Königlich-Baierisches
Regierung Ssblactt.
XXXVI. Stück. München, Mittwoch den 3. September 1806.
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Königliche allerhöchste Verordnungen.
(Die Erbs-Einsetzung der armen Seele betreff.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
IJ Erwägung der ungleichen Auslegun-
gen, welche jenen letztwilligen Verordnungen
gegeben wurden, worin der Erblasser seine
arme Seele als Erben einsehte, und in Er-
wigung Unserer über fromme Vermcchtnisse
erlassenen neuen Verordnungen, haben Wir
auf rinen Bericht Unserer Landesdirektion von
Baiern bereits unterm 7. Julius verordnet,
daß, wenn dergleichen Disposstionen, worin
die arme Seele des Erblassers als Universal-
Erbe ernannt werde, ferner vorkommen sol-
len, auf dem Abzuge des vierten Theiles
für den Armenfond, und des vierten Theiles
für den Schulfond bestanden; übrigens aber
die Erbschaft der Pfarrkirche, wo der Erb-
lasser seinen Wohnort hatte, überlassen wer-
den soll.
Hiernach ist sich also in Unseren Provinzen
von Baiern, der obern Pfalz und Neuburg
in vorkommenden Fällen zu achten.
chen den 18. August 1806.
Max Joseyph.
Graf von Morawicßtki.
Auf königl. allerhöchsten Befehl.
von Krempelhuber.
(Das kandes= Direktlons-Personal von Eichstädt
betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem Wir beschlossen haben, daß die
bisherige Landes: Direktion in Eichstädt
mit dem 1. Oktober laufenden Jahres erls-
schen, und mit Unserer Landes-Direktion
in Neuburg vereiniget werden soll, so faß-
ten Wir zugleich, rücksichtlich des Personals
der Landes-Direktion in Eichstädt, sol-
gende Eneschließungen: «
1. Den Praͤsidenten, Freyherrn von Ow,
haben Wir bereits zum Praͤsidenten Unseres
Hofgerichtes in Bamberg ernaunt, und dem-
selben, nebst dem nunmehrigen statusmaͤßi-
gen Gehalte, seinen vorigen Mehrbezug als
Pension belassen, welche die neuburgische
Provinzial-Hauptkasse auszuzahlen hat.