Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnter Jahrgang. 1852. (13)

L

Die  Inhaber.  der  Stücke  werden  aufgefordert,
gegen  Hergabe  der  Anleihescheine  und  der  zugehörigen
  Zinsscheine  Nr.  19—20  nebst  Erneuerungsscheinen
  die  Kapitalbeträge  bei  der
Provinzialhauptkasse  in  Stettin  werktäglich  vormittags
  von  9  bis  12  Uhr  vom  1.  April  1914  ab
in  Empfang  zu  nehmen.  Für  etwa  fehlende  Zinsscheine
  wird  der  Betrag  vom  Kapital  abgezogen.
Die  Verzinsung  hört  mit  dem  31.  März  1914  auf.

»  Gleichze  itig  werden  die  Inhaber  folgender
Stücke  an  die  Einlösung  erinnert:

I.  Ausgabe.

(Privilegium  vom  10.  Dezember  1883,  ausgefertigt

  1.  März  1884.)
Buchst.  E.  Nr.  902  zu  200  (4,  ausgelost  zum
1.  Oktober  1909.

III.  Ausgabe.
(Privilegium  vom  12.  ist  1894,  ausgefertigt
1.  April  1895.)
Serie  6  Buchst.  E.  Nr.  676  zu  200//4/,  ausgelost
zum  1  April  1911.
Serie  6  Buchst.  E.  Nr.  692  zu  200  14,  ausgelost
zum  1.  April  1913.
Einlösungsstellen  in  Berlin:
Deutsche  Bank;
S.  Bleichröder:
Delbrück,  Schickler  &  Co.;
F.  W.  Krause  &  Covo.;
in  Stralsund:
Newvorpommersche  Spar=  und  Credit-Stettin,

  den  19.  September  1918.
Der  Landeshauptmann  der  Provinz  Pommern.

55)  Bekanntmachung.

Am  1.  Februar  1914  wird  der  zwischen  den
Stationen  Greifenberg  (Pom.)  und  Gummin  links
der  Bahnstrecke  Gollnow—  Kolberg  gelegene  Bahnhof
  4.  Klasse  Görke,  welcher  bisher  dem  Personen-,
  Gepäck=  und  Güterverkehr  diente,  auch  für  die
Abfertigung  von  #lebenden  Tieren  eröffnet  werden.

Die  Abfertigung  in  mehrbödigen  Wagen  ist
ausgeschlossen.

Stettin,  den  13,  Januar  1914.

Königliche  Eisenbahndirektion.

"556).  Mechlenurg  o#ersche  Schmalspur-Bom

  17.  d.  „Mts.  ab  wird  der  Betrieb
auf  unseren  Hauptstrechen  in  pollem  Umfange
wieder  aufgenommen,  nur  das  Hafengleis  in
Anklam  bleibt  noch  längere  Zeit  gesperrt.

Friedland  i.  Meckl.,  den  16.  Januar  1914.

Direktion.

57  Bekanntmachung.
Es  wird  beabsichtigt,  den  von  Morgenitz  nach
Criencke  führenden  Weg,  der  bisher  in  einer  Etn- 



fernung  von  115  m  von  der  Chaussee  in  die  von
dort  nach  dem  Gutshof  Criencke  führende  Allee
mündet,  in  der  Weise  zu  verlegen,  daß  derselbe
fortan  in  einer  Entfernung  von  nur  38  m  von  der
Chaussee  in  die  gedachte  Allee  einbiegt.

Der  von  diesem  Punkt  nach  dem  Gutshof
führende  Teil  des  bisherigen  öffentlichen  Weges
(Allee)  wird  als  öffentlicher  Weg  eingezogen  und
dafür  als  neuer  Zugang  nach  dem  Dorf  und  Gutshof
  Criencke  ein  öffentlicher  Fahrweg  hergestellt,  der
von  dem  Punkt,  wo  der  Weg  von  Morgenitz  in  die
Chaussee  mündet,  in  einer  Entfernung  von  369  m,
nach  Bankwitz  zu,  von  der  Chaussee  sich  ã  Sbzweigt
und  in  gerader  Linie  bis  in  die  Dorfstraße
Criencke  führt.

Dies  Vorhaben  wird  mit  der  Aufforderung
bekannt  gemacht,  daß  Einsprüche  gegen  dasselbe,  bei
Vermeidung  des  Ausschlusses,  binnen  4  Wochen
bei  dem  Unterzeichneten  geltend  zu  machen  sind.

Der  Lageplan  über  die  beabsichtigten  Wegeverlegungen
  kann  während  der  Einspruchsfrist  im
Bureau  des  Unterzeichneten  eingesehen  werden.

Usedom,  den  20.  Januar  1914.

Der  Amtsvorsteher.
Kleinfeldt.

58U)  Mecklenburg-  bremnersche  Schmalspur-Vom

  1.  Februar  kahn  ab  verkehren  die  Frühzüge
  zwischen  Anklam  und  Leopoldshagen  bezw.
umgekehrt  wie  folgt:

Zug  23

Anklam  ab  5.  Uhr  20  Morgens
Bargischom  ab  5  Uhr  34  Morgens
Rosenhagen  ab  5  Uhr  54  Morgens
Bugewitz  ab  6  Uhr  08  Morgens
Leopoldshagen  B  6  Uhr  22  Morgens
ug  24
Anklam  an  7  Uhr  34  Morgens
Bargischow  ab  7  Uhr  21  Morgens
Rosenhagen  ab  7  Uhr  01  Morgens
Bugewitz  ab  6  Uhr  47  Morgens

Leopoldshagen  ab  6  Uhr  32  Morgens
Friedland  (Meckl.),  19.  Januar  1914.
Direktion.

Personalnachrichten.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben
aus  Anlaß  des  diesjährigen  Krönungs=  und  Ordensfestes
  nachbenannten  Personen  des  Regierungsbezirks
Stettin  Orden  und  Ehrenzeichen  zu  verleihen  geruht:

1,  den  „Roten  Adlerorden  4.  Klasse“:
dem  Regierungs=  und  Schulrat  Bohnstedt  in
Stettin,
dem  Superintendenten  Ebert  in  Regenwalde,
dem  Geheimen  Sanitätsrat  Dr.  Heiligtag  in
Stettin,