Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

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*“ der Grundstücke in dem Grundbuchbezirk 
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W. 190 20 
im Gerichtsbezirk Friedrich-Wilhelmshafen: 
Berlinhafen, von der holländischen Grenze bis zum Augustafluß, einschließlich der vor- 
gelagerten Inseln; " 
k) Hatfeldthafen, vom Augustafluß bis zum Kap Creisilles, einschließlich der vorgelagerten 
. 
  
Inseln; 
1) Friedrich-Wilhelmshafen, von Kap Croisilles bis zum Gogolfluß, einschließlich der vor- 
gelagerten Inseln; 
Konstantinhafen, vom Gogolfluß bis zum 147. Grad östlicher Länge, einschließlich der 
vorgelagerten Inseln; 
Finschhafen, vom 147. Grad östlicher Länge bis zur englischen Grenze, einschließlich der 
vorgelagerten Inseln sowie der French--Inseln, der Long-Insel und der Insel Umboi 
(Rook-Insel) mit den den beiden letzteren Inseln vorgelagerten Inseln. 
Der Zeitpunkt der Anlegung des Grundbuches ist, soweit nicht das Grundbuch 
für den einzelnen Grundbuchbezirk früherer Bestimmung gemäß bereits angelegt worden 
ist, der 1. Juli 1905. 
3. Das bisher vorgeschriebene Formular wird mit folgenden Anderungen beibehalten: 
a) Der Kopf des Titelblattes lautet: „Grundbuch des Schutzgebietes Deutsch-Neuguinea" 
and 
Blatt r90r. 
b) In Spalte 1 des Titelblattes ist unter der Nummer des einzelnen Bestandteils in Klammern 
die Nummer zu vermerken, die der Bestandteil im amtlichen Verzeichnis (§ 1) führt. 
c) In der dritten Abteilung ist in Spalte 3 statt „Hypotheken“ zu setzen: „Hypotheken, 
Grundschulden und Rentenschulden“. 
4. Die Landregister werden für jeden Grundbuchbezirk gesondert geführt. Die auf ein Grundstück 
bezüglichen Eintragungen und Urkunden bilden je einen Registerband für sich. Die Bände 
werden fortlaufend numeriert. 
Zu jedem Register ist ein Verzeichnis der eingetragenen Grundstücke unter entsprechender 
Anwendung des Formulars zu § 1 dieser Ausführungsbestimmungen zu halten. 
§ 7. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Juli 1905 in Kraft. 
Herbertshöhe, den 22. Juli 1904. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Hahl. 
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— 
n 
— 
Anlage. 
Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea. 
Amtliches Verzeichnis 
  
  
Nummer. 
Name (Bezeichnung) des Grundstücks. 
Nummer Band. DP= des Grundbuchs. 
„: 2 3 — 
Kurze Beschreibung der Lage Fläche 
nach Landschaft und Grenzen Eigentümer Bemerkungen 
  
  
  
 
	        
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