87.
Die Gemeinde Rothensee ist an den Feuermeldedienst anzuschließen. So-
lange in Rothensee die Pflichtfeuerwehr bestehen bleibt oder eine freiwillige
Feuerwehr vorhanden ist, ist die städtische Berufsfeuerwehr zur Feuerlöschhilfe
im Rothenseer Gemeindebezirke nicht verpflichtet, wohl aber jederzeit berechtigt.
Das Kommando über die Rothenseer Feuerwehr geht mit dem Eintreffen der
städtischen Berufsfeuerwehr auf der Brandstelle auf die letztere über.
88.
Bei etwaiger Einführung der Wasserleitung dürfen die vorhandenen Brunnen
weiter benutzt werden.
89.
Wegen der Düngerabfuhr wird die erweiterte Stadtgemeinde Magdeburg
darauf hinwirken, daß die für die Stadtteile Sudenburg und Stadtfeld (Wilhelms-
stadt) geltenden Vorschriften im § 133 der Polizeiverordnung vom 1. Oktober 1882
für Rothensee Geltung erlangen.
10.
Die beiden Gemeindefriedhöfe in Rothensee bleiben mindestens noch 30 Jahre
bestehen. Die bisherigen Friedhofsgebühren dürfen nur auf Grund wesentlicher
Verbesserungen der Friedhofseinrichtungen erhöht werden.
Die Mauer des alten kirchlichen Friedhofs, deren Unterhaltung der Kirchen-
gemeinde und den Friedhofsnachbarn gemeinsam obliegt, soll nach Vollendung
des Kirchenbaues auf Antrag der Unterhaltungspflichtigen von der Stadtbau-
verwaltung auf städtische Kosten einmalig in ordnungsgemäßen, würdigen Stand
gesetzt werden.
§ 11.
Die erweiterte Stadtgemeinde wird bemüht sein, für Rothensee eine Güter-
haltestelle auszuwirken.
12.
Die Mlasterung des Weges von Rothensee nach Glindenberg innerhalb
der Rothenseer Feldmark ist baldigst fertig zu stellen.
Die gepflasterten und nicht bebauten Kommunikationswege in der Rothenseer
Gemarkung sind jährlich ein= bis zweimal abzuschlammen und die nicht gepflasterten
Fußsteige ebenda jährlich wenigstens einmal mit Kies zu versehen.
Außerdem sind für die Unterhaltung der gepflasterten Wege in der Rothen=
seer Feldmark alljährlich mindestens 6 000 Mark aufzuwenden.
o 13.
Der Gemeindebezirk Rothensee wird mit anderen Teilen des gegenwärtigen
oder künftigen Stadtbezirkes in der Weise zu einem Stadtverordnetenwahlbezirke