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bare Damen wieder bis in ziemlich später Stunde ohne
Gefahr die besseren Quartiere durchwandern. In neuester
Zeit soll sich dies leider wieder verschlimmert haben.
Dem zeitweisen Schwanken Berlins zwischen Gestattung
und Unterdrückung der Venustempel gegenüber finden wir
ein beständigeres Verfahren in der Seestadt Hamburg.
Nachdem dort noch im vorigen Jahrhundert die größte
Sittenstrenge geherrscht (s. oben S. 69 f), brachten zuerst
die der französischen Revolution entfliehenden adeligen Emigranten
lockere Ansichten und Gewohnheiten dahin, noch mehr
aber später die französischen Heere Napoleons. Der Prätor
Abendroth verfaßte 1807 das erste Bordellreglement, welches
den Dirnen eine Taxe von zwei Mark jährlich auferlegte.
Ein anderes solches erließ der französische Generalkommissär
d'Aubignose während der Besetzung Hamburgs durch die
Soldaten des Kaiserreichs. Von 1814 bis 1825 unterblieb
die Erhebung jener Taxe, wurde dann aber wieder eingeführt.
Im Jahre 1812 waren fünfundsiebzig Dirnen eingeschrieben,
1824 aber schon fünfhundert in etwa neunzig
Häusern, und um 1870 existierten gar 149 Bordelle mit elfhundert
deren Bestimmung erfüllenden Personen, — was
von dem zunehmenden Handels= und Seeverkehre Hamburgs
herrührt, der stets eine große Menge kräftiger und während
ihrer Seereisen natürlich zur Enthaltsamkeit gezwungener
Matrosen in die belebte Stadt bringt. Das jüngste Bordellreglement,
das sogenannte Blau-Buch, erschien im Jahre 1834.
Die Hamburger Polizei ging danach von dem Grundsatze
aus, daß die Prostitution nicht zu vermeiden sei, überwachte
sie aber strenge, und ein eigener Beamter hatte sich mit
diesem wenig beneidenswerten Geschäftszweige zu befassen.
Unter seiner Aufsicht vermittelten Kupplerinnen (1) die Übergabe
geeigneter Persönlichkeiten an die geduldeten Bordellwirte,
und er besorgte deren ärztliche Untersuchung und
Einschreibung. Wirte und Dirnen zerfielen in drei Klassen,
Dr. Otto Henne am Rhun, Sittenpolizei. 8.