Volltext : Geheime Mächte - Internationale Spionage und ihre Bekämpfung im Weltkrieg und heute.

170  Nach  dem  Kriege

steht  die  deutsche  Abwehr  fast  aller  Mittel  entblößt  gegenüber.  In  der
Heimat  findet  sie  seit  der  Revolution  noch  weniger  als  vordem  staatliche
Unterstützung.  Eine  Spionageüberwachung  im  neutralen  Ausland  aber
ist  der  Währungsverhältnisse  wegen  ganz  ausgeschlossen.

Die  Anstellung  aller  Agenten  durch  Frankreich  erfolgt  ohne  weitere
Prüfung.  Mit  der  Größe  der  Organisation  hat  deshalb  die  Güte  der
Agenten  nicht  Schritt  gehalten.  Der  Wert  des  Nachrichtendienstes  sinkt
damit.  Das  in  ihm  tätige  Straßengesindel  leistet  aber  Frankreich  dennoch
  die  Dienste,  die  es  haben  will.  Es  liefert  erlogene  Nachrichten  und
bleibt  im  Falle  der  Ergreifung  obendrein  aus  diesem  Grunde  straffrei.
Der  Fall  des  Fälschers  Anspach  ist  hierfür  ein  Beispiel.

Frankreich  überschätzt  den  eigentlichen  Wert  dieses  Massenbetriebes  in
Deutschland  nicht.  Es  begünstigt  ihn  zu  politischem  Zweck,  sorgt  aber
gleichzeitig  dafür,  daß  der  ernsthafte  Nachrichtendienst  von  diesem  Treiben
  nicht  angekränkelt  wird.  Der  wirkliche  Nachrichtendienst  wird  nach
den  alten  bewährten  Grundsätzen  weiter  verfolgt  und  seine  Leitung
immer  mehr  in  das  neutrale  Ausland  und  die  östlichen  Randstaaten
verlegt.

Ein  Beispiel  für  den  letzteren  bildet  das  Vorgehen  des  französischen
Majors  Richert  in  München.  Dieser  Fall  zeigt  auch,  wie  wenig  die
deutsche  Abwehr  in  der  Lage  ist,  den  großen  Unternehmungen  des  feindlichen
  Nachrichtendienstes  gegenüber  durchzugreifen.  Nur  in  Ostpreußen
und  Oberschlesien  ist  es  bisher  gelungen,  zwei  größere  Organisationen
zu  zerschlagen.  In  Oberschlesien  wurde  die  Entdeckung  dadurch  herbeigeführt,
  daß  ein  vom  französischen  Nachrichtendienst  angeordneter  Einbruch
  an  falscher  Stelle  erfolgte.  Bei  dieser  Gelegenheit  wurde  festgestellt,
  daß  die  Ermordung  des  örtlichen  Leiters  der  Spionageabwehr
geplant  war.

Im  übrigen  trafen  die  gerichtlichen  Verurteilungen  seit  dem  Kriege
meist  nur  Fälle  von  untergeordneter  Bedeutung,  deren  Zahl  lediglich
den  großen  Umfang  des  französischen  Nachrichtendienstes  in  Deutschland
kennzeichnet.  Es  wurden  «

im  Jahre  1919  34  Fälle  gerichtlich  behandelt,  88  Personen  verurteilt
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