Soldat. 71
nn. Zurücknahme der Anmeldung.
396. Wenn einer die Zulassung als einjähriger Freiwilliger
bekommen und den Zeitpunkt seines Dienstantrittes angezeigt
hat, kann er von dem einjährigen Freiwilligendienst
dann noch zurücktreten?
Vor der Loosung, die er gesetzlich mitzumachen hat (353
— 356), kann die erfolgte Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienste
ohne Angabe von Gründen wieder zurückgenommen
werden.
397. Ist hiefür eine nähere Zeit bestimmt!
Die Zurücknahme soll regelmäßig spätestens 14 Tage vor
dieser Loosung erfolgen.
398. Was ist der Zweck dieser letzteren Bestimmung (397)7
Damit die Distriktsverwaltungsbehörde (61) der Heimat
des Betheiligten noch rechtzeitig von dieser Zurücknahme behufs
dessen Beiziehung zum Ersatzgeschäfte seines Jahrganges (353
—356) verständigt werden kann.
3899. Kann die Anmeldung vom Zeitpunkte der Loosung dieses
Jahrganges an nicht mehr zurückgenommen werden?
Nein, von da an ist der Betheiligte zur Ableistung des
einjährigen Freiwilligendienstes in der festgesetzten Weise und zur
festgesetzten Zeit verpflichtet.
oo. Befreiung vom Dienstantritt.
400. Gibt es keine Gründe, welche vom Dienstesantritte
gänzlich befreien!
·□—s
Ja.
401. Welche sind diese!
Solche Thatsachen, welche erst nach jener Loosung eingetreten
sind und zugleich den Anspruch auf gänzliche Befreiung
von der Wehrpflicht begründen (30 u. 31).
402. Wenn nun nach dieser Loosung Thatsachen eingetreten
sind, welche nur die zeitweise Befreiung des Freiwilligen
von der Wehrpflicht begründen würden (43—49); findet in.
solchen Fällen eine Entbindung vom ein jährigen Freiwilligendienste
nicht statt?
Nein, ebenso wenig als ein Angehöriger der activen Armee
in solchem Falle die zeitweise Entlassung verlangen könnte.