Full text : Handbuch der bayerischen Distrikts-Verwaltungs-Behörden.

XVIII  Uebersicht  des  Inhalts.

III.  Vom  Aufenthalte  .
Aufenthaltsrecht  der  Inländer
Zulässigkeit  der  Ausweisung
Aufenthaltsrecht  und  RAusweisung!  der  Aiueländer
Zuständigkeit
Beschwerderecht

IV.  Schlußbestimmungen
Aeltere  Gesetzgebung  über  Heimat

Fünfzehnter  Abschnitt.
SBas  Armenwmessen

Gesetz  vom  29.  April  1869,  die  öffentliche  Armen=  und  krae  betr.
Erste  Abtheilung.  Allgemeine  Bestimmungen

Zweck  und  Aufgabe  der  Armenpflege

Hilfsbedürftigkeit

Beschränkung  des  unterstützungsanspruchs
Zweite  Abtheilung.  Von  der  örtlichen  Armenpflege

Erster  Abschnitt.  Von  den  Verbindlicheiten  und  erepenrüch  der
Gemeinden

Unterstützung  von  Dienstboten

Unterstützung  von  Fremden.

Herstellung  der  zur  Armenpflege  nothwendigen  Eimichtungen
Zweiter  Abschnitt.  Von  den  Hilfsquellen  der  örtlichen  Armenpflege
Dritter  Abschnitt.  Von  den  Krankenkassen  und  Krankenkassebeiträgen
Vierter  Abschnitt.  Von  dem  Armenpflegschaftsrathe

A.  Bestellung  des  Armenpflegschafterathes

B.  Wirkungkreis  der  Armenpflege

C.  Geschäftsgang.

Dritte  Abtheilung.  Von  der  Distriktsarmenpflege
Vierte  Abtheilung.  Von  der  Kreisarmenpflege.

Fünfte  Abtheilung.  Von  dem  Aussichtorechte  und  der  Zuständigkei  der
Staatsbehörden.  .

Sechste  Abtheilung.  Strafbesimmungen.

Siebente  Abtheilung.  Schlußbestimmungen
I.  Rettungsanstalten  für  verwahrloste  Kinder
II.  Pflege  fremder  Kinder
III.  Sparkassen
IV.  Leihanstalten  .  .  .  .
V.  Sammlungen  .  .  .  .
VI.  Zulassung  zum  Armenrecht

Anhang.  Formulare  der  Etats-Rechnungen

Sechzehnter  Abschnitt.
Gewerbe,  Industrie  und  Pandel

Gesetz  vom  20.  Januar  1868,  Gewerbe,  Industrie  und  Handel  betr.
I.  Allgemeine  Bestimmungen  .
Freiheit  des  Gewerbsbetriebes  für  Inlaͤnder  und  Aueländer.

Seite
495
496
500

501
502

bos

510
511
512

585