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trug ein langes weißes Kleid, das mit gelben Bändchen eingefaßt und
mit schwarzen Kreuzchen besetzt war. Oeffentlich predigte er, daß
Gott ihn nach Dresden gesandt habe, um den Kurfürsten vor dem
Gifte der reformirten Lehre zu warnen. Als er genöthigt wurde,
Dresden zu verlassen, kündigte er der Stadt Gottes Zorn und Straf—
gericht an.
Ueberhaupt wurde damals fast jedes Unglück als eine Strafe
Gottes betrachtet, während doch Gott nach der deutlichen Lehre der
Schrift über seine Menschenkinder auch Prüfungen verhängt, die Ver—
trauen und Ergebung, Geduld und Erfahrung wirken sollen. An
Unglücksfällen und an schweren Zeiten fehlte es gerade damals
nicht. Namentlich wüthete die Pest (S. 161) in den Jahren von
1550 bis 1600 oft furchtbar in Sachsen; ebenso fehlte es nicht an
theuren Zeiten und an der bittersten Hungersnoth, die damals um so
empfindlicher wurde, da man die wohlthätige Kartoffel noch nicht
kannte. So mußte man z. B. in den Jahren 1570 bis 1573 Kleie
und Eicheln mit zu Brot verwenden. Im Jahre 1590 regnete es
38 Wochen hindurch fast gar nicht, so daß die Dürre dergestalt über-
hand nahm, daß allgemeiner Mangel an Mahlwasser eintrat und daß
man das Getreide kochen mußte, um nur wenigstens das Leben zu
fristen. Aus Mangel an Futter verhungerte das Vieh im Stalle, und
das Wild in Wald und Feld verschmachtete. Im September desselben
Jahres erfüllte die Bewohner der Gegend um Dresden, Freiberg und
Leipzig ein neuer Schrecken. Es stellten sich nämlich so bedeutende
Erdbeben ein, daß die Glocken auf den Kirchthürmen anschlugen.
Am Schlusse des 16. Jahrhunderts hatten sich viele Verhältnisse
ganz umgestaltet. Namentlich waren die Lebensmittel bedeutend im
Preise gestiegen. Bitter beklagte man sich, wenn man den Scheffel
(50 Liter) Korn mit zwei Thalern (6 Mark) bezahlen mußte. Ebenso
hatten sich die Preise für Kleidungsstücke, für Holz, namentlich für
Fleisch gänzlich verändert. Natürlich erfuhren auch die Arbeitslöhne,
die Forderungen der Handwerker und der Dienstboten eine bedeutende
Erhöhung, so daß die Klagen über hohe Preise allgemein vernommen
wurden.
Dessenungeachtet konnte man sich damals schwer entschließen, sich
bei besonderen Festlichkeiten, z. B. bei Hochzeiten, Kindtaufen, Kir-
messen rc. einzuschränken. Bei Hochzeiten adeliger Personen stellten
sich oft Hunderte von berittenen Gästen ein und 30 bis 40 Tische
waren beim Gastmahl besetzt. Einen ähnlichen Aufwand fand man
auch bei den Bürgern, namentlich bei den wohlhabenderen, so daß
dieser Verschwendung wiederholt durch Gesetze gesteuert werden mußte.
Freilich herrschte damals auch an dem Hofe mancher Kurfürsten ein
Aufwand, wie er jetzt bei unserm Königshause bei der feierlichsten
Veranlassung nicht im entferntesten zu treffen ist. Bei der Hochzeits-