Deutsches Nolonialblatt
KAmtsblatt des Reichskolonialministeriums.
30. Jahrgang. Berlin, den 15. Dezember 1910. Uummer 21—24.
Diese Seitchriit Hetan a# in der Regel am 1. und 15. jedes Monats zun Ausgabe. Derielben werden als zwanglos erscheinende Belbeste
be elgefügt die „Milteilungen uus den deutschen Schutzgebieten-. Herausgegeben von Dr. Marqunrds. z vierteljährliche
buchbandlung: a) . 5.— für Demschland einschl. der deutschen Schugebiete und D Osterreich= Ungarns, b) 4. 6.— für die Länder
des Welmwostwercins. — Einsendungen un Ausragen lind an die Buchhandlung von Erust Siegfried Mitite#r- und Sohn
Berlin 8W98, Kochstraße 68—71, zu richten.
Iubalt . Amtlicher Teil: Aerordnung des Neichskolonialministers, betr. Auflösung der Schutztruppen für
Deutsch= Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika sowic der Landesverteidigungstruppen. Vom 10. Oktober 1919
S. 73. — An die Schutztruppen S. 73.. Versonalien S. 74. — Der Abschied von den Kolonien im Parlament
(Reden des Neichskolonialministers UDr. Bell in der Sitzung der Deutschen Nationalversammlung vom 11. Oktober 1919,
Nichtamtlicher Teil: Literatur-Bericht S. 86. — Neue Literatur (VI.) S. J7.
| Amtlicher Teil —nsl
Verordnung des Reichskolonialministers, betr. Kuflösung der Shbtruppen für
Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika sowie der Landesver gstruppen.
Vom 10. Oktober 1919.
Die Schutztruppen für Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika sowie die Landes-
verteidigungstruppen werden ausgelöst. ÜUber die Auflösung der Schutztruppe für Kamerun folgt
weiterer Befehl.
Die Abwicklung der Schutz= und Landesverteidigungstruppen wird dem Kommando der
Schutztruppen übertragen, das nunmehr die Bezeichnung führt „Abwicklungsamt des früheren
Kommandos der Schutztruppen im Reichskolonialministerium“.
Die Bestimmungen der Schutztruppenordnung und sonstige Verordnungen bleiben in Kraft.
Die bisherigen Dienstsiegel und sstempel sind weiter zu führen.
gez. Bell.
An die Schutztruppen.
Im Friedensvertrag haben unsere Feinde die Abtretung der deutschen überseeischen Be-
sitzungen erzwungen. Sie behanpten, daß Deutschland durch eine grausame Behandlung seiner
Eingeborenen das Recht auf kolonisatorische Betätigung verwirkt habe, daß ihm die Erziehung auf
niedriger Stufe der Entwicklung stehender Völker nicht mehr anvertraut werden könne. Sie lügen!
Der glänzende Ausschwung Neu-Deutschlands in den letzten Friedensjahren, der ohne die
freudig betätigte Mitarbeit der Farbigen unmöglich hätte erfolgen können, widerlegt ihre Behaup-
tungen. Diese noch einmal auf das Schärfste zurückzuweisen, erheischt Deutschlands Ehre.
Unter dem Druck der Verhältnisse müssen die Schutztruppen aufgelöst werden.
Den Abschied von jahrzehntelanger, ruhmreicher Tätigkeit in Kameruns dunklen Wäldern,
in Südwests dornigem Busch und auf Ostafrikas grünen Steppen bedeutet diese Stunde.