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durch die ständische Schrift vom 16. Februar 1867; es ist auch dem Antrage, für Salztransporte
auf Staatsbahnen möglichste Verkehrserleichterungen anzuordnen und auf Ermäßigung
der Frachtsätze für Salz hinzuwirken, seit Beginn dieses Jahres durch wesentlich erniedrigte
Frachttarife entsprochen worden;
7. der auf den Domainenfond und die Veränderungen rücksichtlich des Staatsgutes
bezüglichen Nachweisungen durch die ständische Schrist vom 6. Februar 1867 und die darin
für die Vergangenheit ausgesprochene Genehmigung, sowie die zu einigen weiteren Veräußerungen
vom Staatsgute ertheilte Ermächtigung;
8. der Zoll-, Steuer-, Handels= und Schifffahrtsverhältnuisse Sachsens durch die ständische
Schrift vom 7. April dieses Jahres, in Gemäßheit deren die Erörterung über die Einführung
einer Branntwein-Productensteuer fortgesetzt und der nächsten Ständeversammlung
anderweite Mittheilung gemacht werden wird;
9. der Rechenschaft auf die Jahre 1861 bis mit 1863 durch die ständische Schrift
vom 28. Mai dieses Jahres;
10. der Räthlichkeit und Ausführbarkeit einer Nachschätzung der in der Culturart veränderten
Flurparcellen und der im Innern besteuerter Wohnhäuser vorgegangenen Veränderungen
durch die erfolgte ständische Erklärung;
11. der mit Frankreich und Belgien abgeschlossenen Verträge wegen gegenseitigen Schutzes
der Rechte an Werken der Literatur und Kunst durch die ständische Schrift vom 16. Februar
1867; "
12. des mittelst Decrets vom 27. Mai dieses Jahres den getreuen Ständen vorgelegten
Gesetzentwurfs über eine neue 4procentige Anleihe von 20 Millionen Thalern durch die ständische
Erklärung.
B. Vorlagen an die getreuen Stände, rüchsichtlich deren es Unserer Entschließung
noch bedarf.
Die Gesetze
1. einige Bestimmungen über den Concurs der Gläubiger betreffend,
2. eine Beschränkung der Wirksamkeit der von Ehegatten vorgenommenen Veräußerungen,
das Verfahren auf Einsprüche Dritter bei der Hülfsvollstreckung und einige Bestimmungen
über die Zwangsversteigerung betreffend,
sollen mit den von den getreuen Ständen beantragten Abänderungen publicirt werden.
Nicht minder werden die Gesetze
3. Abänderungen der Strafproceßordnung betreffend,
4. die Aufhebung, beziehendlich Abänderung einiger Artikel des Strafgesetzbuchs betreffend,
5. die Bildung von Geschwornenlisten und der Geschwornenbank betreffend,