Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

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Ostafrika, hat dazu geführt, den außerdem über die einheitliche Neuregelung dieser Vermessungs-= 
register mit sämtlichen Schutzgebieten geführten Schriftwechsel besonders unter Berücksichtigung des 
Vorschlages des Gouvernements von Deutsch-Ostafrika dadurch zum Abschluß zu bringen, daß die 
oben unter 1 mit t bis 2 zitierte Reichskanzler-Verfügung und der Teil q der Kaiser- 
lichen Verordnung unter k durch neue Bestimmungen ersetzt werden. Aus den Ent- 
würfen hierzu von 1914 seien nachstehend einige Stellen angegeben, um zu zeigen, 
wie die einheitlicheren Einrichtungen für alle Schutzgebiete in bezug auf Flurkarten, 
Flurbücher und Grundbesitzrollen gedacht sind. 
Entwurf a. 
Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die Anlegung von Flurbüchern und 
Grunbbesitzrollen in den Schutzgebieten Afrikas und der Sübdsee. 
Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) wird 
für die Schutzgebiete Afrikas und der Südsee folgendes bestimmt: 
§5 1. Nach den beiliegenden Mustern I und II (Anlagen 1 bis 3) sind für 
mie J. 
W bestimmte Bezirke (Flurbuchbezirke) Flurbücher und Grundbesitzrollen einzurichten. 
*- Beide Bücher sind in Übereinstimmung mit den Flurkarten (Anlage 4) zu halten. 
§* 2. Der Gouverneur bezeichnet die Bezirke, für welche ein Flurbuch und eine Grund- 
besitzrolle anzulegen sind. 
isber Bei jeder ersten Vermessung eines Grundstücks zu amtlichen Zwecken oder bei seiner ersten 
Aul. ba zur Aufnahme in das Flurbuch ist zu bestimmen, zu welchem Flurbuchbezirk es gehört. Der Gouverneur 
Al- *m wompverordnet, in welcher Weise und durch welche Dienststellen diese Bestimmung zu erfolgen hat. 
!*5 ·0. Die Vermessung ist bei mangelndem Anschluß an eine Landestriangulation nach den an- 
vornen liegenden Grundsätzen (Anlage 5) auszuführen. 
L 
8 3. Der Gouverneur wird ermächtigt, die zur Ausfuührung dieser Verfügumg erforder-— 
lichen Bestimmungen zu erlassen. 
4. Alle entgegenstehenden, von den Gouverneuren erlassenen Vorschriften werden 
aufgehoben. 
5 5. Diese Verfügung trittooaoaan . .. in Kraft. 
Anlage 1 (zu Entwurf () 
(fällt beim Druck weg). 
Muster I 
(zum enwwt u Pehörig 
(fällt beim Druck wegl. 
Vermessungsverwaltung. 
Schutzgebiet 
Bezirksgericht 
Verwaltungsbezirk 
Flurbuch 
des 
Flurbuchbezirkes 
Die Fluren (-Kartenblätter) sind innerhalb jedes Flurbuchbezirks mit fortlaufenden Nummern zu ver- 
sehen. Jede Flur stellt einen zusammenhängenden Landabschnitt dar, dessen Umgrenzung mit Parzellengrenzen 
zusammenfällt. (Vgl. auch „Grundsätze für die Herstellung von Flurkarten“ 
Anl. 4 zu § 1 der Reichskanzler-Verfügung 0r. (#. Entwurf #l.) 
Für den Formulardruck: 
Erläuterung umseitig (Anl. 8).
	        
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