Full text: Handbuch der bayerischen Distrikts-Verwaltungs-Behörden.

Uebersicht des Inhalts. 
Pflicht zur Anzeige des begonnenen oder kingestellten Gewerbs= 
betriebs 
Anmeldungsregister 
Die dinglichen Gewerbe 
II. Concessionspflicht . 
Betrieb von Gast- und Scheuwirkschefen. 
Das Trödlergewerbe . 
Commissions= und Ansragebureaus 
Medicinalgewerbe 
Filialgewerbe 
Persönlichkeit der Concession 
Erlöschung der Concession 
III. Erforderniß amtlicher Bestellung oder W Vewilizung 
a. Handelsmäkler 
b. Krahnen= und Aichmeister . 
c. Kaminkehrer. — Wasenmeister 
4. Vorbehalt des P. St. G. B. 
e. Personen, welche Ungeziefer vertilgen 
IV. Gewerbsbetrieb im Umherzeehen, Houfirhandel, i üustaut 
von Waaren 
V. Gewerbliche Verbindungen 
Bioherige Gewerbsvereine 
Gewerbe= und Handelskammern. 
VI. Strafbestimmungen . . . . . 
VILZuständigkeitundVerfahren. . . . . . . 
VIII. Grenze und Umfang des Gesetzes . . . . . 
lx.Schlußbestimmungen.Privilegien. . . 
Siebzehnter Abschnitt. 
6emein de me sen 
Gesetz vom 29. April 1869, die Gemeindeordnung für die Landestheile 
diesseits des Rheins betr. . 
Erste Abtbeilung. Von den Gemeinden und der Gemeindeerlessung 
Die Bildung der Bürgermeistereien 
Zweite Abtheilung. Von den Gemeindebürgern, deren Rechten und Pflichten. 
Dritte Abtheilung. Von dem Gemeinde= und Stiftungsvermögen, den Ge- 
meindebedürfnissen und den Mitteln zu deren Befriedigung. 
Erster Abschnitt. Von dem Gemeindevermögen 
Zweiter Abschnitt. Von den Gemeindebedürfnissen und den Mitteln 1 
deren Befriedigung 
I. Verbrauchssteuern und andere örtliche Abgaben 
Localmalzausfschlag . 
Fleischaufschlag. 
Getreide= unW Mehl- „Aufschlag 
II. Gemeindeumlagen 
III. Gemeindedienste . 
IVBesondereBesttmmungen. . 
Dritter Abschnitt. Von den Gemeindeschulden 
Vierter Abschnitt. Von dem örtlichen Stiftungsvermögen 
XIX 
Seite 
585 
586 
59P1 
592 
596 
597 
599 
600 
601 
602 
604 
608 
609 
612 
613 
615 
616 
618 
619 
620 
624 
629 
632 
633 
634 
65 
636 
639 
640 
642 
643
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.