Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Instruktion 
für die 
Elementar -Lehrer in den königlichen 
Stadt= und Landschulen. 
(Fortsetzung.) 
S. 6. 
Es ist nicht unmöglich, von allen noth- 
wendigen Keuntnissen und Fertigkeiten, die 
für das gemeine burgerliche und gesellschaft- 
liche Leben von vorzüglicher Wichtigkeit sind, 
schon in den Elementar-Schulen einen so 
sicheren und dauerhaften Grund zu legen, 
daß in der Folge in den höhern Bürger= in 
den Feyertags= und Industrie-Schulen u. 
a. mit Zuversicht darauf fortgebauet werden 
kann. 
S. 7. 
Allein dazu ist, als das erste und wesent- 
lichste Erforderniß, ein auf die ganze Masse 
des Lehrstoffes, und auf die Dauer der Lehr- 
oder Schulsahre, so wie auf das zarte Al- 
ker, die Fassungskraft und Lernbegierde der 
Kinder berechneter, und von jedem Lehrer 
henau zu befolgender Lehrplan nothwendig. 
S. 8. 
Den Elementar-Lehrern in sämmtlichen 
königlich-baierischen Staaten wird der bey- 
gesügte, als eine allgemein zu beobachtende 
Norm, zur Erzielung des &. 3. und §. an- 
gegebenen Zweckes, vorgeschrieben. Die in 
demselben obenanstehenden sechs Haupt:= Ru- 
briken: Gott, Mensch, Ratur, Kunst, 
u. s. w. umfassen die Summe Alles mensch- 
lichen Willens, so, daß selbst die simmtli- 
chen Lehrgegenstände aller höheren Sche- 
ken und Lehranstalten sich in jene Rubriken 
fügen, und so eine gewisse Gleichförmigkei#t 
des gesammten Schul-Unterrichtes auf die 
ungezwungenste Weise sich denken und her- 
stellen läße. 
8. 9 
Wenn bey Entwerfung dieses Elemen- 
tar-Lehrplanes vorzüglich auf Stadt- 
oder Bürgerschulen ) Rücksicht genommen 
wurde, so geschah dieß nur in so ferne, als 
man das eigemlich sedem Menschen Wis- 
sens-Nötrhigste nicht unvollständig in 
denselben aufnehmen wollte. Der größere 
Umfang des im Plane angedeuteten Lehr- 
stoffes schadet aber dessen Anwendbarkeit in 
Land-Schulen keineswegs. Auch die Land= 
schul-Lehrer sollen ihre Kinder künftighin 
mehr lehren, als gewöhnlich geschah; und 
was einem fähigen Stadt-Schullehrer bey 
einer oft sehr beträchtlichen Kinderzahl zu 
leisten möglich ist, das kann dem thätigen, 
und geschickten Schullehrer auf dem Lande deß- 
wegen weil er keine Stadt= sondern Dorftinder 
zu unterrichten hat, nicht unmöglich seyn. Die 
Erfahrung har diese Möglichkeit bereits an 
vielen Orten durch die Wirklichkeit hinläng- 
lich erwiesen. 
4 10. 
Indeß bleibt es immer der klugen Unter- 
scheidung und Beurtheilung einsichtovoller 
*) Unter Stadtschulen werden hier nur allein 
die Schulen jener Städte verstanden, derer Ein- 
wohner sich größtentheils mit Künsten, Handwer- 
len, Handel und Gewerben beschäftigen; alle üb- 
rigen werden zu den Landschulen gerechnet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.