Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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durch  die  ständische  Schrift  vom  16.  Februar  1867;  es  ist  auch  dem  Antrage,  für  Salztransporte
  auf  Staatsbahnen  möglichste  Verkehrserleichterungen  anzuordnen  und  auf  Ermäßigung
der  Frachtsätze  für  Salz  hinzuwirken,  seit  Beginn  dieses  Jahres  durch  wesentlich  erniedrigte
Frachttarife  entsprochen  worden;

7.  der  auf  den  Domainenfond  und  die  Veränderungen  rücksichtlich  des  Staatsgutes
bezüglichen  Nachweisungen  durch  die  ständische  Schrist  vom  6.  Februar  1867  und  die  darin
für  die  Vergangenheit  ausgesprochene  Genehmigung,  sowie  die  zu  einigen  weiteren  Veräußerungen
  vom  Staatsgute  ertheilte  Ermächtigung;

8.  der  Zoll-,  Steuer-,  Handels=  und  Schifffahrtsverhältnuisse  Sachsens  durch  die  ständische
  Schrift  vom  7.  April  dieses  Jahres,  in  Gemäßheit  deren  die  Erörterung  über  die  Einführung
  einer  Branntwein-Productensteuer  fortgesetzt  und  der  nächsten  Ständeversammlung
anderweite  Mittheilung  gemacht  werden  wird;

9.  der  Rechenschaft  auf  die  Jahre  1861  bis  mit  1863  durch  die  ständische  Schrift
vom  28.  Mai  dieses  Jahres;

10.  der  Räthlichkeit  und  Ausführbarkeit  einer  Nachschätzung  der  in  der  Culturart  veränderten
  Flurparcellen  und  der  im  Innern  besteuerter  Wohnhäuser  vorgegangenen  Veränderungen
  durch  die  erfolgte  ständische  Erklärung;

11.  der  mit  Frankreich  und  Belgien  abgeschlossenen  Verträge  wegen  gegenseitigen  Schutzes
der  Rechte  an  Werken  der  Literatur  und  Kunst  durch  die  ständische  Schrift  vom  16.  Februar
1867;  "

12.  des  mittelst  Decrets  vom  27.  Mai  dieses  Jahres  den  getreuen  Ständen  vorgelegten

Gesetzentwurfs  über  eine  neue  4procentige  Anleihe  von  20  Millionen  Thalern  durch  die  ständische
  Erklärung.

B.  Vorlagen  an  die  getreuen  Stände,  rüchsichtlich  deren  es  Unserer  Entschließung
noch  bedarf.
Die  Gesetze
1.  einige  Bestimmungen  über  den  Concurs  der  Gläubiger  betreffend,

2.  eine  Beschränkung  der  Wirksamkeit  der  von  Ehegatten  vorgenommenen  Veräußerungen,
das  Verfahren  auf  Einsprüche  Dritter  bei  der  Hülfsvollstreckung  und  einige  Bestimmungen
  über  die  Zwangsversteigerung  betreffend,

sollen  mit  den  von  den  getreuen  Ständen  beantragten  Abänderungen  publicirt  werden.
Nicht  minder  werden  die  Gesetze

3.  Abänderungen  der  Strafproceßordnung  betreffend,

4.  die  Aufhebung,  beziehendlich  Abänderung  einiger  Artikel  des  Strafgesetzbuchs  betreffend,
5.  die  Bildung  von  Geschwornenlisten  und  der  Geschwornenbank  betreffend,