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Kbänderung der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und
Unterstützungen für Schäden in den deutschen Schutzgebieten aus AKnlaß des krieges
vom 15. Januar 1920 (Belchs-Gesetzbl. S. 61)7).
Vom 1. Juli 1920“"“.)
Einziger Paragraph.
Satz 1 des § 16 der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und Unter-
stützungen für Schäden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges vom 15. Januar 1920
(Reichs-Gesetzbl. S. 61) erhält folgende Fassung:
Ist der Schaden einwandfrei festgestellt und übersteigt der nach § 14 festzusetzende Wert
nicht den Betrag von 15 000 Mark, so kann mit Zustimmung des Leiters der Entschädigungsstelle
der Vorschuß oder die Beihilfe in Höhe dieses Wertes gewährt werden, sofern der Geschädigte er-
klärt, daß er bezüglich sämtlicher Forderungen auf den Ersatz von Schäden aus Anlaß des Krieges
abgefunden sei.
Berlin, den 1. Juli 1920.
Die Reichsregierung.
Fehrenbach.
Dersonalien.
Aus Anlaß ihrer durch die Verordnung vom 12. März 1920 infolge Verminderung der
Wehrmacht mit dem 31. März 1920 verfügten Verabschiedung erhalten mit Wirkung vom gleichen
Tage unter Erteilung der Erlaubnis zum Tragen der Uniform der Generale der Schutztruppen
beziehungsweise ihrer bisherigen Uniform
den Charakter als Generalmajor:
der Oberst a. D. Zimmermann, Kommandeur der Schutztruppe für Kamerun,
der Oberst a. D. Franke, Kommandeur der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika;
den Charakter als Oberstleutnant:
der Major a. D. Kraut, Kommandeur der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika,
der Major a. D. Baumstark in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika,
die Majore a. D. Rammstedt, Haedicke in der Schutztruppe für Kamerun;
den Charakter als Major:
die Hauptleute a. D. Tafel, Braunschweig, Rothert, Aumann, v. Chappuis, Freiherr
von Haxthausen, v. Veltheim, Bauer, Poppe in der Schutztruppe für Deutsch-
Ostafrika,
die Hauptleute a. D. Liebe, v. Duisburg, v. Engelbrechten, v. Hagen, Fehn, v. Hanstein
in der Schutztruppe für Kamerun;
den Charakter als Generalarzt:
der charakterisierte Generaloberarzt a. D. Dr. Meirner in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika;
den Charakter als Oberstabsarzt: "
die Stabsärzte a. D. Dr. Stolowsky, Dr. Vorwerk, Erhart in der Schutztruppe für Deutsch-
Ostafrika,
der Stabsarzt a. D. Dr. Eckart in der Schutztruppe für Kamerun,
der Stabsarzt a. D. Herzer in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika.
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ vom 28. April 1920, S. 18.
") „Reichsanzeiger" Nr. 146 vom 5. Juli 1920, Reichs-Gesetzblatt Nr. 145, S. 1353.