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Bekanntmachung.
Enteignung von Grundeigentum.
Zur Feststellung der Entschädigung für das zur Anlage von Feuerschutz= und Windbruchstreifen
dauernd zu beschränkende, in der Gemeinde Loddin belegene, nachstehend bezeichnete Grundeigentum
habe ich den unten angegebenen Termin anberaumt.
Alle Beteiligten werden gemäß § 25 des
vom 11. Juni 1874 (G. S. S. 221) aufgefordert,
Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum
ihre Rechte im Termin wahrzunehmen.
Beim Ausbleiben wird ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen Auszahlung
oder Hinterlegung der Entschädigung verfügt werden.
* Katastermäßige Das Grundstic »
Bezeichnung des ;„l Wirt-Größe
5 Grundftück ist verzeichnet im
S rundstücks Eigentümer Grundbuch schaftsart der dauernd
(Name, Stand und Wohnort) - und zu beschrän-8
* — kenden
Gemarkung 3 4½ ½2 »
Z (Gemejnde)«,ZZ-E) J von 8S Lage Grundfläche
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Termin am Donnerstag, den 29. Januar 1914, vormittags 10 Uhr,
auf Bahnhof Coelpinsee.
1Loddin 1½ * Karstaedt, August, Eigentümer, Loddin VI 33 Holzung — 88 31
2 und Ehefrau, Berta geborene E
» 1 * Hohensee, in Loddin » VI/88 ,„
I ..
Stettin, den 20. Januar 1914.
(Regierung Der Enteignungs-Kommissar:
Hennig,
Regierungsrat.
49 Bekanntmachung. der staatlichen Prüfungskommission für Hufschmiede
Für das Jahr 1914 sind die von der hiesigen
staatlichen Prüfungskommission für Hufschmiede in
Stettin abzuhaltenden Prüfungen auf folgende
Tage festgesetzt worden:
1. Sonnabend, den 28. März, vormittags
9 Uhr,
2. Sonnabend, den 27. Juni, vormittags
9 Uhr,
3. Sonnabend, den 26. September, vormittags
9 Uhr,
4. Sonnabend, den 19. Dezember, vormittags
9 Uhr.
Hufschmiede, welche die Prüfung abzulegen
wünschen, haben ihre Meldung mindestens 4 Wochen
vor dem Termin unter Einreichung eines Geburtsscheines,
etwaiger Zeugnisse über die erlangte technische
Ausbildung und der Erklärung, ob und wann
der Prüfling sich der Prüfung schon einmal erfolglos
unterzogen hat, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von 10 Mark an den Vorsitzenden
Regierungs= und Veterinärrat Pauli in Stettin
Königliche Regierung, Hakenterrasse 4, zu richten.
Stettin, den 10. Januar 1914.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung:
von Seebach.
50) Bekanntmachung.
Der am 12. Januar 1909 in VBokohama,
Japan, geborenen Tochter des Kaufmanns Kurt
Diedrich Ludwig Goose, Sueco Goose, ist die
Genehmigung erteilt worden, statt des Vornamens
Sueco, fortan die Vornamen
" Grete Gertrud Käthe“
zu führen.
Stettin, den 14. Januar 1914.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung:
von Seebach.