Full text: Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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Im Jahre 1609 trat, wie oben erwähnt, jener Fall ein. Bei 
dem Tode des letzten Herzogs lebten aber noch drei seiner jüngeren 
Schwestern und eine Tochter der ältesten Schwester, welche an den 
Kurfürst von Brandenburg verheiratet war. Die Männer jener 
Schwestern machten nun Ansprüche auf einen Theil dieser Länder. 
Der Kurfürst von Brandenburg verlangte dagegen das ganze Land 
als Erbe, weil seine Gemahlin die Tochter der ältesten Schwester sei, 
und alle vier Parteien beriefen sich auf die Erklärung Karl V. 
vom Jahre 1546. 
Kurfürst Christian hatte offenbar die ältesten Ansprüche auf dieses 
Land und er machte sie auch bei dem Kaiser (Rudolph II.) sofort 
geltend. Dieser erkannte sie auch für richtig an und sprach im 
Jahre 1610 diese Erbschaft dem Kurfürsten von Sachsen feierlich zu. 
Allein der Kurfürst von Brandenburg hatte indessen mit noch einem 
andern Fürsten (Pfalzgraf von Zweibrücken) das Herzogthum mit 
Truppen besetzt. Da sich aber diese beiden Fürsten veruneinigten, ließ 
der Kaiser einstweilen auf diese Länder Beschlag legen. Christian II. 
hielt es bei der Rechtmäßigkeit seiner Ansprüche gar nicht für möglich, 
daß ihm das Herzogthum entgehen könne. Jetzt wäre es an der Zeit 
gewesen, den anderen Bewerbern gegenüber sein Recht mit den Waffen 
in der Hand durchzusetzen, aber dazu konnte er sich nicht entschließen. 
So herrlich auch die Friedensliebe als kostbare Perle in der Krone 
eines Fürsten glänzt, so hat doch auch diese Tugend eine Grenze. 
Sein wohlerworbenes Recht mit Waffengewalt zu wahren, war eine 
Pflicht, die sich Christian selbst und dem ganzen Sachsenlande 
schuldig war. Leider hatte er sich auch in seinem Vertrauen zum Kaiser 
getäuscht. Obgleich dieser die Rechte des sächsischen Kurfürsten an— 
erkannte, so traf er doch keine Anstalten, ihn zu dem Besitz jener Lande 
zu verhelfen. Man meint vielmehr, dem Kaiser habe selbst nach 
jenem Länderbesitz gelüstet. 
Wie würden sich z. B. die Kurfürsten Moritz und Vater August 
in diesem unglücklichen Erbstreite verhalten haben? Auf lange, zeit- 
raubende Unterhandlungen, die in den meisten Fällen zu nichts führen, 
hätten sie sich sicherlich nicht eingelassen, sie würden sich ohne weiteres 
an der Spitze ihrer tapferen Krieger erkämpft haben, was ihren Vor- 
fahren versprochen worden war. Kurfürst Christian II. protestirte 
nur, und das that er allerdings wiederholt, gegen jede fremde Be- 
setzung dieses Landes, indes es blieb erfolglos und die reiche Erbschaft 
mit einer Million Menschen ging für Sachsen verloren. Nur etwas 
erreichte Christian: Er erhielt den Titel und das Wappen dieses 
Landes. Bis zum Jahre 1806, als das Kurfürstenthum Sachsen 
vom Kaiser Napoleon zum HKönigreiche erhoben worden war, 
nannten sich die sächsischen Kurfürsten unter andern auch: Herzöge 
von Jülich-Cleve-Berg 2c.
	        
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