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b) Das im 9 ¾ ¶ cdachte Aufgebot erfolgt bei dem Koͤniglichen Kreisericht
in T
c) Vee dort 5 Kce. . 6., 9. und 12. vorgeschriebenen Bekanntachungen
sollen durch die hier unter Nr. 7. angefährten Blätter
eschehen.
4 In Seelle der im K. 7. erwähnten sechs Zinszahlungs- -Termine
sollen acht, und anstatt des im F. 8. erwaͤhnten achten Zinszahlungs-Termins
soll der zehnte abgewartet werden.
19) Das gesammte Vermögen der Stadtgemeinde Tilsit haftet den Gläubigern
für diese Schuld.
Tilsit, den#rgen ... 18.
Der Magistrat.
Stadt-Hauptkasse.
Hierzu sind * „Ziusscheine M1—10. Eingetragen in die Kassenkontrole
ögereicht. Fol.
Schema 3.
Zinsschein %
übbberr ... schreibb . Thaler Zinsen der Stadt-Obligation..
uͤber .. ... Rthlr
Inhaber dieses empfaͤngt am 1. u 18.. die halbjaͤhrigen Zinsen
der Stadt-Obligation . .... mit . . ... Rehlr. schreibe
Thalern aus der Stadt-Hauptkasse.
Tilsit, den . .ten .... . .. .. . .. 18
Der Magistrat.
Stadt-Hauprkasse.
Die hier genannten Zinsen verjähren in
den nächsten vier Kalenderjahren nach der Fälligkeit.
Eingetragen Kontrole Fol.
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(Nr. 4594.) Allerhöchster Erlaß vom 5. Januar 1857., betreffend die Verleihung der Städte=Ordnung
vom 30. Mai 1853. an die Ortschaft Liebenau, im Kreise Züllichau
des Regierungsbezirke Frankfurk.
A#- den Bericht vom 27. Dezember v. J. will Ich der Ortschaft Liebenau,
im Kreise Züllichau des Regierungsbezirks Frankfurt, dem Antrage der dortigen
Kommunalbehörden gemäß, und nach dem Gutachten des Brandenburgischen