Instruktion
für die
Elementar -Lehrer in den königlichen
Stadt= und Landschulen.
(Fortsetzung.)
S. 6.
Es ist nicht unmöglich, von allen noth-
wendigen Keuntnissen und Fertigkeiten, die
für das gemeine burgerliche und gesellschaft-
liche Leben von vorzüglicher Wichtigkeit sind,
schon in den Elementar-Schulen einen so
sicheren und dauerhaften Grund zu legen,
daß in der Folge in den höhern Bürger= in
den Feyertags= und Industrie-Schulen u.
a. mit Zuversicht darauf fortgebauet werden
kann.
S. 7.
Allein dazu ist, als das erste und wesent-
lichste Erforderniß, ein auf die ganze Masse
des Lehrstoffes, und auf die Dauer der Lehr-
oder Schulsahre, so wie auf das zarte Al-
ker, die Fassungskraft und Lernbegierde der
Kinder berechneter, und von jedem Lehrer
henau zu befolgender Lehrplan nothwendig.
S. 8.
Den Elementar-Lehrern in sämmtlichen
königlich-baierischen Staaten wird der bey-
gesügte, als eine allgemein zu beobachtende
Norm, zur Erzielung des &. 3. und §. an-
gegebenen Zweckes, vorgeschrieben. Die in
demselben obenanstehenden sechs Haupt:= Ru-
briken: Gott, Mensch, Ratur, Kunst,
u. s. w. umfassen die Summe Alles mensch-
lichen Willens, so, daß selbst die simmtli-
chen Lehrgegenstände aller höheren Sche-
ken und Lehranstalten sich in jene Rubriken
fügen, und so eine gewisse Gleichförmigkei#t
des gesammten Schul-Unterrichtes auf die
ungezwungenste Weise sich denken und her-
stellen läße.
8. 9
Wenn bey Entwerfung dieses Elemen-
tar-Lehrplanes vorzüglich auf Stadt-
oder Bürgerschulen ) Rücksicht genommen
wurde, so geschah dieß nur in so ferne, als
man das eigemlich sedem Menschen Wis-
sens-Nötrhigste nicht unvollständig in
denselben aufnehmen wollte. Der größere
Umfang des im Plane angedeuteten Lehr-
stoffes schadet aber dessen Anwendbarkeit in
Land-Schulen keineswegs. Auch die Land=
schul-Lehrer sollen ihre Kinder künftighin
mehr lehren, als gewöhnlich geschah; und
was einem fähigen Stadt-Schullehrer bey
einer oft sehr beträchtlichen Kinderzahl zu
leisten möglich ist, das kann dem thätigen,
und geschickten Schullehrer auf dem Lande deß-
wegen weil er keine Stadt= sondern Dorftinder
zu unterrichten hat, nicht unmöglich seyn. Die
Erfahrung har diese Möglichkeit bereits an
vielen Orten durch die Wirklichkeit hinläng-
lich erwiesen.
4 10.
Indeß bleibt es immer der klugen Unter-
scheidung und Beurtheilung einsichtovoller
*) Unter Stadtschulen werden hier nur allein
die Schulen jener Städte verstanden, derer Ein-
wohner sich größtentheils mit Künsten, Handwer-
len, Handel und Gewerben beschäftigen; alle üb-
rigen werden zu den Landschulen gerechnet.