Inhaltsverzeichnis : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Erster  Nachtrag
zum

Statut  der  Berlin-Görlitzer  Eisenbahngesellschaft.

1)  Im  J.  8.  sind  an  Stelle  des  Passus  1.  c.  folgende  Worte  zu  setzen:
c)  die  Bestätigung  der  Wahl  des  obersten  administrativen  und  des
obersten  icchnischen  Direktionsmitgliedes,  wie  auch  des  Ober-Betriebsinspektors,
  welche  beide  letztere  die  formelle  Qualifikation  zum
Bauinspektor  besitzen  müssen,  sowie  endlich  die  Genehmigung  der
der  Direktion  und  dem  Ober-Betriebsinspektor  zu  ertheilenden  Geschäftsinstruktion.
  Auch  die  Qualifikation  des  die  Bauausführung
leitenden  Ingenieurs  unterliegt  der  Prüfung  des  Handelsministers.“

2)  Im  #..  9.  ist  als  Schluß  des  Paragraphen  hinzuzufügen:
„sowie  4)  durch  die  Direktion.“
3)  Im  g.  33.  Alinea  2.  ist  an  Stelle  der  Worte  „vom  Syndikus  der
Gesellschaft“  zu  setzen  „vom  juristischen  Direktionsmitgliede.“
4)  Im  F§.  37.  Sub  d.  ist  an  Stelle  der  Worte  „des  Syndikus“  zu  setzen
Odes  juristischen  Direktionsmitgliedes.“

5)  Im  Abschnitt  IV.  des  Statutes  ist  hinter  der  Ueberschrift  „Von  den
Repräsentanten  und  Beamten  der  Gesellschaft“  zu  streichen  „X.  Verwal-=tungsrath.“


6)  #.  39.  ist  in  folgender  Weise  zu  fassen:

Zweck.

„Der  Verwaltungsrath  und  die  Direktion  bilden  den  Vorstand
der  Gesellschaft;  sie  repräsentiren  und  vertreten  die  Gesellschaft  in
ihren  inneren  und  äußeren  Rechten,  soweit  das  nicht  ausdrücklich
der  Generalversammlung  vorbehalten  ist.“

7)  Nach  HF.  39.  ist  die  Ueberschrift  einzufchalten:

144
Verwaltungsrath.“

8)  Als  §.  40.  find  die  beiden  letzten  Alinea  des  bisherigen  F.  39.  mit  der
Ueberschrift  Umfang,  Sitz“

9)  als  H.  41.  der  bisherige  F.  40.,

10)  als  §.  42.  der  bisherige  §.  41.  anzusehen.
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