Volltext : Spittler’s sämmtliche Werke. Elfter Band. (11)

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dieß  Opfer  selbst  noch  in  Zeiten  gethan,  da  man
schon  zu  Wien  klar  genng  sah,  wozu  die  Justiz
dienen  könne?  Warum  ein  Regale  aufgegeben,
das  er  selbst  doch,  nicht  lange  vorher,  theuer
genug  aufs  Neue  erworben  hatte?

Erst  noch  1495  hatte  es  der  Kaiser  theuer  genug  auf's
Neue  erworben.  Alle  Kurförsten  thaten  damals  Verzicht  auf
ibr  hohes  Vorrecht,  daß  nicht  appellikt  werden  durfte  von
ihren  Gerichten.5.)  Manche  der  angesehensten  Fürsien  Deutschlands,
  die  dieß  hohe  Vorrecht,  das  den  Kurfürsten  die  goldene
Bulle  als  Recht  gab,  2#  )  durch  einzelne  Privilegien  erworben,
thaten  Verzicht  auf  ihre  Privilegien.  Unter  ein  großes  neues
Gericht  vereinte  sich  auf's  Neue  ganz  Deutschland..)  Neue
Kohärenz  und  neue  Centralkraft  schien  endlich  in  eine  Verfassung
  zu  kommen,  die  bisher  fast  allein  nur  durch  Gortes
Barmherzigkeit  noch  zusammen  hielt.  Ob  auch  der  Kaiser
seine  besondere  oberstrichterliche  Macht  sich  vorbehielt,  ob  auch
die  Reichsstände  nur  auf  vier  Jahre  lang  zu  Unterhaltung
des  neuen  Gerichts  beitragen  wollten,  es  war  doch  ein  großes
Werk,  was  Berthold  von  Mainz  hier  ausgefährt  hatte,

*)  Maßen  Ihro  Majestät  nicht  unbekannt  sep,  auf
was  Maaß  die  Kurfürsten  sich  dem  zuerst  angeordneten
  Kammergericht  mit  Nachlassung  ihrer
kur  fürstlichen  Freiheik  unterworfen  hätten.  Dieß  sind

MWorte  einer  kurfürstlichen  Vorstellung  an  den  Kaiser,  Monat
November  1503,  s.  Müllers  Neichstagsstaat  L.  2.  c.  13.  p.  332.

*  A.  33.  Cap.  II.  &.  3.  sep.  Quod  nulli  personæ  ecclesüs
hujusmodi  (Electorum  Ecclcs.)  subjecte  —  a  processibus,
sententiis  interlocutorlis  ei  definitivis  sive  praceptis  —  aut
executionibus  eorundem  —  ad  duodcunque  tribunal  aliud  liceat
appellane,  quamdiu  —  non  fuerit  justitia  denegata  —  E  andem
constitutionem  —  ad  Electores  seculares  —  plene  extendi  volumus.

***)  Oestreich  ausgencm  nen.