseil  vom
15.  nachdrücklich  vertreten,  er  stieß  jedoch  auf  den  geschlossenen  Widerspruch  Bismarcks,  der

vor  allem  gegen  den  unmöglichen  Gedanken  einer  willkürlichen  Zerreißung  Hannovers
wandte,  und  sämtlicher  anderer  Minister,  ebenso  des  Kronprinzen,  der  auf  das entschiedenste    die
unbedingte  und  vollständige  Annektierung  ohne  alle  Entschädigung  verlangte  und  sie  geradezu

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