Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Schule,  sondern  auch  zuweilen  auf  lehrreichen
  Spahiergängen  religiöse  Gesinnungen
und  sitrliche  Gefühle  einzuflösen;  sie  mittelst
Betrachtung  der  erschaffenen  Wesen  auf  die
unnachahmlichen  Meisterwerke  Gottes,  auf
dessen  Allmacht,  Güte  und  Weisheit  bey
jeder  Gelegenheit  aufnerksam  zu  machen,  und
ihnen  eben  dadurch  schon  frühe  zum  eigenen
Beobachten  Alles  dessen,  was  sie  nur  giebt,
und  zum  Nachdenken  über  die  Würde  und
hohe  Bestimmung  des  Menschen,  als  Gottes
  Ebenbild,  Aunleitung  zu  geben.

.  14.

Hierzu  wird  der,  seinem  Amte  gewachsene
  und  über  seine  Berufs,  Pflichten  selbst
nachdenkende  Schulmann  beynahe  in  jeder
Zeile  des  neuen  Lehrplanes  niche  nur  Stoff,
sondern  auch  Aufforderung  finden.  Die  Art
und  Weise  aber,  wie  er  den  Stoff  zu  bearbeiten
  und  der  Aufforderung  Genüge  zu
leisten  hat,  wird  er  theils  aus  den  Elementar-Lehrbüchern
  und  den  dazu  bestimmten
Anweisungen  über  ihren  Gebrauch;  theils
aus  dem  im  Schullehrer-Institute  der  Hauptstadt
  empfangenen  theoretischen  und  praktischen
  Unterrichte  herhohlen  müssen.  Wer
diesen  zu  geniessen  noch  nicht  Gelegenheir,
Willen  oder  Hülfsmittel  hatte,  dem  wird  es
freylich  hie  und  da  sehr  schwer  werden,  den
durch  den  neuen  Lehrplan  an  ihn  gemachten
Forderungen  zu  entsprechen.  Allein  der  rechtschaffene
  Schulmann,  dem  sein  Amt  und
seine  Pflicht  heilig  sind,  wird  eben  darin
einen  neuen  Beweggrund  finden,  entweder
aus  jener  Unterrichts-Quelle  noch  zu  schs-21



psen,  oder  durch  eigenen,  von  seinen  unmittelbaren

  Schulvorständen  unterstützten  Privatfleiß

  die  Lücken  seines  unzulänglichen  Wissens
  auszufüllen  und  sich  zu  seinem  wichligen
  Geschäfte  der  öffentlichen  Jugend-Belehrung
  mehr  zu  befähigen.

S.  15.

Zu  dieser  Selbstbefähigung  werden  ihm
die  im  königlich=  deutschen  Schulbücherverlage
  theils  schon  gedruckten,  theils  noch  unter
  die  Presse  kommenden  Lehr=  und  Hülfsbücher
  eben  so  zweckmäßige  als  unentbehrliche
Dienste  leisten.

Hieher  gehören  vorzüglich  folgende:

1.  Lehr=  und  Lesebuch  für  die  ersten  Anfänger,
  3  Abtheilungen  (4  kr.,  gebund.  8  kr.)

a.  Anweisung  für  Lehrer  über  den  Gebrauch
des  Lehr-  und  Lesebuches  der  A  BC
Schuͤler;  2  Abtheil.  (12  kr.,  geb.  15  kr.)

3.  Kleiner  christkatholischer  Katechismus  von
Ch.  Schmid  (1  kr.,  geb.  2  kr.)

4.  Die  heil.  Evangelien  und  Episteln  oder
Lektionen  auf  alle  Sonn-  und  Festtage
des  Jahres  zum  Gebrauche  der  Schulen
auf  koͤnigl.  hoͤchsten  Befehl,  und  mit  den
Approbationen  der  Ordinariate  Salzburg,
Regensburg,  Augsburg.  Passau,  Freysing,
  Eichstädt  und  Bamberg  herausgegegeben
  1804.  1a  kr.,  geb.  16  kr.,  Rück
und  Eck  im  Leder  13  kr.,  im  Franzband
30  kr.

5)  Ueber  die  Methode  des  Religions-Unterrichtes
  in  den  deutschen  Elementar-Schulen.
  Den  kniglich  baierischen  Lehrern