Full text : Wehr-Katechismus.

Soldat.  71

nn.  Zurücknahme  der  Anmeldung.

396.  Wenn  einer  die  Zulassung  als  einjähriger  Freiwilliger
bekommen  und  den  Zeitpunkt  seines  Dienstantrittes  angezeigt
  hat,  kann  er  von  dem  einjährigen  Freiwilligendienst
dann  noch  zurücktreten?

Vor  der  Loosung,  die  er  gesetzlich  mitzumachen  hat  (353
—  356),  kann  die  erfolgte  Anmeldung  zum  einjährigen  Freiwilligendienste
  ohne  Angabe  von  Gründen  wieder  zurückgenommen
werden.

397.  Ist  hiefür  eine  nähere  Zeit  bestimmt!

Die  Zurücknahme  soll  regelmäßig  spätestens  14  Tage  vor
dieser  Loosung  erfolgen.
398.  Was  ist  der  Zweck  dieser  letzteren  Bestimmung  (397)7

Damit  die  Distriktsverwaltungsbehörde  (61)  der  Heimat
des  Betheiligten  noch  rechtzeitig  von  dieser  Zurücknahme  behufs
dessen  Beiziehung  zum  Ersatzgeschäfte  seines  Jahrganges  (353
—356)  verständigt  werden  kann.
3899.  Kann  die  Anmeldung  vom  Zeitpunkte  der  Loosung  dieses

Jahrganges  an  nicht  mehr  zurückgenommen  werden?

Nein,  von  da  an  ist  der  Betheiligte  zur  Ableistung  des
einjährigen  Freiwilligendienstes  in  der  festgesetzten  Weise  und  zur
festgesetzten  Zeit  verpflichtet.

oo.  Befreiung  vom  Dienstantritt.

400.  Gibt  es  keine  Gründe,  welche  vom  Dienstesantritte
gänzlich  befreien!

·□—s

Ja.
401.  Welche  sind  diese!
Solche  Thatsachen,  welche  erst  nach  jener  Loosung  eingetreten

  sind  und  zugleich  den  Anspruch  auf  gänzliche  Befreiung
von  der  Wehrpflicht  begründen  (30  u.  31).

402.  Wenn  nun  nach  dieser  Loosung  Thatsachen  eingetreten

sind,  welche  nur  die  zeitweise  Befreiung  des  Freiwilligen

von  der  Wehrpflicht  begründen  würden  (43—49);  findet  in.

solchen  Fällen  eine  Entbindung  vom  ein  jährigen  Freiwilligendienste
  nicht  statt?

Nein,  ebenso  wenig  als  ein  Angehöriger  der  activen  Armee
in  solchem  Falle  die  zeitweise  Entlassung  verlangen  könnte.