Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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b)  Das  im  9  ¾  ¶  cdachte  Aufgebot  erfolgt  bei  dem  Koͤniglichen  Kreisericht

  in  T
c)  Vee  dort  5  Kce.  .  6.,  9.  und  12.  vorgeschriebenen  Bekanntachungen
  sollen  durch  die  hier  unter  Nr.  7.  angefährten  Blätter

eschehen.

4  In  Seelle  der  im  K.  7.  erwähnten  sechs  Zinszahlungs-  -Termine
sollen  acht,  und  anstatt  des  im  F.  8.  erwaͤhnten  achten  Zinszahlungs-Termins
  soll  der  zehnte  abgewartet  werden.

19)  Das  gesammte  Vermögen  der  Stadtgemeinde  Tilsit  haftet  den  Gläubigern
  für  diese  Schuld.

 

Tilsit,  den#rgen  ...  18.
Der  Magistrat.
Stadt-Hauptkasse.
Hierzu  sind  *  „Ziusscheine  M1—10.  Eingetragen  in  die  Kassenkontrole
ögereicht.  Fol.
Schema  3.
Zinsschein  %
übbberr  ...  schreibb  .  Thaler  Zinsen  der  Stadt-Obligation..
  uͤber  ..  ...  Rthlr
Inhaber  dieses  empfaͤngt  am  1.  u  18..  die  halbjaͤhrigen  Zinsen
der  Stadt-Obligation  .  ....  mit  .  .  ...  Rehlr.  schreibe
Thalern  aus  der  Stadt-Hauptkasse.
Tilsit,  den  .  .ten  ....  .  ..  ..  .  ..  18

Der  Magistrat.
Stadt-Hauprkasse.
Die  hier  genannten  Zinsen  verjähren  in

den  nächsten  vier  Kalenderjahren  nach  der  Fälligkeit.


Eingetragen  Kontrole  Fol.

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(Nr.  4594.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  5.  Januar  1857.,  betreffend  die  Verleihung  der  Städte=Ordnung
  vom  30.  Mai  1853.  an  die  Ortschaft  Liebenau,  im  Kreise  Züllichau
  des  Regierungsbezirke  Frankfurk.

A#-  den  Bericht  vom  27.  Dezember  v.  J.  will  Ich  der  Ortschaft  Liebenau,
im  Kreise  Züllichau  des  Regierungsbezirks  Frankfurt,  dem  Antrage  der  dortigen
  Kommunalbehörden  gemäß,  und  nach  dem  Gutachten  des  Brandenburgischen