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dieß Opfer selbst noch in Zeiten gethan, da man
schon zu Wien klar genng sah, wozu die Justiz
dienen könne? Warum ein Regale aufgegeben,
das er selbst doch, nicht lange vorher, theuer
genug aufs Neue erworben hatte?
Erst noch 1495 hatte es der Kaiser theuer genug auf's
Neue erworben. Alle Kurförsten thaten damals Verzicht auf
ibr hohes Vorrecht, daß nicht appellikt werden durfte von
ihren Gerichten.5.) Manche der angesehensten Fürsien Deutschlands,
die dieß hohe Vorrecht, das den Kurfürsten die goldene
Bulle als Recht gab, 2# ) durch einzelne Privilegien erworben,
thaten Verzicht auf ihre Privilegien. Unter ein großes neues
Gericht vereinte sich auf's Neue ganz Deutschland..) Neue
Kohärenz und neue Centralkraft schien endlich in eine Verfassung
zu kommen, die bisher fast allein nur durch Gortes
Barmherzigkeit noch zusammen hielt. Ob auch der Kaiser
seine besondere oberstrichterliche Macht sich vorbehielt, ob auch
die Reichsstände nur auf vier Jahre lang zu Unterhaltung
des neuen Gerichts beitragen wollten, es war doch ein großes
Werk, was Berthold von Mainz hier ausgefährt hatte,
*) Maßen Ihro Majestät nicht unbekannt sep, auf
was Maaß die Kurfürsten sich dem zuerst angeordneten
Kammergericht mit Nachlassung ihrer
kur fürstlichen Freiheik unterworfen hätten. Dieß sind
MWorte einer kurfürstlichen Vorstellung an den Kaiser, Monat
November 1503, s. Müllers Neichstagsstaat L. 2. c. 13. p. 332.
* A. 33. Cap. II. &. 3. sep. Quod nulli personæ ecclesüs
hujusmodi (Electorum Ecclcs.) subjecte — a processibus,
sententiis interlocutorlis ei definitivis sive praceptis — aut
executionibus eorundem — ad duodcunque tribunal aliud liceat
appellane, quamdiu — non fuerit justitia denegata — E andem
constitutionem — ad Electores seculares — plene extendi volumus.
***) Oestreich ausgencm nen.