Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

—  62  —

Verzeichniß

I.  derjenigen  zu  den  Staatsdomainen  gehörigen  Schlösser  nebst
Jubehör)  welche  zur  Benutzung  Seiner  Majestät  des  Königs  gewidmet
  und  der  ressortmäßigen  Verwaltung  des  Ministeriums  des
Königlichen  Hauses  überwiesen  werden:

1)  das  Schloß  nebst  vorhandenem  Inventarium  an  Mobilien  zu  Homburg
  mit  den  ersteres  umgebenden  Gärten  und  Parks,  jedoch  unter
Ausschluß  des  zur  Militair-Montirungskammer  dienenden  sogenannten
Waffensaales  über  dem  Marstall,  ferner  mit  dem  kleinen  Tannenwald
  und  der  darin  befindlichen  Meierei,  sowie  mit  dem  im  großen
Tannenwald  belegenen  gothischen  Hause,  vorbehaltlich  der  dortigen
Dienstwohnung  des  Försters,  nebst  dem  das  Gebäude  unmittelbar
umgebenden  b  zu  dessen  Benutzung  erforderlichen  Areal  nebst  Stallgebaude;


2)  das  Schloß  nebst  dem  zu  demselben  gezogenen  Calbschen  Hause  und
dem  vorhandenen  Mobiliar-Inventarium  zu  Wiesbaden;

3)  das  Schloß  zu  Hannover,  mit  Ausschluß  der  zur  Dienstwohnung
des  Oberpräsidenten  bestimmten  Räume  nebst  dem  Bauhofe  mit
den  darauf  befindlichen  Gebäuden,  jedoch  unter  dem  Vorbehalt,  zu
dem  Hof  des  Konsistorialgebäudes  auch  das  von  ihm  umschlossene
Terrain  des  Pferdestalles  bei  dessen  Abbruche  zu  ziehen,  und  ferner
vorbehaltlich  der  Mitbenutzung  des  Pferdestalles  durch  den  Oberpräsidenten;


4)  das  Schloß  zu  Celle;

5)  in  dem  Schlosse  zu  Osnabrück  die  Bel.  Etage  mit  den  darüber  befindlichen
  Mansarden  und  den  unteren  Räumen  im  linken  Schloßflügel;

6)  das  Palais  an  der  Leinstraße  zu  Hannover,  soweit  es  vertragsmäßig
  der  Krone  Preußen  zusteht;

7)  das  Schloß  zu  Glücksburg;

II  derjenigen  Schlöôsser  nebst  Zubehör,)  welche  unbeschadet  der  Rechte
Dritter  der  Benutzung  Seiner  Majestät  des  Königs  überlassen
bleiben:

1)  das  Schloß  nebst  vorhandenem  Inventarium  an  Mobilien  am
Friedrichepiate,  mit  Einschluß  des  dazu  gehörigen  Theils  des  Gebeiudes
  Nr.  26.  und  Hoftheils  an  der  unteren  Karlsstraße  zu  LHafsel

)  der