thumbs : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

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fall  reservirt  worden  ist,  zusammen  36  301  Mark  90  Pf.,  mithin  rund  69  7  der  fälligen
  laufenden  Prämien  aufgewendet  worden.

Der  Rest  dieser  Prämien  ist  daher  nebst  den  aufgekommenen  Eintrittsgeldern  und
Zuschußprämien  erspart  worden.  Auch  die  Zinsen  des  Vereinsvermögens  haben  einen
Ueberschuß  von  1  013  Mark  31  Pf.  ergeben,  da  von  dem  Gesammt-Zinsertrage  von
5  523  Mark  70  Pf.  zur  Bestreitung  der  entstandenen  Verwaltungskosten  nur  4  510
Mark  39  Pf.  verwendet  worden  sind.  Im  Ganzen  betragen  daher,  nach  Abzug  eines
Betrages  von  3  550  Mark  20  Pf.,  welcher  zum  Ausgleich  von  Coursschwankungen  bei
den  Werthpapieren  unter  1  der  Bilanz  reservirt  worden  ist,  die  Ersparnisse  des  Vereins
  pro  1894  rund  19  500  Mark.  Hiervon  haben  wir  ausweislich  der  Bilanz  dem
statutenmäßigen  Reservefonds  2  000  Mark  und  dem  Spezial-Reservefonds  17  500  M.
zugeführt.  Der  letztere  beträgt  nunmehr  54  000  Mark  und  übersteigt  somit  bereits
die  Höhe  des  einjährigen  Prämienbetrages.  Dieser  Fonds  kann  nöthigenfalls  zur  Bestreitung
  von  Mehrausgaben  verwendet  werden,  wenn  wider  Erwarten  in  einem  Jahre
die  Brandentschädigungen  mehr  betragen  sollten,  als  die  fälligen  Prämienerträge.
Auch  würden  alsdann  voraussichtlich  Nachschußzahlungen  Seitens  der  Vereinsmitglieder
nicht  erforderlich  werden.

Mit  Rücksicht  auf  diese  günstige  Finanzlage  des  Vereins  und  auf  den  Umstand,
daß  zur  Begleichung  der  Verwaltungskosten  auch  nicht  mehr  der  ganze  Zinsertrag  erforderlich
  ist,  mithin  künftig  zur  Regulirung  von  Brandschäden  nicht  nur  die  Prämienerträge,
  sondern  auch  zum  Theil  noch  die  Zinsen  verfügbar  sind,  könnte  in  Erwägung
gezogen  werden,  für  die  Folge  eine  gewisse  Ermäßigung  des  Prämiensatzes  —  z.  B.  von
1½0  pro  mille  auf  1  pro  mille  (efr.  §  56  der  Statuten)  —  eintreten  zu  lassen.
Es  erscheint  jedoch  zweckmäßig,  zur  Zeit  eine  Entschließung  hierüber  noch  nicht  zu
treffen,  sondern  vorerst  noch  die  weitere  Entwickelung  der  Vermögens-Verhältnisse
des  Vereins  abzuwarten.

An  Werthpapieren  sind  im  Berichtsjahre  20  200  Mark  3½  prozentige  Preußische
Consols  angekauft  worden,  dagegen  haben  wegen  eingetretenen  Geldbedarfs  1000  M.
3  prozentige  Preußische  Consols  verkauft  werden  müssen,  sodaß  am  Jahresschlusse
83  700  Mark  3⅛  prozentige  und  8  000  Mark  3  prozentige  Preußische  Consols  im
Bestande  verblieben  sind.  Das  Effekten-Vermögen  des  Vereins  setzt  sich  somit  aus
den  ebengenannten  Werthpapieren,  sowie  aus  einer  4  prozentigen  Staatsschuldbuch-Forderung
  von  42  600  Mark  und  einer  3½  prozentigen  desgleichen  von  18  200  Mark
zusammen.

Die  Einladung  zu  der  am  11.  Mai  d.  Is.  stattfindenden  fünfzehnten  ordentlichen
  General-Versammlung  wird  rechtzeitig  durch  die  vorgeschriebenen  Publikationsorgane
  erfolgen.  Wir  ersuchen  um  eine  recht  zahlreiche  Betheiligung  an  derselben.

Direktorium
des  Brandversicherungs-Vereins  Preußischer  Forstbeamten.
Donner.  Woeechter.