Full text: Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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frage nach Fischen eine weit größere als jetzt. Den Katholiken ist zu 
gewissen Zeiten der Genuß des Fleisches von Säugethieren und Vö— 
geln verboten, während ihnen der Genuß des Fischfleisches zu jeder 
Zeit gestattet bleibt. Da die vorhandenen Teiche nicht ausreichenden 
Vorrath von Fischen zu liefern im Stande waren, so legte man z. B. 
bei Meißen, Mittweida, Chemnitz und an anderen Orten große Teiche 
an, welche nach der Zeit der Reformation meistentheils wieder aus- 
getrocknet und zu Wiesenland umgeschaffen wurden. — Da die Eier- 
speisen ebenfalls zu allen Zeiten gestattet waren, so fing man schon 
damals an, auch die Hühnerzucht ganz besonders zu pflegen. 
Auch für Veredelung des Weinbaues ward vor 500 Jahren 
viel gethan. Namentlich sorgte Bischof Konrad in Meißen (1375) 
für edlere Weinsorten. Er ließ aus Bayern und aus den Rhein- 
gegenden Weinreben einführen und sie bei Meißen, Kötzschenbroda, 
selbst bei Nossen und Mügeln anpflanzen. Zwar hat der Feldbau 
den Weinbau in den Gegenden der letzten zwei Städte wieder ver- 
drängt, aber dessenungeachtet bleibt dem Bischof Konrad das Ver- 
dienst, zur Veredelung des Weinbaues viel beigetragen zu haben. 
Daß die Verkäufer des Weines, Bieres und anderer Handels- 
artikel richtiges Maß benutzen sollen, ist nicht etwa erst durch die 
Gesetzgebung in der neueren Zeit anbefohlen worden, sondern schon 
vor 500 Jahren wurde auf das strengste angeordnet, daß niemand 
im Handel zu kleines Maß führen und daß niemand die Hefen als 
Getränk dem Käufer anrechnen sollte. Selbst der Böttcher wurde 
streng angehalten, richtige Gefäße zu liefern. Diejenigen Böttcher, 
welche wiederholt zu kleine Gefäße fertigten, mußten nicht blos hohe 
Geldstrafen zahlen, sondern sie hatten auch zu fürchten, daß ihnen 
die beiden Daumen abgehackt wurden, um ihnen fernere Betrügereien 
unmöglich zu machen; eine Strafe, die man jetzt mit Recht grausam 
nennt, die man aber in jenen rohen und ungebildeten Zeiten ganz 
in der Ordnung fand. Wurde ein Böttcher zu dieser harten Strafe 
verurtheilt, so stand es ihm frei, sich noch einmal an die Obrigkeit 
zu wenden, um eine mildere Strafe zu erlangen. 
19. Entstehung der Eigennamen. Gründung vieler Spitäler. Ver- 
mächtnisse an Klöster. Frohndienste. Geldpreist. 
Der Name, welchen wir bei der Taufe empfangen, wird der 
Tauf= oder auch der Vorname genannt. In der frühesten Zeit 
hatten die Leute keinen Namen weiter, als den Taufnamen. Sie 
hießen z. B. Gottfried, Siegfried, Jakob, Peter, Nicolaus 2c. Führten 
zwei, drei oder noch mehr bekannte Personen einen und denselben 
Namen, so konnten leicht Verwechselungen eintreten. Um diese zu
	        
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