Soldat. 69
3887. Kann man den Dienstantritt nicht über die Zeit der
Loosung, die man außerdem mitzumachen hat, hinausschieben
und aussetzen?
Ja, aber nur im Frieden.
388. Bis wohin findet der Aufschub statt!
Bis zum 1. Oktober des Jahres, in welchem die als einjährige
Freiwilligen Zugelassenen das 24., falls sie Candidaten
der Medicin oder Thierheilkunde sind, das 25. Lebensjahr vollenden.
389. Um auf so lange von der Erfüllung der Wehrpflicht
und vom Dienstantritte befreit zu sein, braucht man aber
nicht die Erfordernisse eines einjährigen Freiwilligen zu
haben, wie oben (48. 49) schon dargethan ist; was ist demnach
der Unterschied der zeitweisen Befreiung der einjährigen
Freiwilligen von jener der übrigen Wehrpflichtigen?
I. Diejenigen, die sich nicht als einjährige Freiwillige angemeldet
haben, können diese Befreiung nur erlangen, wenn sie
in der Ausbildung zu einer wissenschaftlichen oder künstlerischen
Thätigkeit oder zu einem höheren technischen Gewerbe begriffen
sind, oder wenn sie bei sofortiger Einreihung einen ungewöhnlichen
Nachtheil erleiden würden; wer aber als einjähriger Freiwilliger
zugelassen ist, der braucht dieß alles nicht für sich nachzuweisen,
sondern kann ohne Weiteres diesen Aufschub für sich
beanspruchen;
II. die übrigen Wehrpflichtigen müssen ihre Gesuche um jene
Befreiung auf bestimmte Zeit, bis zum 15. Januar des Jahres,
da sie 21 Jahre alt werden, geltend machen, und zwar ebendaselbst,
wo sie sich zum Eintrag in die Urliste anmelden, und
werden darüber von der Ersatzcommission verbeschieden; die als
einjährige Freiwillige Zugelassenen brauchen blos beim Commando
der Heeresabtheilung, wo sie zugelassen sind, zu erklären, daß
und wann sie bis zu jenem Zeitpunkte (388) den Dienst anzutreten
gesonnen seien.
890. Muß die Militärbehörde den Aufschub des Dienstantrittes
des einjährigen Freiwilligen besonders erst
genehmigen'
Nein, es bedarf hiezu keiner besonderen Genehmigung der
Militärbehörde, sondern, wie angedeutet, der einfachen Willenskundgabe
des Freiwilligen (389).