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Listen der beiden Vorjahre werden — wenn nöthig — nach den Rekrutirungs—
Stammrollen berichtigt.
Mit den Beilagen wird nach § 43, § verfahren.
Die Vervollständigung der alphabetischen Liste erfolgt beim Musterungs-Geschäft
(§§ 63 und 67, 3) sodann auf Grund der Vorstellungslisten (§ 49) nach dem
Aushebungs-Geschäft.
Berichtigungen der alphabetischen Listen erfolgen auf Grund der nach § 45, 13
und nach § 48, 1 eingehenden Mittheilungen, auf Grund angestellter Ermittelungen
(§ 48, 5) und stattgehabter Ueberweisungen (§ 46, s).
. Uebertragungen von Namen in den alphabetischen Listen finden statt, sobald ein
Militärpflichtiger seinen Aufenthaltsort innerhalb des Aushebungs-Bezirks wechselt.
Streichungen von Namen in den alphabetischen Listen finden statt:
a) wenn Militärpflichtige verstorben sind,
b) wenn Militärpflichtige eine endgültige Entscheidung seitens der Ersatz-Behörden
erhalten haben beziehungsweise als Rekruten ausgehoben sind,
J) wenn Militärpflichtige freiwillig eingetreten sind,
4) wenn Militärpflichtige, welche nicht in dem Aushebungs-Bezirk geboren sind,
in Folge Aufenthaltswechsels nach anderen Aushebungs-Bezirken überwiesen
sind,
e) wenn Militärpflichtige in die Restantenliste aufgenommen sind.
Neben jeder Streichung ist der Grund kurz zu vermerken.
Alle Militärpflichtigen, welche nach anderen Aushebungs-Bezirken verziehen,
(§ 23, 8), werden durch den Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des bisherigen
Aushebungs-Bezirks demjenigen des neuen Aushebungs-Bezirks überwiesen.
Das Ueberweisungspapier für derartige Militärpflichtige ist gleich einem Ausschnitt
aus der alphabetischen Liste gestaltet.
Werden Militärpflichtige des jüngsten Jahrgangs nach der Loosung überwiesen,
so ist unter „Bemerkungen“ die im Aushebungs-Bezirk gezogene höchste Loosnummer
anzugeben (8 65, 11).
Für die richtige Führung der alphabetischen Listen ist der Civil-Vorsitzende der
Ersatz-Kommission verantwortlich. Er hat über alle vorgenommenen Veränderungen
den Militär-Vorsitzenden auf dem Laufenden zu erhalten.
Der Militär-Vorsitzende der Ersatz-Kommission hat sich alljährlich vor Beginn des
Musterungs-Geschäfts Abschrift der alphabetischen Liste des laufenden Jahres zu
besorgen und die Abschriften der alphabetischen Listen der Vorjahre nach den Listen
der Civil-Vorsitzenden zu berichtigen.