Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.
Berlin,  den  13.  Dezember  1858.
Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs:
Wilhelm,  Prinz  von  Preußen,  Regent.
v.  d.  Heydt.  v.  Patow.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(Nr.  5010.)  Privilcgium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber  lautender  Kreis-Obligationen
  des  Kreises  Lippstadt  im  Betrage  von  100,000  Thalern.  Vom
13.  Dezember  1858.

Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Prinz  von  Preußen,
Regent.

Nachdem  von  den  Kreisstaͤnden  des  Kreises  Lippstadt  auf  dem  Kreistage
  vom  22.  April  d.  J.  beschlossen  worden,  die  zur  Ausfuͤhrung  der  vom
Kreise  unternommenen  Chausseebauten  erforderlichen  Geldmittel  im  Wege  einer
Anleihe  zu  beschaffen,  wollen  Wir  auf  den  Antrag  der  gedachten  Kreisstaͤnde:
zu  diesem  Zwecke  auf  jeden  Inhaber  lautende,  mit  Zinskupons  versehene,  Seitens
  der  Glaͤubiger  unkuͤndbare  Obligationen  zu  dem  angenommenen  Betrage
von  160,000  Thalern  ausstellen  zu  duͤrfen,  da  sich  hiergegen  weder  im  Interesse
  der  Gläubiger  noch  der  Schuldner  etwas  zu  erinnern  gefunden  har,
in  Gemäßheir  des  F.  2.  des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.  zur  Ausslellung  von
Obligationen  zum  Betrage  von  100,000  Thalern,  in  Buchstaben:  Einhundert
  sechszig  kausend  Thalern,  welche  in  folgenden  Apoints:

20,000  Rthlr.  zu  4000  Rthlr
50,000  :  500  =

50,000  *.  100
25,000  50
15,000  :  25

166,006  Hühirnach