Contents : Die staatsrechtliche Stellung des Königlich Sächsischen Markgrafentums Oberlausitz.

Vorwort.

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Diese  Abhandlung  ist  der  Juristenfakultät  zu  Leipzig  als  Jnauguraldissertation
  vorgelegt  und  von  ihr  approbiert  worden.

Bezüglich  des  Themals  habe  ich  Michts  vorauszuschicken.  Es  rechtfertigt
  sich  dasselbe  durch  sich  selbst,  als  ein  für  das  Sächsische  Staatsrecht
  höchst  wichtiges,  dabei  eine  Reihe  Fragen  mehr  allgemeiner  Tkatur
aufrührendes,  leider  aber  nur  äußerst  wenig  gekanntes.

Einzelne  Bemerkungen  verdanke  ich  Anderen,  so  eine  Derrn  Geh.
Dofrat  Drof.  Dr.  Wach,  eine  Herrn  Professor  Dr.  Fricker.  Nachdem
die  Arbeit  der  Fakultät  vorgelegen  hatte,  habe  ich  noch  einige
Aenderungen  an  derselben  vorgenommen.  Ich  bin  hierbei  auf  einige
DOunkte  durch  Derrn  Geh.  Hofrat  Drof.  Dr.  Friedberg  hingewiesen
worden.  Ebenso  hat  mich  das  Referat  des  Derrn  Geh.  Hofrat  Hrof.
Dr.  Binding  zu  genauerer  Beleuchtung  zweier  Dunkte  veranlaßt.

Mit  Guellen  bin  ich  bei  der  ersten  Ausarbeitung  auf  das  Freundlichste
  durch  Derrn  DOrof.  Dr.  Fricker  ausgestattet  worden,  und  drängt
es  mich,  dies  an  dieser  Stelle  dankend  hervorzuheben.

Doffentlich  wird  die  Arbeit  dazu  beitragen,  bei  ihren  Lesern  das
Interesse  für  den  schönen  Landesteil  im  Osten  unseres  Vaterlandes,  mit
dem  sie  sich  beschäftigt,  zu  erwecken.

Der  Derfasser.