Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band I. Deutsches Reichsstaatsrecht. (1)

Anhang: IV. Die Verfassung der Schutzgebiete. 483 
  
In dieser Vorlage sind die über- und ausseretatsmässigen Ausgaben zur nachträglichen 
Genehmigung besonders nachzuweisen. 
Die Erinnerungen der Rechnungslegung werden durch diese Genehmigung nicht berührt. 
$ 3. Ueber die Verwendung aller Einnahmen ist durch den Reichskanzler dem Bundes- 
rat und dem Reichstag zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen. 
$ 4. Erfordern ausserordentliche Bedürfnisse eines Schutzgebiets die Aufnahme einer 
Anleihe oder die Uebernahme einer Garantie, so erfolgt dies auf dem Wege der Gesetzgebung. 
$ 5. Für die aus der Verwaltung eines Schutzgebiets entstehenden Verbindlichkeiten 
haftet nur das Vermögen dieses Gebiets. 
$ 7 Abs. 1. Auf Schutzgebiete, deren Verwaltungskosten ausschliesslich von einer 
Kolonialgesellschaft zu bestreiten sind, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes keine 
Anwendung.
	        
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