Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Königlich-Baierisches 
Regierung Ssblactt. 
  
XXXVI. Stück. München, Mittwoch den 3. September 1806. 
u—“ 
–. 
Königliche allerhöchste Verordnungen. 
  
(Die Erbs-Einsetzung der armen Seele betreff.) 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
IJ Erwägung der ungleichen Auslegun- 
gen, welche jenen letztwilligen Verordnungen 
gegeben wurden, worin der Erblasser seine 
arme Seele als Erben einsehte, und in Er- 
wigung Unserer über fromme Vermcchtnisse 
erlassenen neuen Verordnungen, haben Wir 
auf rinen Bericht Unserer Landesdirektion von 
Baiern bereits unterm 7. Julius verordnet, 
daß, wenn dergleichen Disposstionen, worin 
die arme Seele des Erblassers als Universal- 
Erbe ernannt werde, ferner vorkommen sol- 
len, auf dem Abzuge des vierten Theiles 
für den Armenfond, und des vierten Theiles 
für den Schulfond bestanden; übrigens aber 
die Erbschaft der Pfarrkirche, wo der Erb- 
lasser seinen Wohnort hatte, überlassen wer- 
den soll. 
Hiernach ist sich also in Unseren Provinzen 
von Baiern, der obern Pfalz und Neuburg 
in vorkommenden Fällen zu achten. 
chen den 18. August 1806. 
Max Joseyph. 
Graf von Morawicßtki. 
Auf königl. allerhöchsten Befehl. 
von Krempelhuber. 
  
(Das kandes= Direktlons-Personal von Eichstädt 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem Wir beschlossen haben, daß die 
bisherige Landes: Direktion in Eichstädt 
mit dem 1. Oktober laufenden Jahres erls- 
schen, und mit Unserer Landes-Direktion 
in Neuburg vereiniget werden soll, so faß- 
ten Wir zugleich, rücksichtlich des Personals 
der Landes-Direktion in Eichstädt, sol- 
gende Eneschließungen: « 
1. Den Praͤsidenten, Freyherrn von Ow, 
haben Wir bereits zum Praͤsidenten Unseres 
Hofgerichtes in Bamberg ernaunt, und dem- 
selben, nebst dem nunmehrigen statusmaͤßi- 
gen Gehalte, seinen vorigen Mehrbezug als 
Pension belassen, welche die neuburgische 
Provinzial-Hauptkasse auszuzahlen hat.
	        
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