Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer  13.  Weimar.  4.  Juli  1866.

Ministerial-Bekanntmachungen.

Nachdem  der  vormalige  Großherzogliche  Bezirks-Direktor  zu  Neustadt  a./O.,
jetzige  Geheime  Staatsrath  Müller  zu  Altenburg,  sein  Mandat  als  Landtags-Albgeordneter
  niedergelegt  hat,  ist  an  seiner  Stelle  aus  allgemeinen  Wahlen  im  XIX.
Wahlbezirke  der  Ritterguts-Besitzer  Friedrich  Amandus  Fleischer  zu  Uhlersdorf  zum
Landtags--Abgeordneten  auf  die  Dauer  der  laufenden  Finanz-Periode  gewählt  worden.

Dieß  wird  hierdurch  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,
daß  der  Gewählte  die  auf  ihn  gefallene  Wahl  angenommen  hat.

Weimar  am  8.  Juni  1866.

Großherzoliich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
epartement  des  Innern.
von  Watstzdorf.

Nachdem  die  Königlich  Preußische  Regierung  unter  dem  13.  d.  M.  die  Ausfuhr
  von  allen  Mühlen-Fabrikaten  aus  Getreide  und  Hülsenfrüchten,  als  geschrotenen
  und  geschälten  Körnern,  Graupe,  Gries,  Grütze,  Mehl,  sowie  von  gewöhnlichem
  Backwerk  (Brod,  überhaupt  Bäckerwaaren),  ferner  die  Ausfuhr  von  allem
Rind=  und  Schaf-Vieh  über  die  Grenze  von  der  Weichsel  bei  Thorn,  diese  eingeschlossen,
  bis  zur  Grenze  gegen  das  Königreich  Sachsen  bei  Seidenberg  bis  zum
1.  Oktober  d.  J.  verboten  hat,  wird  dieses  Verbot  zur  Nachachtung  hierdurch  bekannt
  gemacht,  unter  Hinweisung  darauf,  daß  Uebertretungen  desselben  auf  Grund
des  Zoll-Kartels  vom  11.  Mai  1833  auch  im  Großherzogthume  zu  bestrafen  sind.

Weimar  am  16.  Juni  1866.
Grohberiogih  Sächsisches  Staats-Ministerium,
epartement  der  Finanzen.
G.  Thon.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  18.  September

v.  J.  (S.  509  des  Reg.  Bl.)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,

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