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Das Zusatzmaß wird nun aus Spalte 2 entnommen, in Spalte 7 eingetragen und mittels
Staffelzeuges vom vorderen Meßbandstock ab in der Richtung der beiden Méeßbandstöcke abgesetzt.
Das Staffelzeug besteht aus zwei Latten, von denen die Horizontallatte mit Libelle versehen ist.
Die Höhe des vorderen Endpunktes des Ergänzungsmaßes über oder unter dem Terrain=
punkt des vorderen Meßbandstockes wird an der senkrechten Latte des Staffelzeuges gemessen und in
Spalte 8 mit + (steigend) oder — (fallend) eingetragen.
In Spalte 9 werden bei der häuslichen Bearbeitung die Höhenunterschiede 20 sin a,
welche der Tafel L 3 entnommen werden, eingetragen, danach in Spalte 10 die Summe der
Werte von Spalte 8 und 9. Die in Spalte 9 eingetragenen, aufeinanderfolgenden Höhenwerte
mit gleichen Vorzeichen werden in Spalte 11 zusammengezählt, und so die Höhen der Punkte des
Polygonrahmens ermittelt, an denen das Gefälle wechselt. Die Höhenwerte für die ver-
markten Vermessungspunkte sind in jedem Falle besonders auch in der Reihe gleichen Gefälles zu
bestimmen.
Nach erfolgter Zusammenstellung dieser Höhenwerte des Umringspolygons in Spalte 11
werden dieselben seitenweise aufaddiert und auf der letzten Seite nach Seiten zusammengestellt. Der
sich ergebende Abschlußfehler wird proportional der Länge der einzelnen Strecken verteilt.
Nachdem die Höhe des Ausgangspunktes des Umringspolygons durch eine Reihe von
besonders sorgfältig durchgeführten Siedebestimmungen ermittelt ist, wird dieselbe in Spalte 12 ein-
getragen und die in Spalte 11 ermittelten reduzierten Einzelhöhen danach durch Addition auf die
Höhe des Ausgangspunktes bezogen.
Der Ausgangspunkt des Umringspolygons wird zweckmäßig in die Nähe des Wohnortes oder
Lagers gelegt, oder ein geeigneter Punkt bei dem Wohnplatz durch Kompaßmeßbandzug und Gefäll-
messer mit dem Ausgangspunkt der Höhenrechnung verbunden.
Die endgültige Bestimmung der Höhen erfolgt auf Grund der täglichen Registrierungen der
meteorologischen Stationen bei der Prüfung der Vermessungsunterlagen und Zusammenkartierung der
Übersichtskarten durch das Zentralvermessungsbureau. (Siehe § 42.)
Wo an Schienenwegen die Höhen über NN bereits durch Nivellement ermittelt sind, sind
die Höhen des Umringspolygons stets auf die durch Nivellement festgestellten Werte zu beziehen.
5 35. Die zweite Messung des Umringspolygons durch Kompaßmeßbandzug erfolgt in um-
gekehrter (linksläufiger) Richtung wie die erste Messung und wird in kupiertem Gelände ebenfalls
mit aufgelegtem Meßbande durchgeführt, jedoch ohne örtliches Absetzen der die einzelnen Bandlängen
auf die Horizontalprojektion von 20 m ergänzenden Werte 20 — (20 cos a). Bei der zweiten
Messung sind die Nummern, welche die vermarkten Messungspunkte bei der ersten Messung erhalten
haben, beizubehalten.
Für die zweite Messung wird das Formular L 2 verwendet.
Spalte 1 bis 4 werden im Felde ausgefüllt, die übrigen bei der häuslichen Bearbeitung.
Um die Nummern der Vermessungspunkte der zweiten Messung unterschiedlich kenntlich zu machen,
werden dieselben mit einem Haken „)“ versehen. Der Gang der Messung und Berechnung der Höhen
erfolgt in ähnlicher Weise wie bei der ersten Messung und ergibt sich im übrigen aus dem beigefügten
Muster L 2.
§5 36. Die erste Messung dient zur Berechnung der Koordinaten des Polygonrahmens.
Als Nullpunkt des Koordinatensystems jedes einzelnen Messungsblocks wird der Ausgangs-
punkt der ersten Messung angenommen, sofern die Berechnung nicht an ein anschließendes vorhandenes
System gebunden ist.
Zur Berechnung der Koordinaten, welche nur bis auf Dezimeter genau erfolgt, dient die
Tafel M 5 und das Formular M 6.
Die Berechnung der Koordinaten des Polygonrahmens wird in sich abgeschlossen; der sich
ergebendel #chhtfehler wird gleichmäßig auf die ein zelnen Punkte verteilt.
Die Koordinaten werden auf dem engen Millimeternetz nach Augenmaß aufgetragen, ohne
die X und y7 Ordinaten von den betreffenden Linien des Quadratnetzes abzusetzen.
Zur Kontrolle der Messung, Koordinatenberechnung und Kartierung des Umringspolygons
wird die zweite Messung mittels des Transporteurs im Maßstab 1: 10 000 auf Millimeterpapier
aufgetragen und auf Pauspapier durchgezeichnet. Durch Auflegen und Vergleich der Strecken zwischen
den vermarkten Vermessungspunkten wird die Richtigkeit der ersten Kartierung geprüft.
Zeigen sich größere Differenzen, welche nicht durch die besondere, flüchtige Art der Messungs-
methode zu erklären sind, so sind dieselben durch Prüfung der Messung, Rechnung und Kartierung
aufzuklären.