Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Listen  der  beiden  Vorjahre  werden  —  wenn  nöthig  —  nach  den  Rekrutirungs—
Stammrollen  berichtigt.
Mit  den  Beilagen  wird  nach  §  43,  §  verfahren.

Die  Vervollständigung  der  alphabetischen  Liste  erfolgt  beim  Musterungs-Geschäft

(§§  63  und  67,  3)  sodann  auf  Grund  der  Vorstellungslisten  (§  49)  nach  dem
Aushebungs-Geschäft.

Berichtigungen  der  alphabetischen  Listen  erfolgen  auf  Grund  der  nach  §  45,  13
und  nach  §  48,  1  eingehenden  Mittheilungen,  auf  Grund  angestellter  Ermittelungen
(§  48,  5)  und  stattgehabter  Ueberweisungen  (§  46,  s).

.  Uebertragungen  von  Namen  in  den  alphabetischen  Listen  finden  statt,  sobald  ein

Militärpflichtiger  seinen  Aufenthaltsort  innerhalb  des  Aushebungs-Bezirks  wechselt.

Streichungen  von  Namen  in  den  alphabetischen  Listen  finden  statt:

a)  wenn  Militärpflichtige  verstorben  sind,

b)  wenn  Militärpflichtige  eine  endgültige  Entscheidung  seitens  der  Ersatz-Behörden
erhalten  haben  beziehungsweise  als  Rekruten  ausgehoben  sind,

J)  wenn  Militärpflichtige  freiwillig  eingetreten  sind,

4)  wenn  Militärpflichtige,  welche  nicht  in  dem  Aushebungs-Bezirk  geboren  sind,
in  Folge  Aufenthaltswechsels  nach  anderen  Aushebungs-Bezirken  überwiesen
sind,

e)  wenn  Militärpflichtige  in  die  Restantenliste  aufgenommen  sind.

Neben  jeder  Streichung  ist  der  Grund  kurz  zu  vermerken.

Alle  Militärpflichtigen,  welche  nach  anderen  Aushebungs-Bezirken  verziehen,

(§  23,  8),  werden  durch  den  Civil-Vorsitzenden  der  Ersatz-Kommission  des  bisherigen
Aushebungs-Bezirks  demjenigen  des  neuen  Aushebungs-Bezirks  überwiesen.

Das  Ueberweisungspapier  für  derartige  Militärpflichtige  ist  gleich  einem  Ausschnitt
  aus  der  alphabetischen  Liste  gestaltet.

Werden  Militärpflichtige  des  jüngsten  Jahrgangs  nach  der  Loosung  überwiesen,
so  ist  unter  „Bemerkungen“  die  im  Aushebungs-Bezirk  gezogene  höchste  Loosnummer
  anzugeben  (8  65,  11).

Für  die  richtige  Führung  der  alphabetischen  Listen  ist  der  Civil-Vorsitzende  der
Ersatz-Kommission  verantwortlich.  Er  hat  über  alle  vorgenommenen  Veränderungen
den  Militär-Vorsitzenden  auf  dem  Laufenden  zu  erhalten.

Der  Militär-Vorsitzende  der  Ersatz-Kommission  hat  sich  alljährlich  vor  Beginn  des
Musterungs-Geschäfts  Abschrift  der  alphabetischen  Liste  des  laufenden  Jahres  zu
besorgen  und  die  Abschriften  der  alphabetischen  Listen  der  Vorjahre  nach  den  Listen
der  Civil-Vorsitzenden  zu  berichtigen.