Contents : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

Die  Huldigungen.  619

lose  Hingabe  an  die  Sache  des  Staates  bekundeten,  übersah  man,  daß  eine  eigentliche
  politische  Zusage  in  den  Reden  doch  nicht  gegeben  war.  „Gott  segne  unser
teures  Vaterland!“  —  so  rief  der  König  unter  freiem  Hümnmel  in  Königsberg,  —
„Sein  Zustand  ist  von  altersher  oft  beneidet,  oft  vergebens  erstrebt.  Bei  uns

ist  Einheit  an  Haupt  und  Gliedern,  an  Fürst  und  Volk,  im  Großen  und  Ganzen,
herrliche  Einheit  des  Strebens  aller  Stände  gach  Einem  Ziel,  nach  dem  allgemeinen
  Wohl,  in  heiliger  Treue  und  wahrer  Ehre.  Aus  diesem  Geiste  auen
unsere  Wahrhaftigkeit,  die  ohnegleichen  ist.  So  wolle  Gott  unser  preußisches  Volk
sich  selbst,  Deutschland  und  der  Welt  erhalten,  mannigfach  und  doch  Eins,  wie
das  edle  Erz,  das,  aus  vielen  Metallen  zusammengeschmolzen,  nur  ein  einziges
edles  ist,  keinem  andern  Roste  unterworfen,  als  dem  verschönernden  der  Jahrhunderte".
  Und  wieder  in  Berlin,  wo  sich  die  Stände  aller  zum  deutschen  Bunde
gehörigen  Provinzen  zur  Huldigung  einfanden,  sprach  der  König  unter  freiem
Himmel  bei  regnerisch  trübem  Wetter:  „Ich  will  vor  allem  dahin  trachten,  dem
Vaterland  die  Stelle  zu  sichern,  auf  welche  es  die  götkliche  Vorsehung  durch  eine
Geschichte  ohne  Beispiel  erhoben  hat,  auf  welcher  Preußen  zum  Schild  geworden
ist  für  die  Sicherheit  und  Ruhe  Deutschlands.  In  allen  Stücken  will  ich  so
regieren,  daß  man  in  mir  den  echten  Sohn  des  unvergeßlichen  Vaters,  der  unvergeßlichen
  Mutter  erkennen  soll.  Aber  die  Wege  der  Könige  sind  thränenreich,
wenn  Herz  und  Geist  ihrer  Völker  ihnen  nicht  hilfreich  zur  Hand  gehen“.  Darum
richte  er,  in  der  Begeisterung  seiner  Liebe  zu  seinem  herrlichen  Vaterlande,  zu
seinem  in  Waffen,  in  Freiheit  und  Gehorsam  geborenen  Volke  die  ernste  Frage
an  Ritter,  Bürger,  Landleute,  an  alle,  die  seine  Stimme  vernehmen  könnten,  ob
sie  mit  Herz  und  Geist,  mit  Wort  und  That  und  ganzem  Streben,  in  der  heiligen
Treue  der  Deutschen,  in  der  heiligeren  Liebe  der  Christen  ihm  helfen  und  beistehen
  wollten,  Preußen  zu  erhalten,  wie  es  sei  und  bleiben  müsse,  wenn  es  nicht
untergehen  solle?  Ob  sie  ihm  helfen  wollten,  die  Eigenschaften,  durch  welche
Preußen  den  Großmächten  der  Erde  beigesellt  sei,  Ehre,  Treue,  Streben  nach
Licht  und  Wahrheit,  Vorwärtsschreiten  in  Altersweisheit  zugleich  und  heldenmütiger
Jugendkraft  immer  herrlicher  zu  entfalten?  Ein  vielstimmiges  „Ja“  ertönte  auf
des  Königs  Frage,  und  dies  Ja  nahm  der  König  in  gehobener  Rede  als  sein
eigen  an,  das  ihn  mit  dem  Volke  in  gegenseitiger  Liebe  und  Treue  verbinde,  das
Mut,  Kraft  und  Trost  gebe,  das  er  in  seiner  Sterbestunde  nicht  vergessen  werde.
ge  Töne  des  Herzens  waren  angeschlagen,  trafen  die  verwandten  Saiten

in  den  Seelen  der  Hörer,  und  lauten  Widerhall  hatten  namentlich  die  Vorgänge
in  Königsberg  gefunden.  Nur  wenige  bedachtsame  Köpfe  blickten  tiefer  und  mußten
bei  dem  allen,  wie  jener  alte  General  immer  wieder  an  den  Zauberlehrling  denken.
Auch  flaute  die  Begeisterung  schon  bei  den  Berliner  Vorgängen  etwas  ab.  Denn
inzwischen  hatte  der  König  auf  die  fast  einmütig  gestellte  Bitte  der  preußischen
Stände  um  die  Ausarbeitung  einer  schrifklichen  Verfassungsurkunde  eine  Antwort
gegeben,  in  welcher  man  die  Verheißung  auf  eine  solche  hatte  erkennen  wollen.
Dies  war  aber  keineswegs  der  Wille  des  Königs,  und  er  hatte  daher  am  4.  Oktober
eine  Kabinettsordre  an  den  Minister  von  Rochow  ausdrücklich  in  der  Absicht
veröffentlichen  lassen,  „um  jeder  irrigen  Ansicht  entgegenzutreten,  als  ob  der
König  durch  den  Landtagsabschied  seine  Zustimmung  zu  dem  in  der  ständischen
Denkschrift  enthaltenen  Antrage  auf  Entwickelung  der  Landesverfassung  im  Sinn
der  Verordnung  vom  22.  Mai  1815  ausgesprochen  hätte“.  Ebenso  ablehnend