W 290 2O
Berichtigung.
Hauptmann Meine ist nicht im Fußartillerie-Regiment Nr. 3 — wie im Kolonialblatt Nr. 17,18
angegeben ist — sondern im Fußartillerie-Regiment Nr. 8 angestellt.
Uachruf.
Sehretär weinhardt .
Am 19. September 1918 verstarb in Pamplona (Spanien) am Typhus der Sekretär beim
Kaiserlichen Gouvernement von Kamerun, Leutnant der Reserve
Herr Karl Weinhardt.
Der Verstorbene wurde im Oktober 1912 als Bergbureandiätar in die Kolonialverwaltung
übernommen und stand nach Besuch des Kolonialinstituts in Hamburg seit März 1913 im Dienste
des Kaiserlichen Gonvernements von Kamerun.
Die Kolonialverwaltung verliert in ihm einen überaus tüchtigen und diensteifrigen Beamten
und Soldaten, der zu den besten Hoffnungen berechtigte.
Ehre seinem Andenken.
Berlin, den 11. Oktober 1918.
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts.
Solf.
ei Verkäusen und Versteigerungen
aue Beständen der beeres- undma.
Frineverwaltung, die für Kriegs.
zwecke nicht mehr gebraucht wer.
den, kann die Zzahlung an Geldes
Statt durch Hingabe von Kriegsanleihe
Celeistet werden. Diese Vorschrift erstrecke
lich auf alles, was zur Abgabe an die Be.
#
vSlkerung frei wird, also insbesondere auf
Pferde, Fahrzeuge und Geschiere; Feld.
babngerät, Moterlokomotiven und Kraft.
fabrzeugenebst Zubehör; futtermittel und
sonstige Vorräte; landwirtschaftliche Ma-
schinen und Geräte sowie Werkbzeug; Fa.
brikeinrichtungen mit den zugebsrigen
maschinen und Geräten; Lisen, Stahl und
andere Uetalle; Holz und sonstiges Bau.
muterial; Debstoffe und Robstoffoaller Art.
RKäufer, welche die Bezablung
in TRriegsanleihe leisten, werden
bei sonst gleichen Geboten bevor.
zugt. Die Kriegsanleihe wird zum vollen
Wennbetrage angerechnet und bis zur Hohe
des Rauf · oder Zuschlagpreises in Jahlung
genommen. — Als Kriegsanleihe in diesem
Sinne gelten sämtliche Saigen Schuld.
verschreibungen des Reichs ohne Unter-
schied sowie die seit der 6. Anleihe aus-
U#ebenen 4½% igen auslosbaren Schag-
anweisungen.
Also: Jur die Rricgsanleihe, nicht
der Besin baren Geldes, bictet Sicher.
beit dafür, daß der Landwirt und der
Gewerbetreibende das, was er braucht,
aus dem freiwerdenden RBriegsgerät er.
werben kann.