Uebersicht des Inhalts.
Pflicht zur Anzeige des begonnenen oder kingestellten Gewerbs=
betriebs
Anmeldungsregister
Die dinglichen Gewerbe
II. Concessionspflicht .
Betrieb von Gast- und Scheuwirkschefen.
Das Trödlergewerbe .
Commissions= und Ansragebureaus
Medicinalgewerbe
Filialgewerbe
Persönlichkeit der Concession
Erlöschung der Concession
III. Erforderniß amtlicher Bestellung oder W Vewilizung
a. Handelsmäkler
b. Krahnen= und Aichmeister .
c. Kaminkehrer. — Wasenmeister
4. Vorbehalt des P. St. G. B.
e. Personen, welche Ungeziefer vertilgen
IV. Gewerbsbetrieb im Umherzeehen, Houfirhandel, i üustaut
von Waaren
V. Gewerbliche Verbindungen
Bioherige Gewerbsvereine
Gewerbe= und Handelskammern.
VI. Strafbestimmungen . . . . .
VILZuständigkeitundVerfahren. . . . . . .
VIII. Grenze und Umfang des Gesetzes . . . . .
lx.Schlußbestimmungen.Privilegien. . .
Siebzehnter Abschnitt.
6emein de me sen
Gesetz vom 29. April 1869, die Gemeindeordnung für die Landestheile
diesseits des Rheins betr. .
Erste Abtbeilung. Von den Gemeinden und der Gemeindeerlessung
Die Bildung der Bürgermeistereien
Zweite Abtheilung. Von den Gemeindebürgern, deren Rechten und Pflichten.
Dritte Abtheilung. Von dem Gemeinde= und Stiftungsvermögen, den Ge-
meindebedürfnissen und den Mitteln zu deren Befriedigung.
Erster Abschnitt. Von dem Gemeindevermögen
Zweiter Abschnitt. Von den Gemeindebedürfnissen und den Mitteln 1
deren Befriedigung
I. Verbrauchssteuern und andere örtliche Abgaben
Localmalzausfschlag .
Fleischaufschlag.
Getreide= unW Mehl- „Aufschlag
II. Gemeindeumlagen
III. Gemeindedienste .
IVBesondereBesttmmungen. .
Dritter Abschnitt. Von den Gemeindeschulden
Vierter Abschnitt. Von dem örtlichen Stiftungsvermögen
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