Full text : Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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zu  thun  erlaubt,  sofern  nicht  das  Gesetz  selbst  dem  Regenten
rechtsverbindliche  Schranken  gesetzt  hat.  Die  Regentschaft  ist
eine  Einrichtung,  die  nicht  so  fast  des  verhinderten  Monarchen
als  vielmehr  des  Staates  wegen  getroffen  worden  ist.  Erfordert
  das  Interesse  des  Staates  eine  Abänderung  der  Thronfolgeordnung,
  so  muss  jeder  Zeit,  insbesondere  auch  zur  Zeit
einer  Regentschaft  —  ja  hier  gerade  am  meisten  —  die  Möglichkeit
  gegeben  sein,  eine  solche  Aenderung  zu  treffen.

Die  Regelung  der  Thronfolgeordnung  ist  eine  Aufgabe  des  Gesetzgebers.
  Die  Gesetzgebung  übt  zur  Zeit  einer  Regentschaft  der
Regent  im  Vereine  mit  dem  Landtage,  folglich  kann  der  Regent
auf  verfassungsmässigem  Wege  die  Successionsordnung  ändern.

Ja  eine  Vorschrift,  die  für  die  Dauer  einer  Regentschaft  die
Aenderung  der  Thronfolgeordnung  ausschliessen  wollte,  wäre  rechtlich
  nicht  einmal  verbindlich,  weil  eine  unzulässige  Bindung  des
Gesetzgebers  vorliegen  würde.

Nach  alledem  steht  rechtlich  nichts  im  Wege,  dass  der  derzeitige
  Verweser  des  Königreichs  Bayern,  Seine  Königliche  Hoheit
Prinz  Luitpold,  als  König  auf  Bayerns  Thron  erhoben  werde.

7.  Kapitel.

Das  geltende  Recht  in  den  übrigen  zum  Deutschen  Reiche
gehörigen  Staaten  mit  Ausnahme  Bayerns.

Die  wenigsten  der  zum  deutschen  Reiche  vereinigten  Staaten
kennen  eine  ausdrückliche  Bestimmung  über  die  Frage,  ob  die
Verfassung  während  einer  Regentschaft  geändert  werden  dürfe,
die  meisten  Verfassungen  übergehen  dieselbe  mit  Stillschweigen.

Zu  den  Staaten,  welche  eine  besondere  Normirung  enthalten,
gehören  die  Königreiche  Württemberg  und  Sachsen,  das
Grossherzogthum  Oldenburg  und  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.


Betrachtet,  man  die  diesbezüglichen  Verfassungsbestimmungen
dieser  vier  Staaten,  so  findet  man,  dass  nur  in  einem  einzigen,