Full text : Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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bare  Damen  wieder  bis  in  ziemlich  später  Stunde  ohne
Gefahr  die  besseren  Quartiere  durchwandern.  In  neuester
Zeit  soll  sich  dies  leider  wieder  verschlimmert  haben.

Dem  zeitweisen  Schwanken  Berlins  zwischen  Gestattung
und  Unterdrückung  der  Venustempel  gegenüber  finden  wir
ein  beständigeres  Verfahren  in  der  Seestadt  Hamburg.
Nachdem  dort  noch  im  vorigen  Jahrhundert  die  größte
Sittenstrenge  geherrscht  (s.  oben  S.  69  f),  brachten  zuerst
die  der  französischen  Revolution  entfliehenden  adeligen  Emigranten
  lockere  Ansichten  und  Gewohnheiten  dahin,  noch  mehr
aber  später  die  französischen  Heere  Napoleons.  Der  Prätor
Abendroth  verfaßte  1807  das  erste  Bordellreglement,  welches
den  Dirnen  eine  Taxe  von  zwei  Mark  jährlich  auferlegte.
Ein  anderes  solches  erließ  der  französische  Generalkommissär
d'Aubignose  während  der  Besetzung  Hamburgs  durch  die
Soldaten  des  Kaiserreichs.  Von  1814  bis  1825  unterblieb
die  Erhebung  jener  Taxe,  wurde  dann  aber  wieder  eingeführt.
  Im  Jahre  1812  waren  fünfundsiebzig  Dirnen  eingeschrieben,
  1824  aber  schon  fünfhundert  in  etwa  neunzig
Häusern,  und  um  1870  existierten  gar  149  Bordelle  mit  elfhundert
  deren  Bestimmung  erfüllenden  Personen,  —  was
von  dem  zunehmenden  Handels=  und  Seeverkehre  Hamburgs
herrührt,  der  stets  eine  große  Menge  kräftiger  und  während
ihrer  Seereisen  natürlich  zur  Enthaltsamkeit  gezwungener
Matrosen  in  die  belebte  Stadt  bringt.  Das  jüngste  Bordellreglement,
  das  sogenannte  Blau-Buch,  erschien  im  Jahre  1834.
Die  Hamburger  Polizei  ging  danach  von  dem  Grundsatze
aus,  daß  die  Prostitution  nicht  zu  vermeiden  sei,  überwachte
sie  aber  strenge,  und  ein  eigener  Beamter  hatte  sich  mit
diesem  wenig  beneidenswerten  Geschäftszweige  zu  befassen.
Unter  seiner  Aufsicht  vermittelten  Kupplerinnen  (1)  die  Übergabe
  geeigneter  Persönlichkeiten  an  die  geduldeten  Bordellwirte,
  und  er  besorgte  deren  ärztliche  Untersuchung  und
Einschreibung.  Wirte  und  Dirnen  zerfielen  in  drei  Klassen,

Dr.  Otto  Henne  am  Rhun,  Sittenpolizei.  8.